Da ich diese Kategorie nicht fand, stelle ich die Frage hier.
Gibt es ein Recht oder einen Anspruch, in einem Warenhaus die gekaufte Ware, z.B. einen Schlafanzug, eingepackt bzw. verpackt zu bekommen?
Im konkreten Falle wurde die gekaufte Ware lose über den Tisch gereicht, für eine Verpackung wurde eine Bezahlung gefordert.
In anderen Geschäften, wie z.B. Kosmetik oder Drogerie wird man dagegen sogar gefragt, ob man eine Geschenkverpackung wünscht.
Das liegt daran, daß Parfums und Kosmetika gerne verschenkt werden und das dazu hauptsächlich von Männern, die ja doch eher faul und unkreativ sind. Die Drogerien haben sich insofern auf ihre Kundschaft eingestellt. Einen Schlafanzug bekommt man aber mit ein bißchen Glück kurz vor Weihnachten auch kostenlos in Geschenkpapier verpackt.
Mal richtig lesen
die Frage ist beantwortet mit: gibt es nicht
Aber es gibt irgendwo ein Gesetz, dass an der Ware der endgültige Preis stehen muß.
Es geht einfach um die Verkaufskultur. Und die ist dann hergestellt, wenn man einen Bogen Papier zur Hand nimmt. Das als Transportbehälter zu bezeichnen ist abwegig. Von Plastetüten war keine Rede. Die Kostenpflicht ändert nichts an der Vermüllung der Meere. Dann müßte schon ein Tütenpfand eingerichtet werden mit Rücknahmeautomaten usw. Vorbilder gibt es.
Übrigens sollten verschiedene Geschäfte die Ware nur einpacken, weil sie dieFaulheit der Männer voraussetzen?
Neuerdings wenden sich Apothekerverbände und das Bäckerhandwerk gegen derartige Selbstverpflichtungen.