Verkaufserlös weg wegen Schulden

Hallo,

ein Haus wurde im Miteigentum gekauft. Onkel und Neffe… Haus hat ein Wert von 160.000 Euro. Darlehen hat nur
Neffe für das Haus allein 100.000 Euro aufgenommen. Darlehen ist gekündigt. Der Onkel hat ein Kredit aufgenommen und die Schulden vom
Neffen übernommen. Neffe hat keinen wirklichen Gewinn gehabt. HausAnteil ist am Haus jeweils
80.000 Euro. Onkel hat Anteil
Und Schulden übernommen. Das Finanzamt meldet sich nun und sagt dass
ein Verkaufserlös von 20.000 vorliegt. Berücksichtigt das Finanzamt
Beim Neffen nicht die
Schulden? Wie kann und muss man Finanzamt die
Schuldenlage erklären, um nicht Erlös versteuern zu müssen?

Hallo,

sollte der Anteil innerhalb einer Spekulationsfrist von 10 Jahren verkauft worden sein, wird automatisch die Differenz besteuert.

Onkel und Neffe sollten das Kaufdatum überprüfen. Ist dies älter als 10 Jahre müssen beide mit den Kaufverträgen zum zuständigen Finanzamt. Dies relativ zugüg, da Finanzämter nach Fristenablauf Säumniszuschläge erheben.

Grüße

Hallo,
Ich muss noch hinzufügen, dass
Der
Neffe von 2007-2010 also drei Jahre
Selber auch im Haus mit ihren Eltern und Geschwistern gewohnt hat. Und während Veräußerung 2011 die Eltern weiterhin auch gewohnt haben und auch wohnen, aber keine Miete sie Von Ihnen erhalten hat. Mit „kompletter Mietzahlung“ wurde Darlehen getilgt.

Danke, Liebe Grüße

Hallo,
hierbei ist es sehr wichtig den notariellen „Kausvertrag“ zu kennen, kommt hierbei auf den genauen Wortlaut an, hätte der Notar zur Beratung herangezogen werden müssen. Das Finanzamt sieht nur den Verkauf, ohne Ansehn der Person. Eventuell mit dem Vertrag zum Finanzamt gehen und darlegen, warum was gemacht wurde.
MfG Jürgen

Aber was ist mit Gesetz, dass „Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken wurden“
Neffe hat ja als Miteigentümer zur Wohnzwecken gekauft, mit Familie 2007-2010 darin gewohnt. Wegen Heirat Mitte 2010 ausziehen müssen. Eltern weiterhin unentgeltlich wohnen lassen. Und 2011 Anteil veräußert an zweiten Miteigentümer.

Trifft das denn nicht hier zu?

Danke und viele Grüße

Guten Morgen

Da ich in der Schweiz wohne, kenne ich die steuerrechtliche Situation nicht in Deutschland oder in der EU. Bei uns in der Schweiz werden die Schulden angerechnet bei einem Verkauf.

Liebe Grüsse Kurt

Hallo !

Deine Frage ist recht „verdreht formuliert“ /

  • es fällt schwer daraus schlau zu werden …

ein Haus wurde im Miteigentum gekauft. Onkel und Neffe… Haus
hat ein Wert von 160.000 Euro. Darlehen hat nur
Neffe für das Haus allein 100.000 Euro aufgenommen.

dann hat der Onkel zwar nicht als Kreditnehmer gehaftet - aber als Mit-Sicherungsgeber war er bei dem Darlehen trotzdem in der Haftung. Er hat ja sein Mit-Eigentumsanteil in Form einer Grundschuld als Sicherheit gegeben.
Im Falle einer Zwangsversteigerung hätte er sein Eigentum auch verloren

ist gekündigt. Der Onkel hat ein Kredit aufgenommen und die
Schulden vom
Neffen übernommen.

vermutlich um zu verhindern, daß auch sein Eigentum verloren geht (Zwangsversteigerung ?)

Neffe hat keinen wirklichen Gewinn gehabt.
HausAnteil ist am Haus jeweils
80.000 Euro. Onkel hat Anteil
Und Schulden übernommen. Das Finanzamt meldet sich nun und
sagt dass
ein Verkaufserlös von 20.000 vorliegt.

na ja … Dein materieller Wert (Miteigentumsanteil)
war EUR 80.000,–
Der Onkel hat aber EUR 100.000,-- Schulden übernommen

  • also EUR 20.000,-- mehr als es wert ist

Schulden? Wie kann und muss man Finanzamt die
Schuldenlage erklären, um nicht Erlös versteuern zu müssen?

Dazu würde ich einen Steuerberater aufsuchen - das ist deren Beruf - die kennen sich damit besser aus

oder Du sprichst direkt mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt !
Erklär nochmal die Situation (… in einem vernünftigen Ton … spiel den Ahnungslosen …) - oder lass Dir die Situation aus Sicht des Finanzamtes erklären -
und versuch eine gemeinsame Lösung zu erreichen.
Man muß nicht immer denken die Leute beim Finanzamt sind „böse Menschen“. Die haben auch ihren Beruf und kennen sich damit aus.

Sorry - aber bei steuerlichen Fragen traue ich mir nicht zu Ratschläge zu erteilen.

Viel Erfolg
u. frdl. Gruß
-heddygg-

Hallo, hierbei ist es besonders wichtig den notariellen Kaufvertrag zu kennen, es kommt dabei auf den Wortlaut an. Im Zweifel den Notar ansprechen!
MfG Jürgen

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen, da ich mich mit so speziellen steuerlichen Themen nicht auskenne.

LG
Kater Nero

Hallo,
um es ganz ehrlich zuzugeben: da weiß ich auch nicht Bescheid. Aber: Für Immobilien gilt ein Spekulationsfrist - ich unterstelle mal, dass der Verkauf vor Ablauf dieser Spekulationsfrist passiert ist. Auch jeder Immobiliennutzer, der z.B. sein selbst bewohntes Haus vor Ablauf der Spekulationsfrist verkauft, muss den Mehrerlös zwischen Kauf- und Verkaufspreis versteuern. (Er kann nicht ins Feld führen, dass er ja Zinsen, Nebenkosten und eventuell noch jede Menge Schulden hat - diese Schulden könnte er ja mit dem Erlös auch tilgen …)
Aber wie gesagt, ich weiß das nicht genau und würde dir empfehlen z.B. eine Beratung beim Haus- und Grundstückseigentümerverband oder bei einem Steuerberater aufzusuchen. Jeder Rat, den du im Internet findest, ist gegenüber diesen Quellen einfach nicht verlässlich. Ich würde bevor ich in Richtung Finanzamt argumentiere vorher seriöse Quellen anzapfen.
Viel Erfolg

Hallo,

die Nutzung spielt für das Finazamt keine Rolle !
Hier zählt das Datum des Erwebes und das Veräußerungsdatum.

Nicht anderes ist relevant.Hat der oder die Eigentümer die Immobilie in der gesetzlich geregelten Spekulationsfrist von derzeit 10 Jahren verkauft fällt auf die Differenz des Preises ziwschen Ankauf und Verkauf Spekulationsstuer im Rahmen der gültigen Einkommensteuersätze an.

Beste Grüße