Verkaufen bei ebay

Hallo,

ich habe da mal eine Frage an die Experten:

Jemand möchte zunächst nur als Hobby oder Nebenjob bei ebay verkaufen (hat einen festen Job als Angestellter), als Beispiel evtl. Druckerpatronen oder Kinderkleidung, jeweils neu. Möchte dies aber alles legal machen, d.h. der Käufer soll auch eine Rechnung bekommen.

  1. Muß ein Gewerbe angemeldet werden? Es soll ja vorerst nur klein angefangen werden.

  2. Muß dann MwSt. ausgewiesen werden? Dieser Jemand hat gehört, dass auch Rechnungen ausgestellt werden können, mit dem Zusatz, dass man von der USt. befreit ist, weil das ganze nachher über die Einkommensteuer abgerechnet wird. Werden halt alle Ausgaben und Einnahmen gegenübergestellt.

  3. Muss man sich dann bei ebay als Privatperson oder als Gewerblicher anmelden?

Über Eure Antworten freue ich mich sehr

Liebe Grüße Maqggie

Hallo

  1. Muss ein Gewerbe angemeldet werden ? Es soll ja vorerst nur
    klein angefangen werden.

Nicht zwingend nötig .Allerdings möchtest du vielleicht Neuware verkaufen .Die wirst du ohne Gewerbe beim Großhändler nicht bekommen .Ob es eine Art Nebengewerbeschein gibt ,weiß ich leider nicht .

  1. Muss dann MwSt. ausgewiesen werden? Dieser Jemand hat
    gehört, dass auch Rechnungen ausgestellt werden können, mit
    dem Zusatz, dass man von der USt. befreit ist, weil das ganze
    nachher über die Einkommensteuer abgerechnet wird. Werden halt
    alle Ausgaben und Einnahmen gegenübergestellt.

Dann möchtest du etwas spezielles anbieten ? Frage am besten beim Finanzamt nach .Das solltest du so oder so darüber informieren ,das du nebenbei ein paar kleine Umsätze bei Ebay tätigen wirst.

  1. Muss man sich dann bei ebay als Privatperson oder als
    Gewerblicher anmelden?

Das interessiert die nicht .Für die ist eine Bankverbindung wichtiger ,wenn du verkaufen willst ,damit sie dir die mtl. Rechnungen abbuchen können .

Gruß Nino

Hallo Maggie,

ich möchte dir einfach diese Seite hier als Literatur empfehlen:

http://www.klicktipps.de/gewerbe2.htm#umsteuer

Gruß Ivo

Vielen Dank für die Info. Werd mich mal damit beschäftigen.

Gruß Maggie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Infos.

Möchte eigentlich dann schon neue Artikel verkaufen. Eben jetzt erst mal im Kleinen und wenns gut läuft dann als 2. Standbein weiter ausbauen. Aber wie gesagt, bin im Moment noch in der Überlegungs- und Sondierungsphase.

Gruß Maggie

  1. Muss man sich dann bei ebay als Privatperson oder als
    Gewerblicher anmelden?

Das interessiert die nicht .Für die ist eine Bankverbindung
wichtiger ,wenn du verkaufen willst ,damit sie dir die mtl.
Rechnungen abbuchen können .

Gruß Nino

Hallo!

Nicht ganz richtig. Denn wenn du dich als Gewerbe bei eBay anmeldest, bekommst du die VSt. der Einstellkosten etc. zurück!

Gruß
Falke

Hi

Nicht ganz richtig. Denn wenn du dich als Gewerbe bei eBay
anmeldest, bekommst du die VSt. der Einstellkosten etc.
zurück!

Das ist interessant .Wuste ich nicht .Kann man das im nachhinein noch ändern ? Ich habe vor dem gewerblichen Verkauf schon bei Ebay mein Krimskrams verkauft .Und was ist bei einer Änderung mit meinen Bewertungspunkten ? Wo kann ich das bei Ebay nachlesen ?

Gruß Nino

Hi

Nicht ganz richtig. Denn wenn du dich als Gewerbe bei eBay
anmeldest, bekommst du die VSt. der Einstellkosten etc.
zurück!

Das ist interessant .Wuste ich nicht .Kann man das im
nachhinein noch ändern ? Ich habe vor dem gewerblichen Verkauf
schon bei Ebay mein Krimskrams verkauft .Und was ist bei einer
Änderung mit meinen Bewertungspunkten ? Wo kann ich das bei
Ebay nachlesen ?

Ja kann man. Hier der eBay-Text zu der Mwst:

Allgemeine Gebühren

… Für Mitglieder, die in Deutschland ansässig sind oder ihren Wohnsitz oder Sitz haben, sind in den angezeigten Gebühren 16% Mehrwertsteuer enthalten. Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, lassen Sie sich von eBay Nettorechnungen ausstellen. Da die Dienstleistung von eBay von außerhalb der EU erbracht wird, können Gewerbetreibende mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat in der Regel nicht, wie sonst üblich, die auf eBay-Gebühren bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Quelle: http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html

Berechtigung zum Erhalt von Nettorechnungen

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben und von Ihrer Steuerbehörde eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erhalten haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen bei eBay als nettorechnungsberechtigtes Mitglied anmelden.

Dies entbindet Sie nicht von der Pflicht, im Zusammenhang mit Ihren eBay-Verkäufen anfallende Steuern zu zahlen.

Um nettorechnungsberechtigt zu sein, müssen Sie sich von Ihrer zuständigen Steuerbehörde eine entsprechende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilen lassen. Diese USt-IdNr. gilt für Transaktionen zwischen Ihrer Firma und Unternehmen in anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Quelle: http://pages.ebay.de/help/account/vat-business.html

Mehrwertsteuer Übersicht
http://pages.ebay.de/help/account/vat-ov.html

Gruß
Falke

Hallo,

da ich mich auch einmal mit dem Thema beschäftigt habe, kann ich mich noch an folgendes erinnern:
Wenn Du Ware kaufst und mit der Absicht gewinnbringend zu verkaufen, musst Du ein Gewerbe anmelden. Schließlich will ja Kumpel Eichel auch etwas von dem Kuchen abhaben.

Gruss
Tobi

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