Hallo!
Folgender rein fiktiver Fall:
A hat ein DDR-Mokick (Simson). Dieses wurde mit bescheidenen Mitteln zu einem optischen Leckerbissen umgebaut. Aber alles mit verfügbaren Oiginalteilen bzw Teilen, die schon zu DDR-Zeiten problemlos angebaut werden durften (Lenker, Stoßdämpfer…). Entsprechende Unterlagen sind in besitz von A. Ausserdem erweckt der Lack durch optische Effekte den Eindruck, dass es „sportlicher“ (geduckter) aussieht. Der Motor wurde gut gewartet u läuft locker 60…65 km/h. Lt Einigungsvertrag dürfen Simson-Mokicks ja 60 fahren (die restlichen 5 tun wir hier mal als Toleranz ab). Die Polizei zieht das Fahrzeug bei einer Verkehrskontrolle ein, lässt es abschleppen u zu einem aaS verbringen. Dieser stellt fest, dass das Mokick technisch 1a u absolut mängelfrei ist.
Wer würde nun in diesem Fall die Kosten zu tragen haben? A oder Vater Staat, da die Polizisten irgendwo ein Stück weit übereifrig waren?
Gruss
Mutschy