Verkehrsberuhigung

Folgender hypothetischer Fall:

Ein Wohngebiet wurde vor einigen Jahren auf Bestreben der Anwohner zur Tempo-30-Zone erklärt. Die Gemeinde hat ein Tempo-30-Schild aufgestellt and hier und da eine 30 auf die Straße gemalt, wie meist üblich.

Das bringt aber - wie auch meist üblich - gar nix. Es geht nicht um Bundesstraßen, sondern einfache Straßen ohne Mittelstreifen und zum größten Teil ohne Bürgersteige. Auch kein Durchgangsverkehr - aber genug Bekloppte, die durchrasen - man kennt das.

Also machen die Bürger einen neuen Bürgerantrag an die Gemeinde mit Unterschriftenliste, um die Anbringung von sogenannten Plateauaufpflasterungen zu erwirken - es unterstützen ungefähr 70 - 80 % der Anwohner den Antrag.

Meine Frage nun: Müssen sich die Anwohner an den Kosten beteiligen? Könnte die Gemeinde dadurch versuchen, das Bürgeranliegen zu erweichen.

Wenn sich die Bürger beteiligen müssen, mit wieviel Prozent?

Gibt es noch andere Finanzierungsmöglichkeiten?

Hallo,

Ein Wohngebiet wurde vor einigen Jahren auf Bestreben der
Anwohner zur Tempo-30-Zone erklärt. Die Gemeinde hat ein
Tempo-30-Schild aufgestellt and hier und da eine 30 auf die
Straße gemalt, wie meist üblich.

Das bringt aber - wie auch meist üblich - gar nix. Es geht
nicht um Bundesstraßen, sondern einfache Straßen ohne
Mittelstreifen und zum größten Teil ohne Bürgersteige. Auch
kein Durchgangsverkehr - aber genug Bekloppte, die durchrasen

  • man kennt das.

Das wird es leider immer geben, dass sich einzelne nicht an die Vorschriften und Gesetze halten. Es gibt zwei verschiedene Ansatzpunkte:

1.) Konsequente Kontrolle und Ahndung von Verstößen
2.) Verschärfung der Vorschriften

Es kann sich wohl jeder ausmalen, dass, wenn schon gegenwärtig gegen Vorschriften verstoßen wird, dies aber weder kontrolliert noch geahndet wird, sich dies durch eine Verschärfung der Vorschriften kaum ändern wird.

Anderes Beispiel: Im Öffentlichen Nahverkehr wird zu oft schwarz gefahren trotz Strafe von 40 Euro. Kontrolliert wird aber nie, womit auch kein Schwarzfahrer erwischt wird. Bringt es nun etwas die Strafe zu verdoppeln?

Also machen die Bürger einen neuen Bürgerantrag an die
Gemeinde mit Unterschriftenliste, um die Anbringung von
sogenannten Plateauaufpflasterungen zu erwirken - es
unterstützen ungefähr 70 - 80 % der Anwohner den Antrag.

Siehe oben. Vor der eigenen Haustüre wünscht sich der Anwohner natürlich nur geräuschlose Fahrzeuge, die in Schrittgeschwindigkeit vorbeigleiten. Selbst möchte er dann aber schon mit seinem PS starken KFZ zügig von A nach B reisen (durch die Wohngebiete anderer ).

Meine Frage nun: Müssen sich die Anwohner an den Kosten
beteiligen? Könnte die Gemeinde dadurch versuchen, das
Bürgeranliegen zu erweichen.

Zunächst sollten die rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Einhaltung der geltenden Geschwindigkeitsbeschränkung zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden. Da sich jeder Bürger vor der eigenen Haustür möglichst wenig Verkehr wünscht, muss die Gemeinde natürlich abwägen, ob dieses Anliegen der Allgemeinheit zugute kommt und von dieser zu finanzieren ist. Ich weiß von vielen Fällen, bei denen die Anwohner empfindlich zur Kasse gebeten wurden, wenn die Strassen „beruhigt“ wurden. Als es um das Zahlen ging, hatten diese dann plötzlich gar kein Interesse mehr daran …

Gruß

S.J.