Verkaufsfahrten und Anderes

Hallo,
welche Möglichkeiten hätte eine ältere Verwandte,die auf einer Kaffeefahrt mitmachen würde und dort z.Beisp. eine Magnetdecke kaufen würde.Zum únglaublich´günstigen -nur heute- Preis (zum Beisp.980.-)
gäbe es noch als Dreingabe, weil Eintrittskarten Losnummer stimmt,noch zwei Kochtopfsets eines allseits bekannten Kochtopf Vertreibers.

Die Ware würde einen Tag später ins Haus geliefert, gegen cash.
Nun nehmen wir an diese ältere Frau hätte gar nicht das Geld und müßte sich dieses extra leihen. - Der Moderator war doch so nett. –
sollte sie grundsätzlich die Annahme verweigern?
Sollte sie einen Rechtsbeistand kontaktieren?
Es könnte ja auch noch der unglückliche Zustand eintreffen,dass gerade heute und morgen diie Verbraucherschutzzentrale nicht zu erreichen wäre.
Auch wäre anzunehmen dass die Lieferfirma nicht erreichbar ist.

Nehmen wir weiter an ,in den Vertragsbedingungen stünde ,dass bei nicht Abnahme 25% !!! des Gesammtpreises fällig würden.

Es wäre toll,wenn mir jemand aus dieser fiktiven Misslage helfen könnte.

Ganz liebe Grüße Uwe H.

Hi,

Die Ware würde einen Tag später ins Haus geliefert, gegen
cash.
Nun nehmen wir an diese ältere Frau hätte gar nicht das Geld
und müßte sich dieses extra leihen. - Der Moderator war doch
so nett. –
sollte sie grundsätzlich die Annahme verweigern?

wenn sie das Zeug nicht haben will, soll sie vom Kauf zurücktreten: http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html

Gruß,
Christian