Moin,
ist es rechtens das ein Polizist einen Beifahrer am Verlassen des Autos während einer Verkehrskontrolle hindern kann?
Hallo,
ja, das ist es.
Oberster Grundsatz für Polizisten, Sicherung der eigenen gesundheitlichen Unversehrtheit.
Den sach- und kontrollbezogenen Anweisungen von Kontrollbeamten ist erstmal Folge zu leisten.
Gruß
Rumburak
Guten Tag.
ist es rechtens das ein Polizist einen Beifahrer am Verlassen
des Autos während einer Verkehrskontrolle hindern kann?
Denk mal scharf nach: Welche Gründe könnte ein Beifahrer - aus Sicht des Polizisten - haben, bei einer Kontrolle (sofern diese nicht stundenlang dauert) das Fahrzeug zu verlassen?
Explosionsartiger Durchfall Marke Montezuma express? Damit setzt man sich nicht ins Auto. Dito, wenn man alle 30 Sekunden Würfelhusten bekommt. Aber Beiseiteschaffen von Beweisen, bspw. das 50 € - Piece, schön einjewickelt, im Jebüsch fallen lassen und später wiederholen, ist vorstellbar. Und um nicht mit tragbarem Flutlichtmast hinter dem Kerl her zu müssen, damit das nicht passiert, fordert man ihn eben auf, seinen Schwerpunkt temporär nicht zu translozieren. Abgesehen davon, dass sich Beifahrerlein schon durch das Ansinnen allein ein wenig suspekt macht.
Was sollte rechtlich bedenklich sein? Die Kontrolle an sich ist ureigenste Aufgabe der Polizei. Unzumutbare Härte? Weil man 5 Minuten lang nicht fahren oder Pogo tanzen kann? Freiheitsberaubung? Weil der pöse Pulle mich nicht rauslässt? Alles Banane.
GEK
Hi,
die Situationsvielfalt bei solchen Kontrollen ist nahezu unendlich, daher kann es keine abschließende Liste von Dingen geben, die der Beamte anordnen oder machen darf. Eine Reihe von Dingen ist geregelt, im positiven wie im negativen Sinn (er darf, er darf nicht).
Darüber hinaus gibt es immer eine „Auffangregelung“, die es den Beamten gestattet situativ zu handeln.
Eine solche Formulierung könnte z.B. sein: „Die Gesamteinsatzleiterin oder der Gesamteinsatzleiter (Gesamteinsatzleitung) veranlaßt nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen.“
Diese Formulierung stammt zwar aus dem hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz, macht aber deutlich wie solche Regelungen aussehen. Sofern es für eine Anordnung des Einsatzleiters keine spezielle Regelung gibt, kann er mit Hilfe dieser Ermächtigung alles machen, was notwendig und angemessen ist.
Und noch etwas: der Beamte muß in der Situation sein Handeln oder seine Anordnung nicht begründen. Der Betroffene ist verpflichtet eine solche Anweisung zu befolgen und kann höchstens im Nachhinein die Rechtmäßigkeit von einem Gericht überprüfen lassen.
Würde man den Beamten nicht gestatten die notwendigen Maßnahmen nach eigenem Ermessen festzulegen, würde die Arbeit der Polizei nahezu unmöglich. Im Internet würden sich sehr schnell Tips finden was man tun muß um die polizei an effektiven Kontrollen zu hindern.
Gruß Stefan
Nee aber der Bulle hat mich nur übel dämlich angepflaumt (und so getan als wär ich ein Schwerverbrecher) weil ich eine rauchen wollte und die ewig gemehrt haben!
Hallo
Jetzt geht doch mal bitte jeder in sich und fragt sich selbst, wie behandelt die Polizei einen SCHWERVERBRECHER der ihnen in die Kontrolle gefahren ist??? „Nein, tut mir Leid, sie können jetzt keine Rauchen. Bitte bleiben sie im Fahrzeug sitzen!“ (???) …bestimmt nicht!!! Derjenige wird wohl als erstes mal in zwei Rohre schauen, die Hände aus dem Fenster halten, die Türe von aussen öffnen und sich langsam auf den Boden legen dürfen! Und dann klicken erstmal die Handschließen. Es geht auf’s Revier und den Rest der Zeit bis er dem Haftrichter vorgeführt wird, darf er in einer 5m² Zelle verbringen.
Manche Leute tun grad so, als ob sie in ihrem Leben bis jetzt immer alles bekommen haben und noch nie einer NEIN zu ihnen gesagt hat. Wenn ein Polizist NEIN sagt, dann meint er kein gleich, später, oder vielleicht, sondern ein NEIN. Und ich denke es ist wirklich nicht zuviel verlangt einige Minuten, solange die Kontrolle nun mal dauert, still irgendwo zu sitzen. Keiner sagt ja, dass man über eine Kontrolle glücklich sein muss. Allerdings steht auch nirgends geschrieben, dass Polizisten freundlich sein MÜSSEN. Das erwartet aber auch kein Polizist vom Bürger, Freundlichkeit. Wenn man nun aber schon nicht freundlich zueinander ist, so sollte man sich auf eines jedoch einigen. Sich mit RESPEKT zu behandeln! Der Polizist hat den Bürger mit Respekt zu bahandeln und der Bürger den Polizisten, dann wird es auch am wenigsten Probleme geben. Wer nörgelt, motzt, meint Spielchen treiben zu müssen, die Beamten provozieren zu müssen oder meint erst gar nicht auf sie hören zu müssen, der wird schnell feststellen, dass die Beamten am längeren Hebel sitzen. Also bitte… Eine Fahrzeugkontrolle ist so weit von der Behandlung als Schwerverbrecher entfernt wie die Sonne zur Erde. Das wollte ich nur mal los werden, da ich solche Aussagen hier schon oft zu lesen bekommen habe.
Gruß Parzival
Ich liebe Menschen die nicht zwischen Spaß und Ernst unterscheiden können.
Ja, und er muss dies nicht begründen… (wenn doch, würde er es ganz allgemein mit Eigensicherungsmaßnahmen tun).