… bei mangelhafter Ware
Hallo, ich habe bei Ebay eine Ware verkauft (Wert 350,-)und dabei versehendlich falsche Angaben zur Größe gemacht.
Eine Abholung der Ware habe ich zur Vorraussetzung gemacht.
Der Käufer kam und konnte die Ware nicht mitnehmen, da der Platz in Anhänger nicht ausreichte. Der Käufer möchte aber dennoch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich soll ihn die Ware jetzt hinfahren. (250 km pro Strecke mit Anhänger).
Fragen: Kann der Käufer die Lieferung jetzt verlangen?
Muss ich den Käufer für die entstandenen Fahrkosten entschädigen, da es ja mein Fahler war? Wenn ja, wie hoch - was wäre angemessen?
Besteht überhaupt ein rechtlicher Anspruch?
Kann ich als Verkäufer den Kaufvertrag kündigen?
Ich bin etwas ratlos… bitte helft mir.
Tjo… ich würde das mal als 50/50 einschätzen. Soll heißen… hättest du ihm die richtigen Maße gesagt, hätte er den Weg nicht umsonst gemacht. Entsprechend würde ich ihm die Wegekosten an deiner Steller ersetzen. War ja im Grunde deine Schuld!
Die Lieferung der Ware kann er nicht verlangen. Ich würde an deiner Steller versuchen mich mit ihm so zu einigen das du ihm den Krempel lieferst, er aber keine Fahrtkosten dafür zahlen muss. So dürftet ihr quitt sein. Ihm entstehen ja keine weiteren Kosten…
Hallo,
also, ich will dich wirklich nicht abwürgen, aber solche Angelegenheiten sind bestimmt in den Verkaufsbedingungen von ebay gut beschrieben. Im Zweifel einfach da anfragen, die können auf jeden Fall den besten Rat geben.
Alles Gute!
Hallo. Ich würde ihrerseits von Vertrag zurücktreten.Das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten kann als gesetzliches Rücktittsrecht bei Leistungsstörung verstanden werden.Sie können die die vertragliche Leistung nicht oder nur mangelhaft erfüllen (falsche Angabe).So bildete sich eine vertragliche Leistungsstörung. Verankert ist das Rücktrittsrecht u.a. im BGB §§ 323, 324. Bezüglich der Fahrtaufwendungen des Käufers würde ich versuchen eine gütliche Lösung anzusteben. Vielleicht pauschal 100€. Viel Glück.
Grundsätzlich kannst du auch als Verkäufer vom Verkauf zurücktreten. Dazu gibt es bei eBay eine Option in deinem eBay-Konto.
Aber: Wieso falsche Angaben zur Größe?? Wie knapp hat denn der Artikel von der tatsächlichen Größe abgewichen, damit es nicht auf den Hänger passt?
zu deinen anderen Fragen:
Der Kunde kann natürlich keine Lieferung verlangen.
Du musst auch keine entstandenen Fahrkosten erstatten.
Du bekommst sicher eine negative Bewertung. Mit Recht.
Eine Bemerkung sei mir noch erlaubt: Genau wegen solchen Verkäufern wie du, macht eBay seit Jahren schon kein Spaß mehr.
Mein Tipp, Liefere ihm das ding an und fertig. Seh es als lehrgeld, das du bezahlst, um beim nächsten mal etwas genauer zu messen. Alles andere bringt nur Ärger! Das wirst du sicher verkraften, bei 350 Euro!
Ole
Hallo,
leider ist bei wer-weiss-was ine konkrete Rechts- und Steuerberatung aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt (vgl. FAQ 1129).
Ich kann Ihnen daher keine konkrete Handlungsempfehlung erteilen. Darüber hinaus haben Sie sich Ihre Frage an sich selbst beantwortet.
Grundsätzlich ist immer der Käufer verpflichtet, die Kaufsache abzuholen (sog. Holschuld). Abweichend davon können die Vertragspartner selbstverständlich Lieferung oder Versand vereinbaren.
Im Falle einer Holschuld muss der Verkäufer dem Käufer aber selbstverständlich sämtliche Informationen (Maße, Gewicht etc.) erteilen, um diesem eine Abholung zu ermöglichen. Es handelt sich hierbei um eine vertragliche Nebenpflicht.
Werden Nebenpflichten verletzt, haftet der jeweilige Vertragspartner für den daraus entstandenen Schaden ( vgl. §241 Abs.2 in Verbindung mit §280 Abs.1 BGB)
Sollten Sie sich mit dem Käufer nicht über die Kosten der erfolglosen Anfahrt einigen können, sollten Sie die Beauftragung eines Rechtsanwalts in Erwägung ziehen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiter helfen.
Viele Grüße
Bernhard Kelz
Nein kann er nicht, da die Angaben nicht verbindlich sind.
Zudem sind die Angaben auch sehr dürftig.
Konnte der Käufer erkennen das die Angaben fehlerhaft waren war er zu dumm die Ware zu verladen?
Eine Waschmasch. z.b. muss man immer davon ausgehen 60 cm breit 60 cm tief Die Höhe kann da variieren ca 90 cm.
Wollen Sie den Artikel denn noch verkaufen ?
Zunächst sind Warenschulden Holschulden und somit war es auch Aufgabe des Käufers sich um den Transport grundsätzlich zu kümmern. Dass durch die falsche Angabe der Größe der Transport vereitelt wurde, wird sicherlich nicht allein dem Lieferer angelastet. Dass daraus nun ein Lieferverpflichtung entstehen soll, ist natürlich Unsinn. Dass müsste in einem neuen Vertrag vereinbart werden. Und der ist nicht entstanden. Ein Schadensersatz ist nach meiner Meinung nicht durchsetzbar. Also Ruhe bewahren und abwarten. Es wird sicherlich zu einer Lösung kommen, wenn sein Interesse so groß ist, dass er nicht vom Vertrag zurücktreten will.
Gruß Pieter
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Die Käuferin wollte, dass ich Ihr die Ware bringe, und ich dann noch mal 100,-€ den Kaufpreis mindern soll. ??? Versteht das einer???
Oder ich sollte ihr 150,-€ Fahrkostenerstattung zahlen.
Ich habe keine Lust, mich mir dieser Dame weiter abzugeben, denn ganz mein Fall war sie nicht und zahle lieber die 150,-€ und sehe es als schmerzhaftes Lehrgeld an. Letztendlich war es ja meine Schuld und ich muss Schadensersatz leisten.
Gruß PentagonUS
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Die Käuferin wollte, dass ich Ihr die Ware bringe, und ich dann noch mal 100,-€ den Kaufpreis mindern soll. ??? Versteht das einer???
Oder ich sollte ihr 150,-€ Fahrkostenerstattung zahlen.
Ich habe keine Lust, mich mir dieser Dame weiter abzugeben, denn ganz mein Fall war sie nicht und zahle lieber die 150,-€ und sehe es als schmerzhaftes Lehrgeld an. Letztendlich war es ja meine Schuld und ich muss Schadensersatz leisten.
Lieben Gruß PentagonUS
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Die Käuferin wollte, dass ich Ihr die Ware bringe, und ich dann noch mal 100,-€ den Kaufpreis mindern soll. ??? Versteht das einer???
Oder ich sollte ihr 150,-€ Fahrkostenerstattung zahlen.
Ich habe keine Lust, mich mir dieser Dame weiter abzugeben, denn ganz mein Fall war sie nicht und zahle lieber die 150,-€ und sehe es als schmerzhaftes Lehrgeld an. Letztendlich war es ja meine Schuld und ich muss Schadensersatz leisten.
Lieben Gruß
PentagonUS
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Die Käuferin wollte, dass ich Ihr die Ware bringe, und ich dann noch mal 100,-€ den Kaufpreis mindern soll. ??? Versteht das einer???
Oder ich sollte ihr 150,-€ Fahrkostenerstattung zahlen.
Ich habe keine Lust, mich mir dieser Dame weiter abzugeben, denn ganz mein Fall war sie nicht und zahle lieber die 150,-€ und sehe es als schmerzhaftes Lehrgeld an. Letztendlich war es ja meine Schuld und ich muss Schadensersatz leisten.
Lieben Gruß
PentagonUS
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Die Käuferin wollte, dass ich Ihr die Ware bringe, und ich dann noch mal 100,-€ den Kaufpreis mindern soll. ??? Versteht das einer???
Oder ich sollte ihr 150,-€ Fahrkostenerstattung zahlen.
Ich habe keine Lust, mich mir dieser Dame weiter abzugeben, denn ganz mein Fall war sie nicht und zahle lieber die 150,-€ und sehe es als schmerzhaftes Lehrgeld an. Letztendlich war es ja meine Schuld und ich muss Schadensersatz leisten.
Lieben Gruß
PentagonUS.
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Die Käuferin wollte, dass ich Ihr die Ware bringe, und ich dann noch mal 100,-€ den Kaufpreis mindern soll. ??? Versteht das einer???
Oder ich sollte ihr 150,-€ Fahrkostenerstattung zahlen.
Ich habe keine Lust, mich mir dieser Dame weiter abzugeben, denn ganz mein Fall war sie nicht und zahle lieber die 150,-€ und sehe es als schmerzhaftes Lehrgeld an. Letztendlich war es ja meine Schuld und ich muss Schadensersatz leisten.
Hallo und vielen Dank für die Antwort.
Die Käuferin wollte, dass ich Ihr die Ware bringe, und ich dann noch mal 100,-€ den Kaufpreis mindern soll. ??? Versteht das einer???
Oder ich sollte ihr 150,-€ Fahrkostenerstattung zahlen.
Ich habe keine Lust, mich mir dieser Dame weiter abzugeben, denn ganz mein Fall war sie nicht und zahle lieber die 150,-€ und sehe es als schmerzhaftes Lehrgeld an. Letztendlich war es ja meine Schuld und ich muss Schadensersatz leisten.
Lieben Gruß
PentagonUS.
erstattungspflicht gibt es nicht.
Melden Sie das der Käufer die Ware nicht abgenommen hat.
Wie bereits erwähnt, die Angaben sind nicht berbindlich.
Da sie ja auch privat verkauft haben.
Ware steht ja zum Abholen bereit.
Das musst du wirklich nicht machen!!!
Bezahl ihr doch einfach Fahrkostenertsattung nach dem normalen Abrechungssatz. Das sind 0,3 Euro (einfache Kilometer), insofern nicht mit ihr zu reden ist…
Da das Produkt ja eh nicht der Beschreibung entsprach dürfte das der Sache genüge getan haben.
Ihr Forderungen sind jedenfalls Schwachsinn, da würd ich nicht drauf eingehen.
Morgen,
habe dir bereits als Benutzer „TT-fragt“ geschrieben und bedanke mich zudem für deine Rückmeldung.
Wegen den 150,- € lässt sich streiten, ob du sie erstatten musst; allerdings ist dieser Betrag der reine Erstattungswert für Fahrtkosten (2x 250 km x 0,30 €). Ist somit ein legitimer Betrag. Tja, tut mir Leid, dir nichts nützlicheres nennen zu können.
Alles Gute noch!
Hallo,
Sie haben ein Angebot gemacht (Auktion bei ebay) und der Käufer hat das Angebot angenommen. Somit ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen. Natürlich können Sie den Vertrag kündigen, aber dann kann der Käufer schlimmstenfalls auf Erfüllung und ggf. Schadenersatz bestehen. Keine gute Werbung bei ebay.
Was die falschen Angaben zu der Größe angeht, so handelt es sich um einen Irrtum. Ich meine, dass der Käufer in diesem Fall keine allzu weitgehenden Anspürche hat, zumal er sich ja auch vor der Abholung nicht rückversichert hat, was die Größe des Gegenstandes betrifft.
Ich würde versuchen, mich hier mit dem Käufer auf kurzem Dienstweg zu einigen und ihm zunächst 75,-EUR Preisnachlass anzubieten. Bei 500km und einem unterstellten Verbrauch von 8 Litern Diesel auf 100km sind das 40 Liter x 1,35 EUR sind das 54,-EUR zzgl. kleiner Aufwandsentschädigung. Somit haben ie ein Angebot zur gütlichen Einigung gemacht und der Käufer ist in Zugzwang. Da Selbstabholung vereinbart war, kann der Käufer meines Wissens nicht auf Lieferung bestehen, da dies eine Änderung des Vertrages bedeuten würde.
Gruß,
twilight666