Verkauft - TÜV Unterlagen zwingend erforderlich?

Hallo,

ich habe in dieser Woche ein „neues“ Auto bei einem Volkswagen Händler gekauft welchen ich nächste Woche abholen kann.
Meinen Alten Wagen (1 Jahr TÜV) hat er in Zahlung genommen und hierbei gibt es ein (kleines?) Problem.
Ich habe leider meine TÜV Unterlagen für meinen Alten Wagen verlegt *Schäm*
Ich bin jetzt aber am überlegen ob der Händler diese Papiere überhaupt benötigt.
Der Händler sagte mir das er meinen Wagen direkt an einen weiteren freien Händler weiterverkauft, falls das eine Rolle spielt. Für gewöhnlich macht doch der Händler sowieso TÜV neu wenn er das Auto weiterverkauft, oder?
Ich kann mir natürlich vorstellen das es besser ist wenn man dem Händler die kompletten Papiere übergeben kann, aber ob das zwingend notwendig ist weiß ich nicht.
Könnt ihr mir da vielleicht helfen?

Gruß
Mark

Erstmal GUTE FAHRT mit deinen neuen VW…
…er hat ja den Wagen in Zahlung genommen und das bestimmt mit Kennzeichen(Plakette)und Zulassung! darin steht ja wie lange noch TÜV ist((als Nachweis)!
der freie Händler danach muß keinen Neu-Tüv machen er kann aber um den Verkaufswert zu erhöhen.
…aber das kann dir doch egal sein was der nächste Händler mit deinem Gebrauchten anstellt.
MfG

Hallo zusammen,

mit Kennzeichen(Plakette)und Zulassung! darin steht ja wie
lange noch TÜV ist((als Nachweis)!

Und wem interessiert die Pakette? Das Straßenverkehrsamt bei der Wiederzulassung jedenfalls nicht, da die Plaketten viel zu oft gefälscht werden. Außerdem muss man den letzten HU-Bericht bei Kontrollen vorzeigen können. Das gilt auch für den nächsten Besitzer.

Ein seriöser Händler wird eigentlich kein Auto verkaufen, wo die HU nur noch so kurz gültig ist. Da der Wagen nicht vom Vertragshändler selber verkauft wird, gehe ich davon aus, dass es sich um ein (altes) Auto der untersten Preisklasse handelt. Hier kann das durchaus anders sein, weil jeder Euro zählt.

Ich würde die Bescheinigung noch einmal suchen. Taucht sie nicht wieder auf, dann würde ich darauf spekulieren, dass der Vertragshändler bei der Übergabe des Autos nicht darauf achtet.

Beste Grüße
Guido

„Außerdem muss man den letzten HU-Bericht bei Kontrollen vorzeigen können“

Wage ich zu bezweifeln.Der liegt bestenfalls bei mir zu Hause und nicht im Handschuhfach.

Zur Sache selbst:smiley:a tatsächlich viel gefälscht wird verlangen viele Straßenverkehrsämter bei Wiederzulassung den aktuellen HU Bericht.Allerdings müssen alle HU Berichte auch zentral gespeichert und über Internet abrufbar sein.
Auch mir fehlte kürzlich der Bericht und das SVA wollte sich nicht auf den Stempel in der alten Zulassung verlassen.Obwohl sies dürften.
Hintergrund:smiley:ie Kommunen sind pleite.Also gegen eine Sonderleistungsgebühr von 13 € hat die Sachbearbeiterin (angeblich) mal eben im Internet nachgesehen ob das Fahrzeug tatsächlich bei GTÜ geprüft worden war.In Blitzesschnelle.
Ich hätte auch für eine ähnliche Gebühr bei der GTÜ eine Zweitschrift erhalten können.Der TÜV nimmt hier 10 €.Dann hätte ich sogar einen Ausdruck erhalten.Beim Amt merkwürdigerweise nicht.Oder gegen noch eine Gebühr?

Grüße

Hallo!

Also, wenn noch bekannt ist, welches Prüfinstitut die HU vorgenommen hat (z.B. durch Stempel am Fahrzeugschein/Zul.Besch. I), dann lässt sich garantiert der Bericht einfach erneut erstellen.

Bei GTÜ gibt’s dafür z.B. extra ne online-Maske:
http://www.gtue.de/apps2/ubsuche/ubsuche.php

Bei Dekra soll man persönlich in der Filiale vorsprechen.
Beim TÜV selbst reicht es sicher auch aus, einfach in der Filiale kurz vorbeizuschauen oder mal anzurufen.

Den Bericht würde ich auf jeden Fall beilegen. Das gibt sonst u.U. nur Ärger.

Viel Spaß und gute Fahrt mit dem Neuwagen.
Gruß, Jo