Guten Tag!
Folgendes Problem
Mr X hat bei EBay eine DVD Sammlung verkauft. (Knapp 500Filme)
Mr X hat ca. 60-70 Filme aufgelistet und Bilder ins Internet gesetzt.
Mr X hat einen Käufer gefunden und dieser Käufer (MR y) hat den Betrag an Mr X überwiesen.
Am nächsten Tag ha Mr X direkt die 3 Kartons an ihn versendet.
Kurz drauf hat Mr X eine Mail erhalten, dass Mry den Herrn MR x wegen Irreführung anzeigen möchte.
ANGEBLICH haben MR y wohl ein paar DVD Titel gefehlt, die er auf dem Foto gesehen hat.
MR y meinte MR x soll ihm das Geld bis zum 24. zurück überweisen.
Was denkt ihr? Wie stehen die Chancen für MR x und MR y
Gruss
Da hilft vielleicht die Lektüre von § 434 BGB („Sachmangel“)- wenn so etwas vorliegt, hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung (in diesem Falle Nachlieferung). Also los:
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
- wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
- wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.
(2) irrelevant
(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.
Es kommt also darauf an, was eigentlich angepriesen wurde: „Sammlung von 500 Filmen, egal welche“ - dann ist mangelfrei erfüllt worden, wenn die Kiste 500 Filme (egal welche) enthielt. Bei so einem Angebot ist es praktisch, auf der Ebay-Seite Texte einzufügen wie „die abgebildeten Filme sind nicht zwangsläufig unter den 500 angebotenen Filmen enthalten“.
Wenn das Angebot auf ebay aber Hinweise (etwa durch Abbildungen) darauf enthielt, dass bestimmte Filme im Paket enthalten sind, dann müßten diese nachgeliefert werden, selbst wenn die Gesamtzahl der gelieferten Filme 500 erreicht hat. Immerhin könnte es sein, dass der Käufer die ganze Kiste nur (oder vor allem) wegen der abgebildeten Filme erwerben wollte, also in der Erwartung, dass sie enthalten seien.
Beste Grüße
scionescire