Hallihallo Wissende 
vor einigen Tagen haben wir gestritten ob es rechtens ist, ein Polizeiauto mit Martinshorn und Rundumlicht auf der Autobahn zu überholen. Selbstverständlich darf keine Gefährdung oder Behinderung vorliegen.
Wie ist Eure Meinung?
Rolf
Hi Rolf
wenn ich mich recht erinere war das mal der fall, wobei der jenige eine führerschein sperre bekam mit der begründung er hätte die polizei bei ausübung ihrer pflicht behindert.
kamm damals im radio
cu
lukas
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Hi,
solange Du das Polizeiauto nicht behinderst und im vielleicht vorn liegenden Stau dann nicht als Hindernis wirkst, ist das meines erachtens zulässig - ob es sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Vielleicht wollen die Kollegen ja gerade an der nächsten Abfahrt alles runterleiten, weil kurz dahinter ne Vollsperrung ist - dann war der Versuch nicht besonders hilfreich, denk ich.
Auf dem Berliner Ring fahren ständig Feuerwehren mit Blölicht,
120 bei freigegeben, die nehmen meist nur den kürzesten Weg und sind zur nächsten Abfahrt wieder runter - warum sollte man da nicht überholen?
Gruß,
Micha