hallo!
habe in 2004 eine Wohnung gekauft und diese seitdem vermietet.
machte sich als Alleinstehender steuerlich ganz gut!Nun habe
ich im letzten JAhr geheiratet und bin Papa geworden…Weiß
nicht wie es nun steuerlich aussieht…
das macht doch keinen unterschied in der steuerlichen absetzbarkeit - deine steuerklasse änderte sich, aber die fremdvermietete wohnung wird weiterhin behandelt wie bisher
Habe nun erfahren, dass meine Mieter ausziehen wollen.Nun
stehe ich vor der Frage neu vermieten, oder verkaufen…!!!
kann dir keiner beantworten, ohne a) deine/eure jetzige finanzielle situation zu kennen, b) deine/eure zukunftspläne zu kennen
Derzeit läuft noch ein Darlehen bei der LBBW für die Wohnung.
Dies läuft bei 2014. Wäre hier Vorfälligkeitsentschädigung
fällig?Oder fallen die weg?
i.a. ist entschädigung fällig - kommt aber darauf an, was vereinbart wurde im darlehnsvertrag. danach richtet sich dann auch die höhe.
Ich frage auch deshalb weil ich sowieso vorhatte die Wohnung
2014 zu verkaufen…(10 Jahre - Steuer!)
spek-steuer fällt ja nur an, wenn du mit gewinn verkaufst. und das ist bei immobilien seltener gegeben, als viele denken. zudem muß der zeitpunkt stimmen - nur weil man nach 10j+1monat die hütte verkauft haben will, heißt das noch lange nicht, daß das auch klappt.
derzeit schreiben wir 2010, anfang. der darlehnsvertrag läuft bis 2014. das sind noch vier jahre - eine lange zeit!
letztendlich ist es eine reine rechnerei:
was verlierst du (an geld), wenn du das darlehn vorzeitig auflöst? zu welchem preis wirst du die etw verkaufen können (jetzt oder 2014)? wie sähe es mit steuerlichen aspekten aus? brauchst du das geld aus dem vk-erlös dringend?
dagegen steht: wenn mieter jetzt oder innerhalb der nächsten 4 jahre ausziehen, besteht unsicherheit der direkt anschließenden weitervermietung.
weiterhin möglicher mietausfall (bei bestehendem oder wechselndem mietverhältnis) innerhalb der zeit bis 2014. kosten der instandhaltung/renovierung/… bis zum verkauf.
decken mieteinnahmen die darlehnskosten vollständig ab?
möglichkeit wäre ja eine weitervermietung mit zeitlich befristetem mietvertrag - das muß dann aber passen wie a… in hose!
und last but not least sagen erfahrungswerte: wer eine immobilie innerhalb der ersten 6-8 jahre verkauft, macht verlust (wegen zins-tilgung-verhältnis).
saludos, borito