Kommt man aus einer verkehrsberuhigten Straße, (Spielstraße) muss man ja allen anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren. Rechts vor links gilt dann nicht. Aber jetzt die Frage: Wieweit vor der nächsten Einmündung (kein abgesenkter Bordstein) darf das Schild „Ende verkehrsberuhigt“ denn stehen damit die Regelung noch gilt?
Allein der „nicht abgesenkte Bordstein“ ist das Kennzeichen,an dieser Einmündung hat man keinerlei Vorfahrtsrechte.
Es wird wie eine Grundstücksausfahrt getrachtet.
Deshalb ist es nicht so entscheidend,wo die Gemeinde das Schild (Ende der verkehrsberuhigten Zone) aufstellen konnte.
Natürlich wird das schon möglichst dicht am Beginn des querenden Fußweges sein. Ortbedingt darf das m.E. aber auch 1 oder 2 Fahrzeuglängen rückverlegt sein.
Aber jetzt die
Frage: Wieweit vor der nächsten Einmündung (kein abgesenkter
Bordstein) darf das Schild „Ende verkehrsberuhigt“ denn stehen
damit die Regelung noch gilt?
Hallo,
30m
_VwV-StVO zu den Zeichen 325 und 326 Verkehrsberuhigte Bereiche
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I.
Allgemeines
Am Anfang solcher Bereiche ist Zeichen 325 so aufzustellen, dass es bereits auf ausreichende Entfernung vor dem Einbiegen in den Bereich wahrgenommen werden kann. Am Ende ist Zeichen 326 höchstens 30 m vor der nächsten Einmündung oder Kreuzung aufzustellen. _
Allein der „nicht abgesenkte Bordstein“ ist das Kennzeichen
Ich vermute, hier war nicht ein nicht abgesenkter Bordstein die Voraussetzung, sondern ein nicht vorhandener Bordstein. Zwei Straßen auf gleicher Höhe.
Ich vermute, hier war nicht ein nicht abgesenkter Bordstein
die Voraussetzung, sondern ein nicht vorhandener Bordstein.
Zwei Straßen auf gleicher Höhe.
Ja, genau so ist es. Aber das mit den 30 Metern kann hinkommen. Trotzdemn gibt es da oftmals Missverständnisse bei der Vorfahrtsauslegung. Danke für die Antworten.