Hallo,
mal angenommen ich verkaufe als Verkaufsagent Sachen von meinen Kunden, Artikel wurden verkauft und es stellt sich heraus, dass es sich bei den Sachen um Diebesgut handelte! Eigentlich würde ich mich jetzt wegen Helerei strafbar machen! Ich wusste in diesem Fall aber nicht, das es Diebesgut war! Aber Unwissenheit schütz ja bekanntlich vor Strafe nicht! Reicht es nun aus, wenn ich mich vertraglich absichere und den Kunden im Vertrag versichern lasse, das die Sachen sein Eigentum sind und frei von Rechten Dritter?
Mfg
Roy