Hallo liebe User, ich habe eine Frage:
Ich habe vor 6 Wochen 2 verpackte Schneideschablonen (zum Basteln) verkauft, für insgesamt 14 Euro + 1,45 Euro Porto. Beim Auspacken stellte die Käuferin fest, dass es sich nicht um Schneideschablonen sondern Embossingschablonen handelt (die nicht schneiden).
Ich habe ihr geschrieben, dass ich lediglich das abgetippt habe, was auf der Verpackung stand und sie mir bitte die Sachen zurücksendet und ich ihr das Geld zurückerstatte.
Sie schrieb dann zuletzt, sie schicke die Sachen zurück.
Für mich war das dann ok und ich habe gewartet.
2 Tage später schrieb sie, dass sie um Antwort bitte, ansonsten würde sie ihren Bruder, den Rechtsanwalt kontaktieren.
Ich habe darauf nicht reagiert, weil sie mir erstens keine Frage gestellt hatte, die Ware noch nicht zurück war und ich mich mit der Aussage, sie würde den Anwalts-Bruder kontaktieren „erpresst“ fühlte.
Die Ware hat sie nie zurückgeschickt!
Gestern bekam ich das Anwaltsschreiben,
- die Mandantin hätte zunächst um Lieferung der bestellten Ware gebeten und sowohl die korrekte Lieferung als auch die Erstattung des gezahlten Kaufpreise hätte ich unberechtigterweise abgelehnt (was beides überhaupt nicht stimmt, kann ich aufgrund des Schriftwechsels belegen)
- rein vorsorglich wird er Rücktritt vom Vertrag erklärt, widerrufen und angefochten
- ich soll innerhalb von 6 Tagen (dort eingehend) 21,45 Euro auf das Kanzleikonto überweisen und dann werden die Produkte zurückgesendet. (Also für die Rücksendung soll ich 5 Euro bezahlen, die Hinsendung hat ja nur 1,45 gekostet!)
- Ansonsten werden sie ohne weiteren Schriftwechsel das Einreichen einer Zahlungsklage empfehlen.
Ich habe folgendes geantwortet: „Mir steht als Verkäufer das Recht zu, die Ware zunächst hinreichend der Beanstandung Ihrer Mandantin zu prüfen. Aus diesem Grund muss ich darauf bestehen, dass mir die Ware - wie besprochen - zunächst zur Prüfung zugesendet wird. Ich habe die Ware - wie auf den Fotos dargestellt - versendet und ich möchte bitte prüfen, ob die Eigenschaft des Stanzens tatsächlich fehlt. Laut Ihrer Mandantin konnte diese es erst sehen, nachdem sie eine der Schablonen ausgepackt hat. Desweiteren bestreite ich den Streitwert. Das Porto beträgt 1,45 Euro, wie bei der Hinsendung.“
Es kam folgende Antwort: „1. ist der Streitwert so oder so egal: die 2. Gebührenstufe geht erst ab 500 Euro weiter.
2. Haben Sie den Brief nicht aufmerksam gelesen: der Vertrag wurde zusätzlich angefochten und widerrufen. Egal, machen Sie, was Sie für richtig halten. Wir tun das unsere und werden ggf. auch die EBay Internetseite von Ihnen jur. prüfen. Zudem gehen wir aktuell davon aus, dass Die sich die DSGVO beachten.“
Nun weiß ich nicht, was ich tun soll. Ich fühle mich als Verkäufer im Recht, dass mir die Ware zunächst zugesendet wird, damit ich prüfen kann, ob es sich nicht um Stanzschablonen handelt. Und die Rücksendekosten i. H. von 5 Euro finde ich auch zu hoch bemessen (selbst ein Einschreiben würde nur 3,60 kosten!).
Andererseits möchte ich nicht mehr Kosten produzieren, denn sich im Recht fühlen und Recht bekommen sind ja 2 paar Schuhe.
Was soll ich tun?
Bin sehr Dankbar über Tipps.
Grüße A. Monetti