Verkaufsprovision zurück bei Verlust der Ware ?

Hallo zusammen,
ich habe ein paar Sachen bei ebay verkauft und jetzt kommt plötzlich ein ganz anderes Problem auf mich zu. Einer der Käufer hat vier wertvolle Karten (Preis: 320,-) bei mir gekauft. Nach Rücksprache mit dem Käufer wurden diese per HERMES versendet. Dummerweise ist die Sendung bei Hermes aber verloren gegangen. Im Online-Status wird lediglich seit über einer Woche angezeigt, dass die Ware abgeholt wurde. Diese Sendung ist ja lt. Hermes auch bis 500,- versichert. Was ist aber mit den Gebühren bei ebay? Werden die mir auch von Hermes erstattet?
Danke schon mal,
Tino

Hoi,

du hast doch die Ware verkauft und das Geld bekommen vom Käufer. Der Käufer wiederrum bekommt die Versicherungsleistung von Hermes. Ich sehe keinen Grund warum du einen Anspruch darauf haben solltest die Gebühr von ebay erstattet zu bekommen.

Grüße
Michael

Hallo!

Ebay wird dir in diesem Fall garnichts erstatten. Es gab keinen Streitfall, du hast die Kohle bekommen und wenn da unterwegs was kaputt geht, nicht ankommt etc, ist das nicht mehr Sache von ebay.

daggi!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Dummerweise ist die Sendung bei Hermes aber
verloren gegangen. … seit über
einer Woche…

Ist die Sendung wirklich verloren gegangen? Auslieferzeiten von einer Woche sind bei Hermes Paketen überhaupt nichts ungewöhnliches. Hat Hermes bestätigt, dass die Sendung verloren ist? Als erstes würde ich das mit Hermes klären und bei Schwundbestätigung die Versicherungsleistung in Anspruch nehmen. Nicht trödeln, da gibt es oft Fristen von nur wenigen Tagen, in denen Meldung gemacht werden muss. Entweder der Absender oder der Empfänger bekommt dann eine Erstattung - sofern Hermes nicht versucht das Problem einer unzureichenden Verpackung anzulasten.

Ich schließe mich den anderen an: was hat ebay mit Sendungsverlust zu tun und warum sollten da ebay Gebühren erstattet werden?

Stephanie

Was ist aber mit den Gebühren bei ebay?
Werden die mir auch von Hermes erstattet?

Ebay wird dir in diesem Fall garnichts erstatten. Es gab
keinen Streitfall, du hast die Kohle bekommen und wenn da
unterwegs was kaputt geht, nicht ankommt etc, ist das nicht
mehr Sache von ebay.

Eine Antwort, wie manch einer sie sich auch von seinem Anwalt wünscht: Kurz, präzise und eindeutig. Jetzt fehlt nur noch eine passende Frage dazu … (und mir scheint, als verhielte es sich mit den übrigen Antworten genauso).

Ob das Versandunternehmen die EBay-Gebühren erstatten muß, hängt davon ab, ob die Gebühren zum ersatzfähigen Schaden gehören. Grundsätzlich muß der Geschädigte so gestellt werden wie er stünde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. Das heißt: Die Gebühren müssen erstattet werden, wenn sie ohne den Transportschaden nicht angefallen wären. Und? Wären sie das? Genau: Nein.

Moment mal
Moin,

Ob das Versandunternehmen die EBay-Gebühren erstatten
muß, hängt davon ab, ob die Gebühren zum ersatzfähigen Schaden
gehören. Grundsätzlich muß der Geschädigte so gestellt werden
wie er stünde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten
wäre. Das heißt: Die Gebühren müssen erstattet werden, wenn
sie ohne den Transportschaden nicht angefallen wären. Und?
Wären sie das? Genau: Nein.

Doch.
Der Käufer hat keine Ware erhalten und fordert jetzt das Geld vom Verkäufer zurück. Der Verkäufer überweist die Kaufsumme zurück an den Käufer.
Jetzt zahlt Hermes den Schaden (Kaufsumme)an den Verkäufer.
Ob der Verkäufer nun vom Käufer oder von Hermes das Geld bekommt ist egal. Der Verkäufer hat über ebay verkauft und Geld bekommen, also fällt die Verkaufsprovision an. Das Geld hat der Verkäufer ja auch erhalten, ist also nicht schlechter gestellt, als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre.

Gruss Jakob

Der Käufer hat keine Ware erhalten und fordert jetzt das Geld
vom Verkäufer zurück. Der Verkäufer überweist die Kaufsumme
zurück an den Käufer.
Jetzt zahlt Hermes den Schaden (Kaufsumme)an den Verkäufer.
Ob der Verkäufer nun vom Käufer oder von Hermes das Geld
bekommt ist egal. Der Verkäufer hat über ebay verkauft und
Geld bekommen, also fällt die Verkaufsprovision an. Das Geld
hat der Verkäufer ja auch erhalten, ist also nicht schlechter
gestellt, als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre.

Sorry, aber ich versteh’ nur Bahnhof.