Verkehrskontrolle und Warnwesten

Hallo

Beide Punkte sind wie üblich nette, aber völlig frei erfundene Anekdoten.

Schusswaffenproblematik in den 60er Jahren, unzählige Polizeiopfer durch friendly fire? Eine dunkelgrüne statt einer blau/schwarzen Uniform wirkt wie eine Warnweste? Der rasend zunehmende Verkehr in den 60igern? Irgendeine blödsinnige Behauptung, die den Polizeigewerkschaften untergeschoben wird?

Grüße,
.L

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Hallo,

einfach mal lesen:
http://www.zeit.de/2013/30/polizei-gewalt-streitgesp…

ist ja alles frei erfunden

Man darf nicht immer alles glauben was in der Zeitung steht !
Mit Sensationsartikeln kann man viel verdienen.

Hier liest es sich schon etwas anders:

http://www.rosenheim24.de/rosenheim/lk-rosenheim/sch…

Hallo,

Hallo,

einfach mal lesen:
http://www.zeit.de/2013/30/polizei-gewalt-streitgesp…

habe ich und zwar weiter, als nur bis zur Überschrift…und ich kann einfach keine Stelle finden, in der es darum geht , dass grüne oder blaue Uniformen der Grund für die beschriebene Eskalationen sein soll! Das da jemand grün und blau geschlagen wurde wie aus der Überschrift ersichtlich, ist allerdings gut beschrieben…

Gruß
rolli

Hallo alle zusammen,
wer weiß, ob alle beteiligten Polizisten bei einer
Verkehrskontrolle eine Warnweste
tragen müssen?

Nein müssen sie nicht. Auch keine Schutzweste - diese Massnahmen der Eigensicherung liegen in eigenem Ermessen - und sein Kollege, der dich auf dem Fahrstreifen stehend rauswinkt, sieht das eben so -)

Habe leider schon gesehen, dass einer sich ohne Weste hinter
eine Bushaltestelle mit
Lasergerät versteckt hatte.

Eben - warum soll er dich warnen wollen? Auch ein ziviler Messwagen verzichtet meist auf den Einsatz seiner mobilen Blaulichts…

Ist das so richtig?

Ja - die Geschwindigkeitrsbegrenzung gerade vor Bushaltestellen ist immer einzuhalten - ob das gerade überprüft wird oder nicht :smile:

G imager

Hier einmal ein paar Anmerkungen zu meinen nicht ganz korrekten Vorrednern.

  1. Ja, das berufgenossenschaftliche Regelwerk gilt nicht für Beamten, allerdings das ArbSchG !!! Paragraph 21 kommt hier nicht zum Tragen und die Verkehrssicherungspflicht wird eben nicht außer Kraft gesetzt.
  2. Die PSA Nutzungsverordnung ist hier ebenfalls eindeutig.
  3. In der Gefährdungsbeurteilung die aus dem Arbeitsschutzgesetz gefordert wird geht der Vorgesetzte bestimmt nicht das Risiko ein seinen Personal ungesichert im Verkehr tätig zu werden.
  4. Die Betriebssicherheitsverordnung ist hier ebenfalls eindeutig. Beschreibung von Tätigkeiten mit Risikobewertung und treffen von Maßnahmen.
  5. Grobe Verkehrsgefährdung beim Eingriff in den Straßenverkehr ohne Sicherungsmaßnahmen. Ich bin mal gespannt wie das ein Richter sieht wenn durch einen ungesicherten Polizeibeamten ein Unfall passiert.

Also Vorsicht mit der Aussage Beamten dürfen alles, auch gegen gültige Gesetze verstoßen.
Polizisten haben keinen Freifahrschein!