Hi, mich würde interessieren, ob so eine RS-Vers. Sinn macht. Ich denke, dass es eine der überflüssigen Versicherungen ist, weil wenn man im Recht ist, sowieso der Gegner dran ist. Andernfalls kann einem auch keiner helfen, wenn Selbstverschulden vorliegt.
Nette Fusselgrüsse Elsa
Hallo Elsa,
Hi, mich würde interessieren, ob so eine
RS-Vers. Sinn macht. Ich denke, dass es
eine der überflüssigen Versicherungen
ist,
Die Rechtsschutzversicherung (RS) wird auch als Luxusschutz bezeichnet. Wer meint, jährlich 400 DM +/- X dafür ausgeben zu müssen, soll dies tun.
weil wenn man im Recht ist, sowieso
der Gegner dran ist.
Naja, das sieht die gegnerische Partei sicherlich anders.
Außerdem gilt: „Recht haben“ heißt nicht „Recht bekommen“.
Andernfalls kann
einem auch keiner helfen, wenn
Selbstverschulden vorliegt.
Die Haftpflichtversicherung leistet gegenüber einem Dritten, wenn dieser berechtigte Ansprüche gegen Dich hat, weil Du ihm einen Schaden zugefügt hast. Vorher prüft die Haftpflichtversicherung auf eigene Kosten, ob die Ansprüche gegen Dich berechtigt sind. Ist dies nicht der Fall, wehrt Deine Haftpflichtversicherung diese unberechtigten Ansprüche auf eigene Kosten ab - notfalls auch gerichtlich. Insofern spricht man hier auch von einem eingeschlossenen Rechtsschutz.
Gruß,
Holger
–
Holger Schröder, Berlin
Klick’n’Go: http://user.berlin.de/~holger.schroeder
Hallo Elsa,
für jemanden, der häufig mit dem Auto unterwegs ist, empfiehlt sich ein Verkehrsrechtschutz durchaus, zumal diese
entweder bei den Haftpflichtversicherern oder den Automobilclubs für wenig Geld zu erhalten ist.
Wie schon der Vorredner sagte: „Recht haben und Recht bekommen“ …
Eine allgemeine Rechtschutzversicherung ist eine individuelle Angelegenheit. Bis vor kurzem hatte ich keine - jetzt aber doch, nachdem ich innerhalb eines kurzen Zeitraums in zwei oder drei Auseinandersetzungen verwickelt wurde, die ohne Anwalt nicht zu klären waren.
Alleine die Anwaltskosten, die bei einem Vergleich, der für mich eigentlich sehr glimpflich ausging, noch zu meinen Lasten anfielen, beliefen sich bei einem Streitwert von 25.000 DM auf ca. 3.500 DM.
Diese hätte ansonsten die Rechtschutzversicherung übernommen, bei einer Prämie von vielleicht 1.200 DM pro Jahr.
w-w-w-Grüsse Dieter
Hi Holger,
Die Rechtsschutzversicherung (RS) wird
auch als Luxusschutz bezeichnet. Wer
meint, jährlich 400 DM +/- X dafür
ausgeben zu müssen, soll dies tun.
FALSCH.
Leider hast Du die Überschrift nicht gelesen!
Merke: *Wer Lesen kann ist eindeutig im Vorteil!*
Eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist je nach persönlichem Bedarf sinnvoll oder eben auch nicht. Es gibt genügend Beispiele die dafür und welche die dagegen sprechen.
MfG
Falk
Hallo Falk,
Die Rechtsschutzversicherung (RS) wird
auch als Luxusschutz bezeichnet. Wer
meint, jährlich 400 DM +/- X dafür
ausgeben zu müssen, soll dies tun.FALSCH.
Leider hast Du die Überschrift nicht
gelesen!
Was hat Dir Deine Glaskugel noch so verraten?
Merke: *Wer Lesen kann ist eindeutig im
Vorteil!*
Getroffene Hunde bellen bekanntlich. Insofern hätte ein „Wuff“ oder „Wau“ Deinerseits auch genügt. 
Eine Verkehrsrechtschutzversicherung ist
je nach persönlichem Bedarf sinnvoll oder
eben auch nicht.
Es war zu erwarten, dass jemand, der bedauert, ahnungslosen Verbrauchern kein Unfallkrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld verkaufen zu können, auch hier nur schwammige Aussagen zustande bringt.
Gruß,
Holger
–
Holger Schröder, Berlin
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Hi, Euch allen möchte ich dazu noch erklären, dass ich die Vers. in 22 Jahren nicht gebraucht habe. Bin täglich 60 km gefahren und nun in Rente. Natürlich fahre ich jetzt viel weniger. Die Vers. ist ja nicht gerade billig. Da wollte ich sie eigentlich abschaffen (hatte mein Mann angezettelt), zumal ich auch noch beim Automobilclub bin.
Tschüß Fussel-Oma
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Diese hätte ansonsten die
Rechtschutzversicherung übernommen, bei
einer Prämie von vielleicht 1.200 DM pro
Jahr.
da ist doch sicherlich ne 0 zuviel?!
Verkehrs-RS liegt beim z.B beim ADAC deutlich unter 100,- per anno
mfG
Mark
Hi Mark,
die 1.200 DM beziehen sich auf eine Rechtsschutzversicherung für einen Kleinbetrieb. Verkehrsrechtsschutz alleine ist natürlich billiger, beim ADAC 90 DM, bei anderen sogar für noch weniger.
w-w-w-Grüsse Dieter
Hallo Elsa,
hier einmal ein Beispiel:
bin einmal über eine rote Ampel gefahren, mir drohten 250 DM Strafe und ein Monat Fahrverbot. Es war strttig, ob ich bei kleiner oder größer 1 sec. die Ampel überfahren habe. Ich ging vor Gericht, klagte, bekam Recht. Die Srafe wurde auf 100 DM reduziert und das Fahrverbot wurde aufgehoben. Gerichts-Anwaltskosten 1400 DM, bezahlt hat meine Verkehrsrechtsschutzvers., für die ca. 120 DM im Jahr bezahle.
Ich denke, es hat sich gelohnt.
Gruß! Mic
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