Hi!
Erschreckend, was manche Leute hier so von sich geben…
Erstens: Ich überquere bei grün die Fußgängerampel, wobei ich
weder renne noch trödle. Trotzdem ist es rot, als ich ankomme.
Plötzlich bremst neben mir ein Polizeiauto abrubt, so dass
hinter ihm die Bremsen der nachfolgenden Autos nur so
quietschen.
(Ein lässiger Polizist lässt die Scheibe herunter und sagt:
„Junge Frau, es war rot.“. Naja, ich habe ihn nur
kopfschüttelnd angeschaut und bin weiter gegangen.)
Wenn Du als Normalbürger einen solchen Stunt aufführst und es komt zu einem Auffahrunfall, bekommst Du eine Teilschuld.
Fährst Du dem Streifenwagen hintenrein, war es dann höchstwahrscheinlich Unaufmerksamkeit i.V.m. zu geringen Sicherheitsabstand.
Some animals are more equal…
Zweitens: Ich fahre mit meinem Auto auf einer Bundesstraße 100
(naja, vielleicht waren es auch 110). Es ist schon dunkel
draußen. Vor mir sehe ich Rücklichter, die immer schneller auf
mich zukommen. Also bremse ich ab, und zwar bis auf 50! Da
fährt vor mir auf einer gut ausgebauten Straße mitten in der
Nacht (21 Uhr) ein Polizeiauto mit 50 km/h!
Das ist natürlich vollkommen inakzeptabel, sofern hier kein Blinker rechts gesetzt oder der weihnachtsbaum angeschaltet war, um einen Einsatz zu signalisieren.
auf einer Straße fährt man die genehmigte Geschwindigkeit, ausser die Witterungsverhältnisse gebieten ein niedrigeres Tempo. Fertig aus.
Es gibt zwar diese schwachsinnige Argumentation, die angegeben Limits seien die Maximal zulässige Geschwindigkeit, nicht die minimal zu fahrende. Jeder normale Autofahrer wird jedoch die erlaubte Geschw. fahren und somit nicht mutwillig den ganzen Laden aufhalten.
auf der Landstraße gebe ich jedoch zusätzlich zu bdenken, dass hier auch Mopeds mit 50 Km/h Vmax fahren dürfen. Aufpassen sollte man somit immer!
Sind Polizisten denn an gar kein Gesetz der StVO gebunden?
Doch, das sind sie eigentlich. Nur kann ein Normalbürger einen eamten kaum wegen irgeneines Fahlerverhaltens, schon gar nicht im verkehr, drankriegen. Da brauchst Du schon 5 unabhängige Zeugen in 6 weiteren Fahrzeugen.
Auch hier gilt wieder: some animals are more equal.
Ein deutscher Beamter steht ja generell unter Eid, daher glaubt man ihm vor Gericht immer mehr, als dem Normalbürger.
Gut, wenn die was zu tun haben, meinetwegen den Straßenrand
nach irgendwas absuchen, dann können die das ja gerne machen,
aber warum gibt es dann keine Aufschrift wie „Polizei im
Einsatz“ oder so?
Es gibt Blinker und Blaulicht, s.o.
Wenn ein Auto dem Polizist bei seiner
Vollbremsung an der grünen Ampel draufgefahren wäre, bekäme
der dann die Vollschuld?
Das hätte ein gericht zu entscheiden. Höchstwahrscheinlich zumindest einen großen Teil der Schuld.
Gilt „Gegenseitige Rücksichtnahme“ nicht auch für Polizisten?
Natürlich. Einschränkung: s.o.
Liebe Grüße,
die Lydia,
die jetzt trotzdem nicht generell gegen unsere grünen Freunde
ist!
Natürlich sollte man das nicht sein. Der Großteil der deutschen Verkehrspolizisten sieht seinen Lebensinhalt sicherlich icht im Ärgern und Gefährden der Mitmenschen.
Ein paar Zipfeklatscher gibt es aber in jeder Berufsgruppe, so auch bei der Polizei.
Im Zweifel höflich bleiben (Beamtenbeleidigung in D ist teurer als Seteurbetrug) und aufmerksam fahren, so dass man die Fehler der anderen Verkehrsteilnehmer ausgleichen kann.
Grüße,
Mathias