Verkäufer möchte den Betrag der Retourware nicht zurücküberweisen

Hallo,
angenommen man kauft Anfang Dezember in der Schwangerschaft vier Bauchbänder auf der Online-Plattform dawanda.de. Die Lieferung dauert nicht wie angegeben bzw. zugesagt 14 Tage, sondern sie kommt erst Ende Januar.

Da die Bauchbänder aufgrund des absehbaren Schwangerschaftsendes nicht mehr alle benötigt werden, behält man nur noch ein Bauchband. Die restlichen drei werden wieder direkt nach Erhalt zurückgeschickt.

Nun teilt die Verkäuferin mit, dass die Rücksendung nie bei ihr angekommen ist. Die Ware wurde unversichert verschickt, jedoch besitzt der Kunde eine Paketnummer und einen Zeugen als Beweis der Rücksendung.
Die Verkäuferin überweist allerdings nun den zuvor überwiesenen Betrag (für drei der vier Bauchbänder) in Höhe von knapp 55 EUR nicht zurück.

Auch Zahlungsaufforderungen per E-Mail und Einschreiben bleiben erfolglos.

Wer wäre hier im Recht und wie geht man als Käufer am besten vor?

Gruß
AXL

Und was sagt die zum Verbleib des Pakets?

Hallo,

anfangs sagte die Verkäuferin, dass sie aufgrund von Abwesenheit (Krankenhausaufenthalt) das Paket nicht bekommen hat, es aber bestimmt beim Nachbargeschäft abgegeben wurde (ist wohl ein Geschäftshaus mit mehreren kleinen Geschäften). Sie wird mal nachfragen …

Später sagte sie dann, dass sie es nicht gefunden hat und nicht angekommen ist.

warum genau fragt man mit der paketnummer nicht mal beim versender nach? der wird doch wohl wissen, wo das ding gelandet ist!

Hallo!

es spielt gar keine Rolle ob die Rücksendung beim Händler ankommt.
der Kunde muss nur abschicken, Risiko trägt der Händler.

und mit Rücksendung als Paket hat man einen Einlieferungsnachweis.

Händler muss zurückzahlen. Das weiß er auch (müsste er wissen), er stellt sich halt dumm.

Äh, wie kann man bei „unversichert“ einen Einlieferungsnachweis haben.
Das gibt’s gar nicht. und da wird es dann auch schwieriger mit dem Nachweis, man hat auch tatsächlich versandt. Zeugenbeweis kann das z.T. ersetzen.

MfG
duck313

Normalerweise hat man entweder einen versicherten Versand mit Nachweis und Paketnummer, oder unversicherten Versand ohne Nachweis und Paketnummer …

Allerdings gibt es hier ja anscheinend einen Zeugen.

Hallo,

zunächst herzlichen Dank für die Antworten.

Aufgrund der Unklarheiten mit dem Nachweis habe ich mich nochmals informiert. In dem fiktiven Fall war es so, dass due Ware so versendet wurde, wie Sie vom Händler gekommen ist: In Form einer Versandtasche. Und für den Versand der Versandtasche gibt es eine Quittung mit Datum, Preis usw.

Aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes des Verkäufers konnte er die Sendung nicht empfangen und vermutete Anfangs, dass die Sendung bei einem Nachbargeschäft im Haus abgegeben wurde. Laut Aussage des Verkäufers kommt es auch öfter vor, dass der Postbote keinen Zettel in den Briefkasten wirft.

Gruß
AXL