Hallo !
Deine Frage ist recht „verdreht formuliert“ /
- es fällt schwer daraus schlau zu werden …
ein Haus wurde im Miteigentum gekauft. Onkel und Neffe… Haus
hat ein Wert von 160.000 Euro. Darlehen hat nur
Neffe für das Haus allein 100.000 Euro aufgenommen.
dann hat der Onkel zwar nicht als Kreditnehmer gehaftet - aber als Mit-Sicherungsgeber war er bei dem Darlehen trotzdem in der Haftung. Er hat ja sein Mit-Eigentumsanteil in Form einer Grundschuld als Sicherheit gegeben.
Im Falle einer Zwangsversteigerung hätte er sein Eigentum auch verloren
ist gekündigt. Der Onkel hat ein Kredit aufgenommen und die
Schulden vom
Neffen übernommen.
vermutlich um zu verhindern, daß auch sein Eigentum verloren geht (Zwangsversteigerung ?)
Neffe hat keinen wirklichen Gewinn gehabt.
HausAnteil ist am Haus jeweils
80.000 Euro. Onkel hat Anteil
Und Schulden übernommen. Das Finanzamt meldet sich nun und
sagt dass
ein Verkaufserlös von 20.000 vorliegt.
na ja … Dein materieller Wert (Miteigentumsanteil)
war EUR 80.000,–
Der Onkel hat aber EUR 100.000,-- Schulden übernommen
- also EUR 20.000,-- mehr als es wert ist
Schulden? Wie kann und muss man Finanzamt die
Schuldenlage erklären, um nicht Erlös versteuern zu müssen?
Dazu würde ich einen Steuerberater aufsuchen - das ist deren Beruf - die kennen sich damit besser aus
oder Du sprichst direkt mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt !
Erklär nochmal die Situation (… in einem vernünftigen Ton … spiel den Ahnungslosen …) - oder lass Dir die Situation aus Sicht des Finanzamtes erklären -
und versuch eine gemeinsame Lösung zu erreichen.
Man muß nicht immer denken die Leute beim Finanzamt sind „böse Menschen“. Die haben auch ihren Beruf und kennen sich damit aus.
Sorry - aber bei steuerlichen Fragen traue ich mir nicht zu Ratschläge zu erteilen.
Viel Erfolg
u. frdl. Gruß
-heddygg-