Ich wollte dem Fragesteller damit sagen, dass er als privater Verkäufer gegenüber dem Käufer z.B. bzgl. Widerruf und Gewährleistung in einer besseren Position ist, als ein gewerblicher Verkäufer.
Falls z.B. der reklamierte Sachmangel nicht zuträfe und somit auch kein Rücktrittsrecht gegeben, wäre der Widerruf nicht wirksam, sofern der Verkäufer diesen nicht eingeräumt hätte.
Frag den RA einmal, auf welche Anspruchsgrundlage er seinen Anspruch auf Ersatz von Anwaltskosten stützen möchte. Das kannst du dann hier posten. Ich bin gespannt.
Hallo, ich wollte Euch mal noch kurz informieren, wie es ausgegangen ist.
Ich habe den Betrag (inkl. versichertem Porto) zurückerstattet, mit der Bitte, meine Sachen zurückzusenden.
Die kamen dann auch, aber unvollständig. Es war nicht alles dabei, was ich hingeschickt hatte.
Auf meine Bitte, auch die restlichen Sachen zu schicken, wurde ich sehr unhöflich angegangen und es wurde mir gedroht, Anzeige gegen mich zu erstatten, wenn ich sie nicht in Ruhe ließe.
Das habe ich dann auch gemacht.
…
Tja… Hoch dem, der einen Bruder hat, der Anwalt ist.