Hi Keil,
mal drauf aufmerksam gemacht:
Wer Geld verdient, muss es auch versteuern.
Wenn du „freie Handelsvertreter“ beschäftigst, so müssen diese HV dem zuständigen FA auch melden, wieviel sie verdienen.
Das Weitere gehört ins Rechtsboard, da es mit Steuersache und Scheinselbstständigkeit zu tun hat.
Für dich wichtig:
freie Handelsvertreter erhalten nur eine Provision auf unwiderruflich abgeschlossene und erfüllte Verträge.
Dieser „Hausverkauf“ kann unter das Widerrufsgesetz fallen und somit hätte der Käufer dann ein Rücktrittsrecht von 2 Wochen.
Damit du nachher keine Provisionen zurückfordern willst, solltest du eine entsprechende Klausel in den Vertrag einarbeiten.
Soll heißen: Kohle gibts erst, wenn der Käufer bezahlt hat und nicht (mehr) zurücktreten kann.
Sonst zahlst du Provisionen vorab, und bekommst doch kein Geld von den Kunden.
Habe diese Erfahrung mit Handelsvertretern auf Messen gemacht (regulär kein Rücktrittsrecht laut BGH-Urteil von 1986 zur „Grünen Woche“ berlin).
Manchmal bestand aber Ausnahme, falsche Beratung oder Kunde hat einfach den Vertrag nicht erfüllt.
Die Provisionen waren ausgezahlt und es war schwer, das Geld wieder zurück zu bekommen. Die meisten hatten es schon ausgegeben. Zusätzlich war enormer Verwaltungsaufwand nötig (hier für 350 Vertreter).
Nach der Vertragsänderung gabs keine Rüpckforderungen der Provision mehr. Die Provisionen wurden erst 3 Wochen nach Versand der Ware ausgezahlt. Nicht abgenommene Ware floss somit garnicht erst in die Provision ein.
Nowas:
Nimm in der Vertrag auf, dass sich der Mitarbeiter als freier Handelsvertreter selbst beim FA anmelden muss. Damit solltest (???) du auf einer sicheren Basis arbeiten.
Gruß
BJ
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]