Hallo Rechtsexperten,
angenommen, ein deutscher Autofahrer ueberfahert in den Niederlanden eine rote Ampel.
Soweit ich weiss gibt es kein Verkehrsdeliktsverfolgungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden, so dass der deutsche Autofahrer nicht auf einen nach Deutschland kommenden Strafzettel reagieren muesste.
Wenn der Autofahrer eine Zeit lang nicht reagiert fordert eine Inkassostelle aus Grossbritanien im Auftrag der Niederlande den Betrag ein - welche Rechte besitzt diese Inkassostelle?
M.E. keine, denn die Forderung ist eigentlich nichtig, da dem niederlaendischen Staat die Haende gebunden sind.
Was kann dem Autofahrer bluehen, wenn er auf das Schreiben der Inkassostelle (kein gerichtlicher Mahnbescheid) einfach nicht reagiert?
Gruss und Dank
Desperado