Guten Morgen ins Forum
Mal angenommen Person A bestellt bei Verkaufssender B mehrere Artikel. Hat vorher auch schon bestellt, ist da Kunde, bekommt in der Regel eine Rechnung, bezahlt die und die Ware wird geliefert.
Bis dato null Probleme. Aber jetzt …
Eine Bestellung wird gemacht und das automatisierte Bezahlsystem funktioniert nicht. Der Partner nutzt das gleiche System.
A kann aus diesem Grunde nicht automatisiert bezahlen. Der Verkäufer wird kontaktiert und über diesen Vorgang informiert. Nun jetzt schickt der der Verkäufer eine neue Rechnung und die Ware wird geliefert - bezahlt - alles ist gut- A glücklich mit der Ware. Denkste - beim Verkäufer wurde eine neue gleiche identische Bestellung ausgelöst,aber mit einer anderen Rechnungsnummer.
Und für diese zweite wird jetzt gemahnt, der Inkassodienst eingeschaltet der das jetzt gerichtlich klären lassen will. Die wollen ja einfach Kohle sehen.
Man bestellt ja nicht zweimal haargenau genau die gleichen Artikel.
Der Verkäufer steht auf dem Standpunkt,das die Ware jetzt kommissioniert ist und das er die nicht weiterverkaufen kann.
Bzw. es ist ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag wäre zustandegekommen.
Also ein schönes WE mit viieel Sonne und Erdbeereis
Hallo,
Mal angenommen Person A bestellt bei Verkaufssender B mehrere
Artikel.
Bestellt über Internet, Telefon o.Ä.?
Bei Fernabsatzgeschäften gilt doch ein 14-tägiges Rücktrittsrecht…
Grüße,
Tinchen
Hi,
mal abgesehen von Tinchens Lösung:
Es wurde nur ein Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser Kaufvertrag beinhaltet eine Rechnung und eine Lieferung von genau festgelegten Artikeln. Mit Bezahlung und Lieferung ist dieser Kaufvertrag erfolgreich abgeschlossen worden. Sollte eine weitere Lieferung erfolgen: Zurück an den Absender, weil nicht bestellt.
Das so zu denen hin schicken.
Der Käufer hat eine Willenserklärung für einen Kaufvertrag abgegeben, nicht für 2. Ein Problem in deren Buchungssystem ist wie gesagt deren Problem.
MFG