Verkehrsberuhigter Bereich - wo parken?

Hallo.
Ich wohne in einer verkehrsberuhigten Zone. Ich weiß, dass hier das Parken nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist. Bis vor kurzem stand direkt neben unserem Haus das Ende-Schild der verkehrberuhigten Zone, ich habe dann immer ein Stück weiter am Strassenrand geparkt, was ja, denke ich rechtens ist. war ja außerhalb der Zone. Nun wurde das Schild entfernt(von Bauarbeitern) weil es im Weg war, da das Haus direkt daneben entkernt und saniert wird und ein Bauzaun gestellt wurde. Wo ist denn jetzt die Zone beendet? Gibt es da so etwas wie ein Gewohnheitsrecht. Ich habe nämlich, da wo ich immer parke, ein Knöllchen vom Ordnungsamt bekommen - grrrr.
Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo,
nein in diesem Falle gibt es kein Gewohnheitsrecht. Nun gibt es drei Möglichkeiten, die von dir leider nicht ausreichend beschrieben wurden:

  1. Der Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches wurde um einige Meter vorverlegt (es wurde mobil neu gestellt) - nachschauen!

  2. Du standest in einem ambulanten Haltverbot bzw. Ladebereich für die Baustelle.

  3. Du standest irgendwie anders falsch, was bisher augenscheinlich im Rahmen des Ermessens nicht geahndet wurde, jetzt aber durch die Baustelle vollzogen wird (z. B. an einer engen Stelle, die Durchfahrtsbreite zwischen Außenspiegel und gegenüberliegenden Straßenseite beträgt unter 3 Meter)

MfG!

Hallo.
Ich wohne in einer verkehrsberuhigten Zone.
Bis vor kurzem stand direkt neben unserem Haus das Ende-Schild
der verkehrberuhigten Zone, ich habe dann immer ein Stück
weiter am Strassenrand geparkt, was ja, denke ich rechtens
ist. Nun wurde das Schild
entfernt(von Bauarbeitern) weil es im Weg war, da das Haus
direkt daneben entkernt und saniert wird und ein Bauzaun
gestellt wurde. Wo ist denn jetzt die Zone beendet? Gibt es da
so etwas wie ein Gewohnheitsrecht. Ich habe nämlich, da wo ich
immer parke, ein Knöllchen vom Ordnungsamt bekommen.
Vielen Dank für die Hilfe.

Hallo Suhl,
an deiner Stelle würde ich, mit dem Hinweis auf das vorher dort stehende Schild, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Ein verk. ber. Bereich muss durch ein Schild beendet werden. Kannst ja mal in dem Einspruch ganz frech fragen, ob jetzt alles was nach dem Beginn kommt verkehrsberuhigt ist, bis zu nächsten Autobahn :wink:

Gruß
Schaffi