Hallo,
was steht in der Anzeige hinsichtlich der Lieferung. Wenn da abholen steht, soll der Käufer die Ware abholen. Jetzt gibt es den Paragraphen „Treu und Glaube“ Wie falsch waren denn Ihre Angaben?
Haben Sie nur die Größe versehendlich falsch angegeben? Als der Käufer bei Ihnen war, wurde der Fehler wohl geklärt und war haben Sie dann -hoffentlich unter Zeugen- vereinbart?
Das gilt dann. Evt. einigen Sie sich. Wie solch eine Sache nämlich gerichtlich ausgeht, kann keiner so richtig vorhersagen. Auf keinen Fall sollten Sie nur einfach nachgeben, sondern auf Ihre Vereinbarung in der Anzeige pochen.
MfG
PB
g
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Die Käuferin wollte, dass ich Ihr die Ware bringe, und ich dann noch mal 100,-€ den Kaufpreis mindern soll. ??? Versteht das einer???
Oder ich sollte ihr 150,-€ Fahrkostenerstattung zahlen.
Ich habe keine Lust, mich mir dieser Dame weiter abzugeben, denn ganz mein Fall war sie nicht und zahle lieber die 150,-€ und sehe es als schmerzhaftes Lehrgeld an. Letztendlich war es ja meine Schuld und ich muss Schadensersatz leisten.
Lieben Gruß PentagonUS
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Die Käuferin wollte, dass ich Ihr die Ware bringe, und ich dann noch mal 100,-€ den Kaufpreis mindern soll. ??? Versteht das einer???
Oder ich sollte ihr 150,-€ Fahrkostenerstattung zahlen.
Ich habe keine Lust, mich mir dieser Dame weiter abzugeben, denn ganz mein Fall war sie nicht und zahle lieber die 150,-€ und sehe es als schmerzhaftes Lehrgeld an. Letztendlich war es ja meine Schuld und ich muss Schadensersatz leisten.
Lieben Gruß PentagonUS
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Hallo & Guten Morgen,
das blöde ist bloß, dass eBay dieProvision für den Kaufpreis berechnet. was du hinterher mir der Käuferin aushandelst, weiß ja eBay nicht. Aber eins steht fest, die Käuferin ist in mienen Augen unverschämt frech & wollte eigentlich keine echte Lösung mit dir finden, sondern nur den Preis drücken. Das ist erstens nicht erlaubt & zweitens sind das schlechte Geschäftsgebahren. Ich würde diesem Käufer eine negative Bewertung geben und auch in der Bewertung erwähnen, dass du dich leider vermessenhattest, einen Kompromiss gesucht hast & sie unverschämte Preisnachlässe forderte.
Und dann mach ein neues eBay-Konto auf. Mit dem alten Konto kommst du dann bei eBay nicht mehr weit. Und noch ein Tipp: Beim nächsten Mal messe lieber 2mal nach, bevor du falsche Angaben machst.
Alles Gute
Ole
Also, die falsche Größenangabe berechtigt den Käufer zu einer Preisminderung. Allerdings muss er diese schriftlich anzeigen und zwar innerhalb 6 Monaten ab Kauf bzw. Erhalt der Ware, sonst erlischt sein Anspruch auf Minderung. Die Höhe der zu mindernden Summe hängt vom Wert des Gegenstands ab. Anbei ein Link zum Einlesen.
Gruß
Hutsch
Hallo Pentagon!
Du hast eine Ware angeboten zu einem kalkulierten Preis ohne Transportkosten. Der Käufer hat Dein Angebot ange-
nommen. Du kontest davon ausgehen, dass der Käufer wußte, was er gekauft hat. Wenn er dann bei Dir mit eime Fahrzeug ankam, das nicht geeignet war, die Ware zu transportieren, dann liegt das an der Organisation des Käufers.
Ich würde dem Käufer mitteilen, dass Du die Ware für eine bestimmte Frist zum Abholen für Ihn bereithältst.
Nach Ablauf der Frist, würdest Du anderweitig über die Ware verfügen. Der Käufer kann nicht von Dir verlangen, dass Du Ihm die Ware freihaus lieferst, weil im Vertrag Abholen durch den Käufer vereinbart worden war.
Erschwerend wird die Sache daurch, dass Du falsche Angaben zur Größe der Ware gemacht hast. - Ich hätte mich vor Antritt eine 250 km-Reise bei Dir versichert, dass hinsichtlich der Größe, kein Irrtum vorliegt.
Ich an Deiner Stelle würden versuchen, einen Vergleich herbeizuführen.