Verkehrsdeliktsverfolgung Deutschland/Niederlande

Hallo Rechtsexperten,

angenommen, ein deutscher Autofahrer ueberfahert in den Niederlanden eine rote Ampel.

Soweit ich weiss gibt es kein Verkehrsdeliktsverfolgungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden, so dass der deutsche Autofahrer nicht auf einen nach Deutschland kommenden Strafzettel reagieren muesste.

Wenn der Autofahrer eine Zeit lang nicht reagiert fordert eine Inkassostelle aus Grossbritanien im Auftrag der Niederlande den Betrag ein - welche Rechte besitzt diese Inkassostelle?

M.E. keine, denn die Forderung ist eigentlich nichtig, da dem niederlaendischen Staat die Haende gebunden sind.

Was kann dem Autofahrer bluehen, wenn er auf das Schreiben der Inkassostelle (kein gerichtlicher Mahnbescheid) einfach nicht reagiert?

Gruss und Dank

Desperado

Was kann dem Autofahrer bluehen, wenn er auf das Schreiben der
Inkassostelle (kein gerichtlicher Mahnbescheid) einfach nicht
reagiert?

Hi,
meines Wissens (kann dir aber dazu keine Fundstelle nennen): wenn du das nächste Mal in die Niederlande fährst und dort „erwischt“ wirst (die halten m.W. Ausschau nach solchen „Sündern“), wirst du angehalten und darfst erst weiterfahren, wenn du alles bezahlt hast. Da wird nicht groß gefackelt.

Deshalb habe ich meine 2 Bußgelder wegen zu schnellem Fahren, die ich bisher aus NL bekommen habe, immer sofort bezahlt, damit ich ruhigen Gewissens weiter dort hinfahren kann.

Wenn du allerdings vor hast, NIE mehr in die NL zu fahren, wird dir möglicherweise nichts weiter passieren, wenn du nicht zahlst.

Gruß
Nelly