Verkaufspreis für Grundstück bestimmen

Hallo.

ist eine klausel in einem kaufvertrag gültig, dass der verkäufer bestimmen kann, was für ein verkaufspreis beim weiterverkauf (höchstens) verlangt werden kann?

beispiel:
es wird ein grundstück gekauft und in dem vertrag steht drin, dass der verkaufspreis bei einem weiterverkauf innerhalb der nächsten 99 jahre nicht höher sein darf als der preis zum jetzigen zeitpunkt und kaufpreis.
sprich: heute kostet das grundstück pro m2 100€, für die nächsten jahre darf dann der kaufpreis nicht höher angesetzt werden als 100€, was ja aber bei grundstücken jährlich steigend ist.

ist so eine klausel rechtskräftig oder nicht?

Vielen Dank in voraus
rene

Hallo,

wenn es keine AGB ist, selbstverständlich. Der Käufer kann sich vertraglich problemlos verpflichten, ein Grundstück nur bis zu einem bestimmten Preis zu verkaufen.

Allerdings ist es ihm dadurch nicht verwehrt, das Grundstück tatsächlich zu einem höheren Preis zu veräußern, er macht sich dann nur gegenüber dem anderen Teil schadenersatzpflichtig oder muss ggf. eine Vertragsstrafe bezahlen.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

danke für die einschätzung.
sprich, wenn ich was verkaufe, dann kann ich das per vertrag einrichten, das ich von der preissteigerung meines jetztigen käufers profitieren, wenn der es später selbst weiterverkauft.
wie ist das dann aber, wenn er es weiterverkauft zum gleichen preis, der 3. käufer es dann aber höher verkauft? ist das dann noch an meinen vertrag gebunden?

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danke für die einschätzung.
sprich, wenn ich was verkaufe, dann kann ich das per vertrag
einrichten, das ich von der preissteigerung meines jetztigen
käufers profitieren, wenn der es später selbst
weiterverkauft.

Richtig, die Parteien müssten dann aber explizit vereinbaren, dass der Käufer im Falle des Weiterverkaufs den den jetzt vereinbarten Kaufpreis übersteigenden Betrag an den Verkäufer zahlt.

wie ist das dann aber, wenn er es weiterverkauft zum gleichen
preis, der 3. käufer es dann aber höher verkauft? ist das dann
noch an meinen vertrag gebunden?

Nein, der Dritte ist ja nicht an dem jetzigen Kaufvertrag beteiligt.

Gruß
Dea

wenn es keine AGB ist, selbstverständlich. Der Käufer kann
sich vertraglich problemlos verpflichten, ein Grundstück nur
bis zu einem bestimmten Preis zu verkaufen.

Allerdings ist es ihm dadurch nicht verwehrt, das Grundstück
tatsächlich zu einem höheren Preis zu veräußern, er macht sich
dann nur gegenüber dem anderen Teil schadenersatzpflichtig
oder muss ggf. eine Vertragsstrafe bezahlen.

Gruß
Dea

Hallo.

ist eine klausel in einem kaufvertrag gültig, dass der
verkäufer bestimmen kann, was für ein verkaufspreis beim
weiterverkauf (höchstens) verlangt werden kann?

beispiel:
es wird ein grundstück gekauft und in dem vertrag steht drin,
dass der verkaufspreis bei einem weiterverkauf innerhalb der
nächsten 99 jahre nicht höher sein darf als der preis zum
jetzigen zeitpunkt und kaufpreis.
sprich: heute kostet das grundstück pro m2 100€, für die
nächsten jahre darf dann der kaufpreis nicht höher angesetzt
werden als 100€, was ja aber bei grundstücken jährlich
steigend ist.

ist so eine klausel rechtskräftig oder nicht?

Vielen Dank in voraus
rene

Moin,
Das Thema macht mich neugierig. Ich stelle hier mal eine „Behauptung“ auf und würde mich über Kommentare freuen!

Situation
A verkauft an B
B verkauft an C
C verkauft an D (ohne Einhaltung der Bedingungen)

Details
(1)A stellt Bedingungen.
(2)Wenn A schlau ist, verlangt A, daß B diese Bedingungen auch von jedem Vertragspartner verlangt. B ist brav und macht das.
(3)C also kauft von B brav nach Bedingungen. Verkauft dann aber an D und verletzt die Bedingungen. B hat hier einen „Schaden“, weil die Vertragsbedingungen nicht eingehalten wurden und „könnte“ böse werden. A jedoch nicht.
(4) A ist an diesem Geschäft nicht beteiligt und zudem kann er dieses Geschäft eh nicht nachvollziehen, wenn C und D Verschwiegenheit vereinbaren.
(5) Wenn (2) vergessen wurde, kann C eh ohne Probleme verkaufen.

Sooo…
(3) und (4) sind die kritischen Punkte. Kann hier eine Haftung aus einer Vertragsverletzung zwischen A und B entstehen? Oder nicht? Auf welcher Grundlage würde diese entstehen?

Danke im Voraus! :smile:

Moin

aaaalso:

Situation
A verkauft an B
B verkauft an C
C verkauft an D (ohne Einhaltung der Bedingungen)

Details
(1)A stellt Bedingungen.
(2)Wenn A schlau ist, verlangt A, daß B diese Bedingungen auch
von jedem Vertragspartner verlangt. B ist brav und macht das.

Sowas kommt im Allgemeinen auch sehr häufig vor. Zwar weniger in Grundstückskaufverträgen, ist aber ansonsten vertraglicher Alltag.

(3)C also kauft von B brav nach Bedingungen. Verkauft dann
aber an D und verletzt die Bedingungen. B hat hier einen
„Schaden“, weil die Vertragsbedingungen nicht eingehalten
wurden und „könnte“ böse werden. A jedoch nicht.

Naja, das ist fraglich. Die Verpflichtung, den Folgepartnern bestimmte Pflichten aufzuerlegen, ist vertraglich sehr problematisch. Denn an sich kann man sich nicht verpflichten, eine Regelung mit einem Dritten einzugehen, weil man ja nie weiß, ob der Dritte sich darauf einlässt, verpflichten kann man ihn ja nicht.

Dann stellt sich also die Frage, wie eine solche Regelung auzulegen ist:

a) B soll sich bemühen, dass die weiteren Vertragspartner sich an die Regelung halten

b) B übernimmt eine selbständige Garantie dafür und haftet A gegenüber, wenn es nicht so ist.

Im letzteren Fall kann A den B in Anspruch nehmen.

(4) A ist an diesem Geschäft nicht beteiligt und zudem kann er
dieses Geschäft eh nicht nachvollziehen, wenn C und D
Verschwiegenheit vereinbaren.

Wie gesagt, die Frage ist allein, ob B sich gegenüber A verpflichtet hat, dafür einzustehen.
Ob A etwas davon erfährt, ist ja keine rechtliche, sondern eine rein tatsächliche Frage.

(5) Wenn (2) vergessen wurde, kann C eh ohne Probleme
verkaufen.

Naja, dann hätten wir ja ohnehin keinen Fall

Sooo…
(3) und (4) sind die kritischen Punkte. Kann hier eine Haftung
aus einer Vertragsverletzung zwischen A und B entstehen? Oder
nicht? Auf welcher Grundlage würde diese entstehen?

Wie gesagt, das ist dann der Fall, wenn B gegenüber A eine Garantie abgegeben hat, dass er hierfür einsteht.
Ohne diese Garantie ist die vertragliche Verpflichtung wohl nicht möglich, denn für einen Schadenersatzanpruch aus Vertragsverletzung (die man ja bräuchte, wenn eine Garantie nicht vorliegt) bedarf es eines Verschuldes. B hat aber keine Schuld daran, dass C sich nicht an den Vertrag hält, so dass ohne Garantie kein Anspruch bestünde.

Gruß
Dea

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hallo,

wie ist das dann aber, wenn er es weiterverkauft zum gleichen
preis, der 3. käufer es dann aber höher verkauft? ist das dann
noch an meinen vertrag gebunden?

nur wenn vertraglich vereinbart wurde, die klausel auch folgekäufern aufzuerlegen, …die ja nicht kaufen müssen.

der verkäufer kann das jederzeit kontrollieren, da er aufgrund der klausel ein berechtigtes interesse hat, die grundakten einzusehen.

um der allgemeinen preisentwicklung rechnung zu tragen, sollte der betrag an einen der gängigen preis-indices gekoppelt werden.

die klausel könnte auch regelungen enthalten, was mit einem etwaigen mehrerlös zu geschehen hat und dass der 1. verkäufer vom notar eine vertragskopie zu erhalten hat.

lg dev