Verkehersunfall während der arbeitszeit

jemand fährt ein sattelzug für speditionsunternehmen, ohne zu merken beschädigt er einen rückspiegel eines geparkten pkw´s. ohne fragen zu stellen der unternhemer-versicherung übernimmt der schaden-kosten. zeit danach bekommt der fahrer einen brief des kreislandes über einen geldbetrag da er den schaden verursacht hat. ist der fahrer während die arbeitszeiten nicht mitversichert? muss er diesen betrag bezahlen?
MfG
Alberto

Hallo,
da kann ich leider nicht helfen.
Cress

Leider verstehe ich nicht den Sachverhalt. Wenn das Fahrzeug (Verunsacher Unfallfahrzeug) ist Eigentum des Unternehmers, sämtliche Ansprüche gehen zu diesem Unternehmer und er reicht diese Ansprüche vom Unfallgegner an den Fahrer weiter, sofern seine Versicherung das nicht reguliert. Von Amtswegen kann gegen Sie nur was unternommen werden wegen Fahrerflucht vom Unfallort.

Meine Empfehlung - nehmen Sie sich einen Anwalt bzw. bitten Ihrer Vorgesetzten die Sache für Sie zu regeln. So würde ich es machen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel.

jemand fährt ein sattelzug für speditionsunternehmen, ohne zu
merken beschädigt er einen rückspiegel eines geparkten pkw´s.
ohne fragen zu stellen der Unternehmer-versicherung übernimmt
der schaden-kosten. zeit danach bekommt der fahrer einen brief
des kreislandes über einen geldbetrag da er den schaden
verursacht hat. ist der fahrer während die arbeitszeiten nicht
mitversichert? muss er diesen betrag bezahlen?
MfG
Alberto

Hallo,

Strafzettel sind nicht mit versichert. Wenn Du gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt ( zu schnell gefahren o.ä. ) dann mußt Du die Kosten selbst tragen. Da gibt es auch keine Versicherung.

Selbst wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt, mußt Du drauf achten, keine Punkte zu sammeln, sonst kannst Du nachher entlassen werden, wenn Du aufgrund der Punkte nicht mehr fahren darfst.

Gruß
Klaus

Hallo Alberto,

eines vorweg! Ich bin kein Fachmann(Nur ein interessierter Laie)!
Es gibt mehrere Ansätze(Fragen)!!!
Warum wird in der Firma darüber nicht gesprochen?
Es ist doch alltäglich!
Warum solltest Du irgendetwas bezahlen?
Welchen Schaden? Er ist ja schon bezahlt(vom Auto!)!
Was steht auf der Rechnung vom Kreisland drauf?
Also entweder, Du hast nicht alles gesagt:smile: !
Oder Du solltest Dir einen Anwalt nehmen!

Würde mich freuen, von Dir zu hören, wie es ausging!
Tut mir leid, das ich Dir nicht helfen konnte!
LG Oliver

also Alberto,
die Sache schein miretwas dubios.
Du solltest bei der Behörde abfragen, wofür er den Betrag zahlen soll.
Mit der Mitversicherung kann das nichts zu tun haben.
Ein Bußßgeld kann das auch nicht sein.

Hallo Alberto,

in dem von Dir geschilderten Sachverhalt gibt es zwei Dinge:

  1. abgefahrener Spiegel, der bezahlt wird von der Versicherung,
  2. eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die offensichtlich von dem Unfallgegner (oder einem Zeugen) angezeigt wurde.

Wenn Du einen Spiegel abfährst, auch wenn Du es nicht merkst, hast Du auf jeden Fall einen Fahrfehler gemacht, für den Du in diesem Fall einen Bußgeldbescheid vom Kreisamt bekommen hast. Du hast den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder bist nicht weit genug rechts gefahren, oder vielleicht auch nicht langsam genug, hast die nötige Sorgfalt außer Acht gelassen. Dafür ist immer der Fahrer verantwortlich.

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten (Bußgelder) oder Straftaten (z.B. unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle) gibt es keine Versicherung.

Hallo,

der Sachverhalt ist nicht klar geschildert. Ich nehme an, dass der Fahrer nicht den Unfallschaden, sondern eine Geldstrafe bezahlen musste.

MfG

M.S.

Hallo,
es tut mir leid, aber dazu kann ich keine Aussage treffen.
MFG
Marcjue

Hallo,

ich gehe davon aus das der Rückspiegel ein Außenspiegel war,der versehentlich beschädigt wurde. Weiterhin gehe ich davon aus das dieser Schaden bezahlt wurde. Ein weiterer Schaden aus diesem „Unfall“ würde von der Versicherung getragen werden, zumal der Versicherungsfall ja schon eingetreten ist. Handelt es sich allerdings um eine Ordnungswirdrigkeit, dann ist der Mitarbeiter hierfür verantwortlich.

Hallo,

nähere Informationen sind nötig, um zu helfen:

Wer genau will Geld von dem Fahrer des Sattelschleppers? Der Arbeitgeber wohl nicht, eher die Kreisverwaltung? Der wesentliche Inhalt des Briefes (des Amtes?) müsste bekannt sein, um die Frage zu beantworten,

vG

Hallo Alberto,
die kosten muß die KFZ Versicherung des AGs übernehmen, da es in der Arbeitszeit passiert ist und nicht der Fahrer.
Alles Gute.
Gruß von Nonne213

Hallo,

alle Arbeitnehmer sind über den Arbeitgeber versichert, es sei denn dein Chef die Beiträge nicht bezahlt hat.
Das ist eine AG-Pflicht, die Mitarbeiter zu versichern, wenn er das nicht getan hat, wird es sehr teuer für ihn.

Gruß von Nonne213

Hallo Alberto,
dazu habe ich folgendes gefunden:

Wann muss der Arbeitnehmer für Schäden am Firmenwagen aufkommen?

Bei jeder Dienstfahrt greift eine, von der Rechtsprechung entwickelte, Dreiteilung der Haftung des Arbeitnehmers für dem Arbeitgeber zugefügte Schäden. Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden haftet der Arbeitnehmer in vollem Umfang. Allerdings tritt keine Vollhaftung bei grober Fahrlässigkeit ein, wenn ein Missverhältnis zwischen Schadensrisiko und Einkommen des Mitarbeiters vorliegt. Ist der Schaden mit mittlerer Fahrlässigkeit verursacht worden, dann ist er zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuteilen und zwar nach Billigkeit und Zumutbarkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht.

Alles Gute!!! von Nonne213

Die Regelung des verursachten Schadens hat nichts mit der begangenen Ordnungswidrigkeit zu tun. Das sind zwei unterschiedliche Tatbestände.
1.) Verursachen eines Schadens- die Versicherung des Halters bezahlt.
2.) Ordnungswidrigkeit beim Verhalten im Straßenverkehr- hier der Fahrer wird mit einem Ordnunggeld belegt,
Darum auch der Bescheid an den Fahrer wegen des Fehlverhaltens von der Behörde und nicht von der Versicherung.

Hallo alberto,

leider verstehe ich Deine Frage nicht so richtig!
Der Unternehmer hat den Schaden also reguliert, d.h die Kosten übernommen?
Wenn er vom „Kreisland“ (ich nehme an, Du meinst Landkreisverwaltung?) einen Bescheid erhält über einen Geldbetrag, könnte es sich um ein Bußgeld handeln? Das muss er natürlich bezahlen, denn er als Fahrer ist verantwortlich für dieses Vorkommnis!
Wenn es etwas anderes ist, müsste man erst einmal wissen, was für eine Forderung es ist.
Deine Frage, ob der Fahrer während der Dienstzeit versichert ist, kann ich so nicht beantworten. Für das persönliche Fehlverhalten des Fahrers ist er vom Grundsatz auch persönlich verantwortlich und muss dafür u.U. die Kosten tragen! Eine andere Frage ist, ob die Firma solche Dinge manchmal aus Kulanz übernimmt.

Gruß Wolfgang

Hallo Alberto,
ob der Fahrer in solchen Fällen mitversichert ist, kommt auf den Versicherungsnehmer (Chef) an. In den meisten Fällen ist es der Fahrer nicht und er muss selbst für seine Sachen einstehen. In manchen Fällen gibt sich der Chef kulant und zahlt es dem Fahrer zurück oder aber er bezahlt über die Versicherung und verlangt es + Erhöhung der Versicherungsbeiträge zurück.
Also, es ist in jedem Falle von der Großzügkeit des Unternehmers abhängig.

Gruß FoPo