Ich habe bei Ebay einen gebrauchten Kaffeevollautomat verkauft. Wir haben das Gerät komplett gereinigt, alle Dichtungen ausgetauscht und gefettet. Wir haben ihn einige Male laufen lassen und er lief einwandfrei. Wir haben in die Auktion auch geschrieben, dass wir ihn mehrmals laufen haben lassen und er voll funktioniert hat, dass wir die Dichtungen noch alle ausgetauscht haben und dass alles dicht war. Ich habe auch vermerkt, dass ich keine Grantie übernehme, da es sich um einen Privatverkauf handelt, so wie das eigentlich alle machen. Jetzt erhielt ich eine Email der Käuferin, der Automat würde überall Wasser verlieren und der Kaffee nicht schmecken. Was kann ich jetzt tun? Er lief bei uns einwandfrei.
Ich muss ihn doch hoffentlich nicht zurück nehmen. Ich habe keine falschen Angaben gemacht und ich weiß nicht warum er jetzt plötzlich undicht sein soll.
könnte doch vielleicht beim transport kaputt gegangen sein?
hoffe mal versicherter versand war teil der auktion?
Laut Mail von Käufer hört es sich nicht nach einem defekten Gerät an, sondern nach einfach undicht sein. Kann ich mir echt nicht erklären. Post wird sich wohl dann auch quer stellen denke ich. Habe da leider keine Erfahrungen damit und weiß nicht was die Post für einen Nachweis will. Vielleicht weiß ja jemand was
Ich habe bei Ebay einen gebrauchten Kaffeevollautomat
verkauft. Wir haben das Gerät komplett gereinigt, alle
Dichtungen ausgetauscht und gefettet. Wir haben ihn einige
Male laufen lassen und er lief einwandfrei.
ich gehe mal davon aus, dass „ihr“ nicht als Unternehmer im Sinne des BGB handelt.
alle machen. Jetzt erhielt ich eine Email der Käuferin, der
Automat würde überall Wasser verlieren und der Kaffee nicht
schmecken. Was kann ich jetzt tun? Er lief bei uns
einwandfrei.
„Ihr“, wer auch immer das genau ist, könnt also bezeugen, dass die Ware bei Gefahrübergang, also bei Übergabe an das Transportunternehmen, frei von Mängeln war. Ein Anspruch auf Gewährleistung seitens des Käufers besteht aber nur, wenn dies nachweislich nicht der Fall war. Er müsste nun also beweisen, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang, also bei Übergabe an die Post etc., mangelhaft war. Das dürfte schwierig bis unmöglich sein.
Dass ihm der Kaffee nicht schmeckt ist ja nun völlig irrelevant.
Ich muss ihn doch hoffentlich nicht zurück nehmen. Ich habe
keine falschen Angaben gemacht und ich weiß nicht warum er
jetzt plötzlich undicht sein soll.
Ich sehe hier keine Anspruchsgrundlage, auf die sich der Käufer berufen könnte.
„wir“ sind mein Mann und ich. Alles was Sie da schreiben hört sich doch sehr gut an. Mein Mann und ich können sehr wohl bezeugen, dass das Gerät vollkommen in Ordnung war, hatten extra einige Testbrühungen gemacht, würde ja keinen Vollautomaten einstellen wenn er kaputt ist, oder wenn dann würde ich es dazu schreiben, denn alles andere bringt nur Ärger.
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nachdem was sie über die Reparatur schreiben würde Ich erstmal von einem Montagefehler ausgehen…Das fett hat sich verabschiedet (deswegen schmeckts komisch), die Gummidichtungen angegriffen (daher undicht). Wenn ich so eine „reparierte“ Maschine kaufen würde wäre ich ziemlich stinkig… und ein suppender Vollautomat der funktionieren soll ist für mich defekt. Ich kaufe ja nicht einen Kaffeeautomaten, weil er BEVOR Sie ihn reparierten funktioniert hat sondern weil er bei mir funktionieren soll.
Aniki
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bitte achtet darauf, dass FAQ:1129 auch in diesem Brett gilt.
Aus der Frage geht nicht genau hervor, welche Art Antworten gewünscht sind. Geht es um technische Fragen (welches technische Problem könnte die Ursache für die Undichtigkeit sein?), dann bitte ich darum, die Frage neu formuliert in das Brett „Instandhaltung/Haushaltsgeräte“ einzustellen.
Geht es um rechtliche Aspekte (welche Pflichten hat jetzt der Verkäufer), dann gilt FAQ:1129. Allgemeine Antworten zur Problematik „was machen, wenn verkaufter Artikel defekt“ gibt es bereits in den FAQ zu diesem Brett.