Ich habe am 20.9.99 in der Geburtstagsaktion „Alles zum 1/2 Preis“ (Aktionsdauer 20.9. bis 2.10.99) von Otto-Versand einen CD-Brenner für DM 299.50 bestellt. Auf meine telefonische Liefertermin-Nachfrage bereits am 23.9.99 hat mir Otto-Versand mitgeteilt, daß der Brenner nicht mehr lieferbar ist. Habe ich hier Rechte bzgl. Schadensersatz? Kann ich dennoch Lieferung verlangen oder ein gleichwertiges Ersatzgerät zum selben Preis. Oder kann ich mir anderweitig ein Gerät kaufen und den Mehrpreis von Otto verlangen. Im Verkaufsprospekt sind keinerlei rechtliche Hinweise, auch nicht das berühmte „solange Vorrat reicht“. Was kann ich tun?
Gruß
Hans
Da ein Vertrag offenbar noch nicht zustandegekommen ist und dementsprechend ein Erfüllungs- oder Schadensersatzanspruch aus kaufvertraglichen Gesichtspunkten ausscheidet, kann es ja höchstens noch um wettbewerbsrechtliche Fragen gehen, nämlich ob Otto nicht genug von den Geräten bereitgestellt hat, daß sie länger die zu erwartenden Ordern erfüllen können. Wer weiß?
Meines Wissens ist ein „Vorrat reicht“ o.ä. unbedeutend. Als Geburtstagsverkauf ist das ganze ein besonderer Verkauf und als solcher erkennbar. Daher muß nicht mal ausreichend Ware vorhanden sein. Ist soweit ich mich entsinne sogar ein BGH-Werk 
Ebenso sind Kataloge nur als sog. invitatio ad offerendum anzusehen (die vielgerühmte geltende Rechtsprechung und Lehre). Das heißt, Dir wird angeboten, ein Angebot iSv 145ff BGB zu machen. Und erst das ist bindend. Daher hast Du keinerlei Ansprüche.
Gruß, ThK
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