Verkauft bei ebay

Hallo

Angenommen jemand hat ein tadelloses gerät privat,(unter auschluß von gewährleistung rücknahme u.s.w.) bei ebay versteigert
es wurde pünktlich bezahlt und geliefert.beidseitig wurde prompt positiv bewertet aber einen tag später soll das gerät auf einmal defekt sein und zurück genommen werden.
Wie wäre die rechtliche lage in so einem fall.
mfg
klaus

Hi

beidseitig wurde
prompt positiv bewertet aber einen tag später soll das gerät
auf einmal defekt sein.

Wenn das Teil funktionierte bei ihm und dann kaputt ging wäre es ein Gewährleistungsfall, aber die hast du ausgeschlossen. Somit hat der Käufer Pech.

Ist das Teil schon kaputt bei ihm angekommen kommt es wohl darauf an wer was beweisen kann.
Der VK dass das Gerät funktionierte bevor es ab abschickte und der K dass das Gerät nicht funktionierte bei Ankunft.

Für Schaden auf dem Transportweg haftet der VK auch nicht (außer die Ware war nicht ausreichend verpackt und gesichert). Da hat der K auch wieder Pech.

MfG
Lilly

Hi!

Wenn das Teil funktionierte bei ihm und dann kaputt ging wäre
es ein Gewährleistungsfall, aber die hast du ausgeschlossen.

Seit wann kann man Gewährleistung ausschließen?

Oder meintest du Garantie?

Grüße

Andreas

Hallo,

Seit wann kann man Gewährleistung ausschließen?

Oder meintest du Garantie?

vielleicht solltest du dich mal über den Unterschied informieren.

[FAQ:1152]

Gruß
Sue

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HI
Also wie gesagt das Gerät wurde im beschriebenen Zustand verschickt,ist auch im beschriebenen Zustand laut Bewertung vom Käufer angekommen,und dann defekt
Es einen tag später wurde dem Verkäufer Arglist unterstellt,
folgender Text befand sich in der Auktion.

Dies ist ein Privatverkauf . Es handelt sich um einen Kaufvertrag von Verbraucher zu Verbraucher nach § 13 BGB . Aus diesem Grund schließe ich Gewährleistungs- und/oder Garantieansprüche und Rücknamerichtlinien gegen meine Person, die dem Käufer nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehen, aus. Es besteht kein Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz.
klaus

Hallo Sue!

Was soll das? ICH kenne den Unterschied!

Grüße

Andreas

Was soll das? ICH kenne den Unterschied!

Dann macht deine Frage an Lilian keinen Sinn.
Wenn du bescheid weißt sollte dir schließlich klar sein, dass man natürlich die Gewährleistung ausschließt und nicht die Garantie.

Gruß
Sue

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lesen scheint auch nicht Deine Stärke zu sein, oder?

2 „Gefällt mir“

Hi

Also wie gesagt das Gerät wurde im beschriebenen Zustand
verschickt,ist auch im beschriebenen Zustand laut Bewertung
vom Käufer angekommen,und dann defekt
Es einen tag später wurde dem Verkäufer Arglist unterstellt,
folgender Text befand sich in der Auktion.

Wie gesagt kann jeder irgendwas erzählen.

Der K kann dir vorwerfen dass das Teil schon vorher kaputt war weil es bei ihm nicht funktionierte (wenn er das denn so behauptet) und dann müsstest du darlegen können dass das Gerät eben doch funktionierte und dein Wort ist kein Beweis. Ein Zeuge wäre einer.

Versetz dich in seine Lage, du erhält n kaputtes Gerät, was würdest du machen und denken?

Und wie gesagt, wenn das Gerät so ankam wie beschrieben dann hat der K Pech wenn es 1 Minute später auseinander fällt.

Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, leg die Hände in den Schoß.

Könnte es denn durch den Versand kaputt gegangen sein? Dann könntest du den Spediteur informieren (wegen Versandversicherung). Was war es denn und was geht denn nicht?

Dies ist ein Privatverkauf . Es handelt sich um einen
Kaufvertrag von Verbraucher zu Verbraucher nach § 13 BGB . Aus
diesem Grund schließe ich Gewährleistungs- und/oder
Garantieansprüche und Rücknamerichtlinien gegen meine Person,
die dem Käufer nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehen, aus.
Es besteht kein Rückgaberecht nach dem Fernabsatzgesetz.
klaus

Jaja das gute alte nicht tot zu kriegende ominöse EU-Recht.

Als Privatverkäufer reichen 2 Wörter: Gewährleistung ausgeschlossen.
(gewerbliche VK können die Gewährleistung nicht ausschließen)

Dein Roman kannst dir sparen, der verwirrt nur (du vergibst sowieso keine Garantie, außer deine Artikelbeschreibung und die ist bindend und kannst auch nicht ausschließen und was geht dich die Herstellergarantie an; Rücknahmerichtlinien gibt es auch keine da du nicht gewerblich bist und eh schon die Gewährleistung ausgeschlossen hast außer du erfindest irgendwelche Gründe wann du was zurück nimmst [aber wozu?]… und zu guter letzt… das Recht ergibt sich aus dem BGB und nicht aus einem EU Recht was es so eh nicht gibt [es war eine Richtlinie und die wurde umgesetzt] - also wie du siehst ziemlich verwirrend was du da schreibst) und ist nichtmal korrekt (aber ist ja eindeutig das es n Gewährleistungsausschluss ist - wenn auch n furchtbarer) :wink:

Mehr erfährste in Wiki unter Gewährleistung.

Für Rechtsfragen gibt es das Rechtsbrett (schau vorher in die FAQ hier im ebay Brett).

MfG
Lilly

Hallo
Also es soll wo laut käufer so sein das Gerät keinen versand schaden hat
sondern bei längeren Betrieb sich ausschaltet deshalb wohl die pos.bewertung.weil nur kurz getestet(laut käufer),nun bei uns ist dieser fehler nie aufgetreten,könnte also beruhigt mich zurücklegen danke klaus