Hallo,
ich habe in dieser Woche ein „neues“ Auto bei einem Volkswagen Händler gekauft welchen ich nächste Woche abholen kann.
Meinen Alten Wagen (1 Jahr TÜV) hat er in Zahlung genommen und hierbei gibt es ein (kleines?) Problem.
Ich habe leider meine TÜV Unterlagen für meinen Alten Wagen verlegt *Schäm*
Ich bin jetzt aber am überlegen ob der Händler diese Papiere überhaupt benötigt.
Der Händler sagte mir das er meinen Wagen direkt an einen weiteren freien Händler weiterverkauft, falls das eine Rolle spielt. Für gewöhnlich macht doch der Händler sowieso TÜV neu wenn er das Auto weiterverkauft, oder?
Ich kann mir natürlich vorstellen das es besser ist wenn man dem Händler die kompletten Papiere übergeben kann, aber ob das zwingend notwendig ist weiß ich nicht.
Könnt ihr mir da vielleicht helfen?
Gruß
Mark