Verkaufspreis ermitteln

Hallo,

ich wende mich an dieses Forum mit einer Frage deren Antwort sicher fast jedem klar ist, nur mir noch nicht.

Es geht um das Thema Onlinehandel.
Ich weiß nicht genau auf welcher Grundlage ich einen Verkaufspreis berechnen müsste.

Angenommen ich kaufe beim Großhandel/Hersteller ein Produkt im Wert von €100, dann muss ich €119 inkl. MwSt zahlen. Die MwSt bekomme ich als Gewerbetreibender vom Finanzamt zurück. Wenn ich den Artikel für €200 inkl. MwSt an den Endverbraucher verkaufe, muss ich €31,93 an das Finanzamt abführen.

Nun die Frage, muss ich meinen Verkaufspreis aufgrund der €119 inkl. MwSt oder aufgrund der €100 berechnen, da ich die €19 zurück bekomme?

Ich wäre sehr dankbar falls mich jemand aufklären könnte.

Viele Grüße

dplus

Hallo dplus,

Nun, die MwSt schuldest du grundsätzlich auf deinen Verkaufspreis.
Die €19 kannst du dann von den dem Finanzamt geschuldeten €31,93 abziehen, da du, bzw. dein Lieferant, diese schon an das Finanzamt gezahlt hat.

MfG Peter(TOO)

Nein, du führst nur die Zahllast (Umsatzsteuer ./. Vorsteuer) an das Finanzamt ab.

Du rechnest am einfachsten immer rein netto.
Vergiss die Umsatzsteuer während der gesamten Kalkulation und schlage sie am Ende dann drauf.

Nein.
Du nimmst als „verlängerter Arm“ des Finanzamts 31,93€ Steuer ein. Ob du etwas davon ans Finanzamt weiter geben musst und wieviel, das ergibt sich aus der Umsatzsteuer, die du selber schon bezahlen musstest. Beim Einkauf der Waren, der Geschäftsausstattung,…

Wenn du in einem Monat für 11.900.-€ Waren verkauft hast mit einem MwSt-Satz von 19%, dann hast du für das Finanzamt 1.900€ Steuern eingenommen.
Wenn du im selben Zeitraum Waren im Wert von 23.800€ inkl. 19% MwSt eingekauft hast, dann hast du schon 3.800€ (über den Umweg deiner Lieferanten) Steuer bezahlt. Du würdest in diesem Abrechnungszeitraum dann vom Finanzamt die Differenz ERSTATTET bekommen - also 1.900€ aufs Konto bekommen.

Rechne also nur mit Netto-Beträgen.
100€ Einkauf.
20€ Marge.
17,91€ Kosten für Verpackung, Lager,…
Auf diese 137,91€, kommen dann die 19% drauf.

Ceterum censeo: Die IHK bietet „Gründerseminare“ an, dort werden einem die grundlegendsten Begriffe erklärt.
Zudem sei dir angeraten, den Einsatz eines Steuerberaters zu erwägen.
Erwäge ggf. auch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.
Gerade im Onlinehandel solltest du NICHT erwarten, eine Marge im zweistelligen Bereich erwirtschaften zu können.

Es gibt grundsätzlich 2 Wege einen Verkaufspreis zu bestimmen.

A. Herstellungspreis
Rechne alle anteiligen Kosten der Herstellung bzw Beschaffung zusammen.
In dem genanneten Beispiel 100,- EUR + ./. Raummiete + ./. Versicherungen ./. Geschäftsausgaben…
Verlangst du den errechneten Preis von deinen Kunden, hast Du alles bezahlt, aber noch keinen Cent Gewinn gemacht.

B. Angebot und Nachfrage
Ein Markthändler beläd seinen Verkaufswagen morgens mit einer Menge X an Brötchen. Exakt zu Feierabend verkauft er sein letztes Brötchen. Dann hat er für diesen Tag den perfekten Preis verlangt.

Liegt dieser „perfekte Preis“ über seinen Herstellungspreis (Methode A) dann ist alles gut.

MfG Frank

Hallo,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Ich sehe, dass ich komplett verkehrt gedacht habe und blicke nun dank euerer Hilfe durch!

Gruß

dplus