Hallo,
§20 der StVO reicht mir in der Diskussion mit meiner Frau nicht aus - kann jemand Hilfestellung geben?
- gilt der § nur in Verbindung mit einer Haltestelle?
Also zumindest werden diese erwähnt. Die Problematik ist vielleicht das Erkennen/Wahrnehmen des Zeichens 224.
- und wenn keine Haltestelle erkennbar
Das muss nicht unbedingt bedeuten, dass da keine ist.
oder der Bus havariert ist?
§1 gilt ja immer. Aber wenn man trotzdem vorbeirast, kann man zumindest nicht wegen Verstoß gegen § 20 belangt werden.
- angenomen, zwei Fahrbahnen mit gleicher Richtung (München, mittlerer Ring) - muss der auf der zweiten bzw. linkesten Spur genauso abbremsen und vorsichtig vorbeifahren?
Zumindest sieht §20 keine unterschiedlichen Verhaltensregeln für zweispurige Straßen vor.
- Punkt (2) gibt an, dass nur „rechts mit
Schrittgeschwindigkeit“ vorbeigefahren werden darf - äh, und links?
Lies nochmal genau. Da steht nicht nur rechts sondern rechts nur, wenn. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
- kann ein Bus die Abfahrt erzwingen, also nach Setzen des linken Blinkers einfach losfahren?
Erzwingen darf man im Straßenverkehr gar nichts.
- gilt §20 auch bei Werks-, Reise-, Party-, FFW-, Polizeibussen?
Wie heißt der § 20? „Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse“.
- wie verhält sich ein Verkehrsteilnehmer regelgerecht, wenn ein Bus ohne Warnblinker steht oder anhält? und der Verkehrsteilnehmer aus der Gegenrichtung?
Grundsätzlich gilt immer und überall § 1. Daneben ggf. der §20, wenn es sich eben um öffentliche Verkehrmittel oder Schulbusse an Haltestellen handelt.
- darf ein stehender Überland-Bus (mit oder ohne Warnblinker) überholt werden mit Wechsel auf die Gegenfahrbahn?
Wenn dort nicht ohnehin ein Überholverbot besteht, dann unter den Bedingungen des Absatz 4.
Holla, das sind einige Fragen geworden - doch sie sind uns wichtig, weil wir fast täglich mit Situationen konfrontiert sind, die alles andere als regelkonform sind. Also meistens ist man im morgendlichen Berufsverkehr der grösste Verkehrsstörer, wenn man sich an die Vorschriften hält. Bei Geschwindigkeiten um die 80 - 100 können Raser meist nicht mehr anhalten und als Vorausfahrender MUSS man Gasgeben, um einen Auffahrunfall zu vermeiden…
Also man mus an warnblinkenden Schulbussen vorbeirasen um Auffahrunfälle zu vermeiden? Das kauft einem im Ernstfall weder das eigene Gewissen noch ein Richter ab. Ganz ehrlich interessiert mich der hinter mir fahrende Verkehr im morgendlichen Berufsverkehr am allerwenigsten. Da habe ich genug damit zu tun, den Verkehrsraum vor mir im Auge zu haben. Wenn ich da noch permanent nach hinten schauen und abwägen soll, ob da ein Behinderter mit der Situation überfordert ist, dann gehen mir entscheidende Sekunden verloren, in denen ich eigentlich auf die Verkehrsituation vor mir reagieren muss und baue dann vielleicht selbst einen Unfall, den ich dann auch zu verantworten habe.
Grüße