hoffe, ich bin auf diesem brett richtig… stichwort geschwindigkeitsübertretung…
bekommt man den bussgeldbescheid immer über „sein verkehrsamt“ (das, bei dem das auto gemeldet ist) ? oder wird es immer von dem jeweiligen amt erstellt, das für die region, in der man geblitzt worden ist, zuständig ist ?!..
wenn der fahrer nicht der fahrzeughalter ist (wie in meinem fall), kann man sich dann direkt beim zuständigen amt melden, „gestehen“ und zahlen, ohne dass das knöllchen den fahrzeughalter erreicht?!..
hoffe, ich bin auf diesem brett richtig… stichwort
geschwindigkeitsübertretung…
bekommt man den bussgeldbescheid immer über „sein
verkehrsamt“ (das, bei dem das auto gemeldet ist) ? oder wird
es immer von dem jeweiligen amt erstellt, das für die region,
in der man geblitzt worden ist, zuständig ist ?!..
Der Bußgeldbescheid wird immer dort ausgestellt wo du geblitzt worden bist.
wenn der fahrer nicht der fahrzeughalter ist (wie in meinem
fall), kann man sich dann direkt beim zuständigen amt melden,
„gestehen“ und zahlen, ohne dass das knöllchen den
fahrzeughalter erreicht?!..
Meines Wissens nach bekommt den Bußgeldbescheid immer der Fahrzeughalter. Wie es ist, wenn man angehalten worden ist und die Daten des Fahrers aufgenommen wurden, kann ich jetzt nicht sagen.
wenn der fahrer nicht der fahrzeughalter ist (wie in meinem
fall), kann man sich dann direkt beim zuständigen amt melden,
„gestehen“ und zahlen, ohne dass das knöllchen den
fahrzeughalter erreicht?!..
Wie wurde denn festgestellt, wer da gefahren ist?
Imho ist es doch so, daß ein evt. Bussgeld vor Ort bezahlt werden kann, wenn man sofort nach dem Blitzen (bei einem mobilen Blitzer) angehalten wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es erst eine große Untersuchung gibt, wer da gefahren sein könnte - woher soll das Amt denn wissen, daß die Person auf dem Foto nicht der Halter ist? Und warum sollte es das Amt denn überhaupt interessieren?
der Anhörbogen wird dem Fahrzeughalter zugestellt, wenn es sich nicht um eine Anhaltekontrolle gehandelt hat und der Fahrer direkt ermittelt wurde.
Der Halter muß umseitig Angaben zum Fahrer machen.
Dieser bekommt, wenn nicht Halter wiederum einen Anhörbogen.
Erst nach Fahrerfeststellung wird ein Bußgeldbescheid erlassen, gg. den man innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen kann. Nach dieser Frist wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.
Gruß
Roman
NS: Die Löschfrist für die gespeicherten Punkte läuft zwei Jahre nach Beginn der Rechtskraft (falls diese Frage noch auftritt), und zwar solange bis nichts hinzukommt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wenn der fahrer nicht der fahrzeughalter ist (wie in meinem
fall), kann man sich dann direkt beim zuständigen amt melden,
„gestehen“ und zahlen, ohne dass das knöllchen den
fahrzeughalter erreicht?!..
Hallo,
wenn du nicht willst, dass der Halter weiß, wo du mit dem Auto warst (kommt öfter vor, als man denkt) dann musst du schnellstens herausfinden, wer die Messung gemacht hat (Polizei oder Gemeinde). Dann dort anrufen oder vorbeifahren und unter Angabe des Kennzeichens (das ist oft das einzige, was der Behörde Anfangs bekannt ist) deinen Wunsch vortragen.
Eine halbwegs moderne Behörde sollte keine Schwierigkeiten haben, dem zu folgen.