Verkäufer soll Maklerkosten tragen

Ich weiss nicht, ob ich zu diesem Thema hier oder im Juristenbrett besser fragen soll, aber das hängt von der Antwort ab, deshalb erst mal hier:

Barley (SPD) will bei Immobilienverkauf gesetzlich die Verkäufer dazu verpflichen, die Maklerkosten zu tragen. Dadurch soll es erleichtert werden, auch wegen der angespannten Wohnungslage, Immobilien zu erwerben.

Jetzt die Frage: Was macht es für den Käufer für einen Unterschied, ob er nun Hauspreis + Maklergebühr an den Verkäufer zahlt, oder Hauspreis an den Verkäufer, und Maklergebühr an den Makler?

Moin…

als Käufer einer Immobilie hast Du gegenüber dem Makler quasi keine Chance, an der Gebühr etwas zu verhandeln.
Als Verkäufer wohl dann doch - schließlich kann er das Objekt auch an „günstigere“ Makler in Auftrag geben.

Soweit die Theorie… unterm Strich wird sich nichts drastisch ändern… außer dass die Makler weniger verdienen und weniger Einkommensteuer werden zahlen können.

Meint
Ce

Moin,

ohne den konkreten Fall zu kennen ist es für mich als Verbraucher einfach deutlich transparenter und der Preis ist abschätzbarer für ein Produkt EINEN EINZIGEN Preis zu bezahlen und in so gut wie allen Käufen die ich tätige ist das (Inzwischen) so. Selbst bei Handies („Sternchenpreis“) und Flugreisen (Benzinzuschlag, etc) inzwischen.

Es ist für mich als Kunde einen Joghurt im Supermarkt zu kaufen einfacher, wen dieser 59ct kostet. Und nicht 25ct plus einer Liefergebühr die vorher kaum abschätzen, noch beeinflussen kann.

VG
J~

damit würde sich, bei gleichen Verkaufspreis für den Verkäufer , der Verkaufspreis für den Käufer verringern. Win-Win würde ich sagen :wink:

J~

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man spart sich eine Überweisung :blush:

derzeit ist ja der Mäkler der Neutralität verpflichtet, ob es dann auch so noch ist, wenn der Verkäufer diesen Beauftragt und bezahlt, dann sollte der Mäkler auch für den Verkäufer arbeiten.

sollte man meinen - ist aber nur bedingt so

Letztlich ist eine Immobilie einem Käufer Betrag X wert - Da spielt Grunderwerbssteuer auch eine entscheidende Rolle genau wie die Maklergebühren wie heute üblich
Mit anderen Worten in Hessen kostet das ca. 15% an Nebenkosten (Notar ist ja auch noch dabei und weiterer Kleinkram) also rund 174.000 darf die dann an den Verkäufer zu zahlende Summe betragen
Wählt dieser nun einen „günstigen“ Makler, dann rechnet sich der Verkäufer eben die gesparte Provision obendrauf … was dann wiederum sich in längere Wartezeiten niederschlägt… weil die Summe wird sich zunächst ja nicht ändern

Ach - jedenfalls alles Augenwicherei

Wenn ich das wirklich für den Privatmann günstiger gestalten wollte (!) würde ich bei eigengenutzten die Grunderwerbssteuer für 15 Jahre linear abschreiben lassen, solange die Immobilie eigen- und privat als Wohnraum genutzt wird…
Makler wird es immer geben - ganz untätig sind diese nicht - manchmal aber unverschämt

meint
Ce

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Servus,

Die Idee ist ja eben, dass der Käufer den Makler unter Umständen gar nicht bezahlt (auch nicht auf Umwegen über einen höheren Immobilienpreis). Würde das funktionieren, könnten sich Käufer über eine Entlastung von bis zu 7% (zB in Berlin) freuen und das kann je nach Immobilie eine Menge sein.

Der Vorschlag sieht allerdings nicht vor, dass automatisch der Verkäufer die Maklergebühr zahlen muss, sondern derjenige, der den Makler beauftragt. Ich finde den Vorschlag eigentlich ganz gut, nur stellt sich halt die Frage, ob das nicht relativ leicht umgangen werden kann.

Ich unterstelle jetzt mal, dass der Verkäufer den Makler beauftragt, weil ansonsten alles beim alten bliebe.

Vielleicht ist es richtig, dass ein Verkäufer etwas mehr Verhandlungsmacht bei der Beauftragung eines Maklers hat. Der Verkäufer wird aber versuchen (und idR auch durchsetzen), dass sein Verkaufspreis die Maklerkosten beinhaltet und sich somit erhöht. Spannend bleibt zunächst, wie die Maklerkosten für den Verkäufer berechnet werden, ob sie sich prozentual auf den (späteren) notariellen Kaufpreis beziehen, oder ob sie als Festbetrag vereinbart werden. Im ersten Fall würde aus bisher - sagen wir - 5 % vom Verkaufspreis bei Kostenneutralität für den Verkäufer ein Preisaufschlag von 5,263 % (= 5 %/(100 %-5 %). Der Verkaufspreis erhöht sich also nicht nur um 5 %!

Wie auch immer dabei gerechnet wird, erhöht sich aber auch die Berechnungsgrundlage für Notar-, Grundbuchkosten, sowie für Grunderwerbsteuer, möglicherweise sogar auch die Grundlage für Gebäudeversicherung.

Diese diversen indirekten Mehrkosten dank Barleys Vorschlag werden den Käufer kaum erfreuen, aber dafür erhöht sich - zumindest rechnerisch - der Beleihungswert und er kann die Maklerkosten verdeckt in die Finanzierungsgrundlage einbeziehen (wenn die Kreditinstitute da mitspielen).

Der Vorschlag von Frau Barley erscheint mir im Falle, dass der Verkäufer den Makler beauftragt, nicht im Sinne des Käufers zu sein, nicht durchdacht und schon gar nicht durchgerechnet zu sein.

Das halte ich doch dann für Wunschdenken. Wovon sollen die Makler denn leben?

Wie gesagt würde der Makler ja weiterhin für seine Dienste bezahlt werden, aber eben von der Partei, die ihn auch engagiert hat. Natürlich ist ein Rückgang bei den Aufträgen zu erwarten und das Ministerium hat dazu ja auch ein paar Zahlen parat:

Das Justizministerium rechnet laut „SZ“ damit, dass die Einnahmen der Makler aufgrund von Auftragsverlusten um zehn Prozent oder 600 Millionen Euro zurückgehen werden. Zusätzlich seien durch sinkende Provisionen geringere Einnahmen zu erwarten. Für die Käufer ergäben sich hingegen Einsparungen von bis zu drei Milliarden Euro.

die Rechnung des Justizministerium möchte ich gerne verstehen…

Aber Behörden und Rechnen war schon immer … zumindest anders als ich das mal gelernt hatte

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Die SPD kann so tun, als hätte sie was für die Käufer getan. Also für die Leichtgläubigen unter den Käufern.

Hingegen hätte man einmal die Grunderwerbssteuer nicht zur willfährigen Erhöhung freigeben sollen. Da die Bundesländer die seit 2006 selbst festlegen können, führte das zu massiven Mehrkosten auf dem Rücken nur der Käufer. https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland)#Aufkommen und vor allem https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland)#Steuersatz. Den letzten Link vergleiche man einfach einmal mit der Frage, welche Koalitionen welcher Parteien in den Ländern zum Zeitpunkt der Erhöhung am Ruder waren. Und welche Länder besonders gierig sind.

Hallo,

woher hast du das?

Ein Makler ist kein vereidigter Sachverständiger. Er verdient mehr, umso teurer
er das Grundstück an den „Mann“ bringt. OK, dass gilt bei Sachverständigen
auch, wobei man die eingeschränkt in Haftung nehmen kann.

Wer bezahlt, spielt für ihn keine Rolle.

Grüße

Jens

oh Vorsicht! Als Verkäufer preis ich natürlich die Maklerkosten in den Hauspreis ein.
Also zB. statt 200.000€ dann eben 210.000€ (5%Courtage). Als Käufer zahl ich dann die Grunderwerbsteuer von zb. 15% auf den Kaufpreis…also anstatt 30.000€ dann 31.500€.
Summa sumarum bezahle ich als Käufer dann 241.500€ anstatt 240.000€…ha ha ha
Zu guter letzt verdient der Makler genausoviel und Vater Staat eben noch ein bissel mehr.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__654.html

Der Anspruch auf den Mäklerlohn und den Ersatz von Aufwendungen ist
ausgeschlossen, wenn der Mäkler dem Inhalt des Vertrags zuwider auch für
den anderen Teil tätig gewesen ist.

Der Käufer Zahlt in den Einigen fällen (kenne aber auch 50/50) und schließt auch mit den Käufer einen Suchauftrag ab (will ja das Erfolgshonorar) , also ist der Mäkler den Käufer verpflichtet, sonst verliert er seinen Anspruch.

die Kosten werden oben drauf geschlagen, so wie bei Jeder Kalkulation

Preis + Handlungskosten = Verkaufspreis (stark vereinfachte Kalkulation)

Dann kommt ganz überraschend auf den Kaufpreis noch Notar und Grundsteuer hinzu. Somit wird das Teurer als wenn man den Mäkler einzeln bezahlt.

Das meinte ich mit ‚relativ leicht umgangen‘. Allerdings gehe ich davon aus, dass ein Makler in jedem Fall den Verkehrswert einer Immobilie bestimmen und ausweisen muss. Ob sich da viele Makler finden werden, die dem Verkäufer ein Gefälligkeitsgutachten erstellen, bezweifle ich eigentlich. Grundsätzlich wird ihnen egal sein, woher ihr Gehalt kommt.

Der Makler muss keinen Verkehrswert bestimmen und ausweisen, wenn dann den Schäztwert. Eine richtige Wertermittlung macht ein Sachverständiger, dies kostet dann mal gute 2.500 € für ein Grundstück mit Haus, da dieses doch recht aufwendig ist.

Grundlage dazu ist die Immowertv
https://www.gesetze-im-internet.de/immowertv/BJNR063900010.html

Ein Kurzgutachten sollte eigentlich kein Problem sein und in den meisten Fällen ausreichen.

Dass man hier sparen will, habe ich nie verstanden. Eine Bekannte hat unlängst ein Haus mit Grundstück um über 600.000 erworben und findet jetzt ständig neue gravierende Mängel. Geiz ist halt nicht immer geil…

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Mach daraus eine Einschätzung, dann ist das ganze auch rechtlich korrekt. Manch Makler sind bei groben Schnitzern zu einen Schadensersatz verurteilt worden. Daher werden die wohl recht genau darauf achten was sie einschätzen.

vom Grundsatz stimme ich dir aber zu.

https://www.gruenert-immobilien.com/news/haftung-bei-fehlerhafter-werteinschaetzung.html

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