Hallo, Du ‚die-himmlische‘!
viele bekamen dieser Tage das Mail von ebay, ob sie nicht
Verkaufsagent werden wollen. Dies ist hört sich sehr
interessant an, aber beim näheren Hinschauen, hat es doch
sícher einig Pferdefüße.
Vielleicht, es ist ja alles relativ.
Das Wesentliche ist wohl, das Vertrauen des „Kunden“ zu erlangen, einen Artikel für einen Preis X einzustellen.
(Mehr oder weniger kann das für einen Verkaufsagenten nur auf Kommissionsbasis laufen, wobei: er natürlich die Ware mitnimmt und bis zum Verkauf/nach Vereinbarung lagert! – Ansonsten würde die Ware versteigert, wäre aber nicht mehr verfügbar, weil vom Auftraggeber verkauft, verschlampt, verlegt, wie-auch-immer, inklusive aller etcpp. Eventualitäten.)
Jetzt meine Frage:
Ein Verkaufsagent muss ja zwangsläufig ein gewerblicher
Anbieter sein. Ergo muss er auch eine Garantie auf
Gebrauchtwaren geben.
Ja.
Wie schaut es aus, wenn dieser Fall
tatsächlich eintritt.
Tja, was glaubst Du?
Ich bin kein Rechtsexperte.
Mein Rechtsgefühl sagt mir: Der Agent steht in der Haftung; sein Auftraggeber ist - ohne weitere Vereinbarung - frei von dem Haftungsrisiko.
Wie sieht es rechtlich gegen den
Auftraggeber (er ist ja privat und ich gewerblich) aus.
(A) Siehe oben.
(B) Für einen kurzen Zeitraum (sagen wir mal 4 Wochen) nach der Auktion / dem Kauf könnte der Agent dem Auftraggeber eine Klausel auf’s Auge drücken; sinnvoll aber nur mit vollkommener Rückabwicklung (der drei beteiligten Parteien: Auftraggeber, Vk-Agent, Käufer). Die Vergütung, die der Agent für Kommission/Verkauf verlangt, ist IMHO i.S. einer Maklergebühr (siehe HGB §§ 170-200 - irgendwo in diesem Bereich war’s - siehe juris.de[1]) und sollte dann auch zurück gegeben werden, evtl. nach Abzug von Einstellgebühren/eBay-Provisionen.
Ansonsten vergraulte sich einer seinen Auftraggeber…
© „Gut“ einkalkulieren!
Und da kommt es u.a. darauf an:
- um welche Ware es sich handelt! (Alles im Bereich Elektro, PC und Handy ist sehr risikoreich!)
- wie zuverlässig der Agent selbst gegenüber den eBay-Käufern arbeitet
Ich würde mehr oder weniger mal 10% vom Verkaufspreis in eine Rückstellung für ebensolche Problemfälle, wie Du sie anklingen lässt, fliessen lassen - bis dass 10% des Gesamtvolumens p.a. gedeckt ist, und dann eben weiter halten.
Anders, meine ich, kann man dem Problem der Haftung als gewerblicher Anbieter nicht beikommen. (Wann hat schon ein Verkaufsagent 'mal einen Auftraggeber, der selbst Kaufmann/Gewerbetreibender ist bzw. als solcher auftritt?)
Schon mal Danke für eure zahlreichen Antworten
Na, da bin ich auch noch dran interessiert. 
CU DannyFox64
[1] Juris.de -> http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/GESAMT_a.html#H (auch PDF zum Download, oben links)