Verkehrsfehler oder nicht?

Also ich habe das Problem das ich mit mein Roller der gedrosselt ist auf 25 km/h ( da ich nur Mofa führerschein habe) die Landstraße lang gefahren bin. So auf gerader Strecke war ich schneller als der Radfahrer vor mir und habe ihn vorschrifftsmäßig überholt ( mit blinken und genügend Abstand und co.). Wie es dann Bergab ging war er natürlich schneller und hat mich dann überholt ( so wie es jeder machen würde), ist dann aber am ende des „berges“ ganz normal weiter gefahren also im normalen Tempo , so das ich wieder schneller war , also das gleiche Spiel von vorne ich ihn wieder überholt, da ich es auch nicht eingesehn hatte nur mit 10-15 km/h zu fahren , da ich rechtzeitig daheim sein musste. Der Radfahrer ist dann ziemlich dicht hinter mir gefahren ( nicht mal ein halben meter abstand), er meinte dann das er mir zurufen müsste ich soll doch endlich mal schneller fahren und hat dies auch mit Gesten zum ausdruck gebracht. Da mir das nach einiger Zeit zu „doof“ war , habe ich einmal kurz meine Bremse betätigt , so das das Bremslicht aufgeleuchtet hat , der Radfahrer hat sich erschrocken und dann sein Handy gezückt , ich denke mal um mein Kennzeichen zu notieren. So lange rede kurzer Sinn , meine Frage ist jetzt ob er mich damit anzeigen könnte , weil eigentlich hat er mich ja die ganze zeit genötigt (oder zählt das nicht dazu?) und ich habe ja nur die bremse betätigt und keine vollbremsung gemacht , kann ich da jetzt angezeigt werden und wenn ja was für folgen hätte das? Würde mich über eine Antwort sehr freuen :smile:

Hallo Annika,

ist gehe davon aus, dass es bisher noch zu keiner Anzeige gekommen ist.

Sollte es zu einer Anzeige wegen Nötigung kommen, dürfte diese wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, da sehr wahrscheinlich keine Zeugen vorhanden sind.
Für die Zukunft kann ich dir nur raten, in einem solchen Fall auf das Betätigen der Bremse zu verzichten (auch wenn noch keine Bremswirkung auftritt), da dies sehr dumm ausgehen könnte, wenn der Radfahrer in deinem Windschatten fährt. Stell dir vor, der Radfahrer erschrickt stark, macht eine Vollbremsung, stürzt und kommt dabei zu Schaden.

Grundsätzlich sagt der Gesetzgeber, dass ein Überholen nur zulässig ist, wenn der Überholer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit fahren kann. Und dabei geht er davon aus, dass die Geschwindigkeitsdifferenz schon mindestens 15 km/h ausmachen sollte.
Auch wenn es für dich dann lästig sein sollte, dürftest du den Radfahrer dann eveltuell nicht überholen.

Ich hoffe, mit der Antwort geholfen zu haben.

Gruß Cookiedent