Verkehrskontrolle und Warnwesten

Hallo alle zusammen,
wer weiß, ob alle beteiligten Polizisten bei einer Verkehrskontrolle eine Warnweste
tragen müssen?
Habe leider schon gesehen, dass einer sich ohne Weste hinter eine Bushaltestelle mit
Lasergerät versteckt hatte.
Ist das so richtig?

Für antworten bin ich dankbar.
Schönes Wochenende

Hallo,

wer weiß, ob alle beteiligten Polizisten bei einer Verkehrskontrolle eine Warnweste tragen müssen?

Müssen sie nicht. Derjenige, der sich nacher auf die Straße stellt, macht das zum reinen EIgenschutz. Schließlich hat derjenige welche auchgerade schon die vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen.

Habe leider schon gesehen, dass einer sich ohne Weste hinter eine Bushaltestelle mit Lasergerät versteckt hatte.

Welchen Sinn hat eine Bushaltestelle mit Lasergerät?

Ist das so richtig?

Nein, nicht nur das, vielmehr müste auch mindestens 200m vorher ein in Warnweste gekleideter Polizist eindeutig auf die bevorstehende Geschwindigkeitskontrolle hinweisen.
Kann natürlich auch Quatsch sein und eine Geschwindigkeitsübertretung bleibt eine Geschwindigkeitsübertretung.

Grüße

Hallo alle zusammen,

Hi,

wer weiß, ob alle beteiligten Polizisten bei einer
Verkehrskontrolle eine Warnweste
tragen müssen?

das Tragen einer Warnschutzweste dient zum Schutz des Tragenden, weil er besser und somit früher gesehen wird. Wenn eine Person nicht gesehen werden will wäre das Tragen einer solchen Weste also kontraproduktiv.
Ein Blitzer will für gewöhnlicher nicht gesehen werden.

Habe leider schon gesehen, dass einer sich ohne Weste hinter
eine Bushaltestelle mit
Lasergerät versteckt hatte.

Angenommen, der Autofahrer fährt die Haltestelle nicht um weil sie zB neben der Straße steht und nicht auf der Straße, ist der Polizist doch ausreichend geschützt. Er braucht keine Weste, weil er nicht durch Autofahrer gefährdet ist.

Ist das so richtig?

Der Polizist macht alles richtig

Für antworten bin ich dankbar.
Schönes Wochenende

Bitte
MFG

PS: Wenn mehrere 100m hinter dem versteckten Blitzer ein Polizist die geblitzten Fahrzeuge samt Fahrer heraus winkt, so sollte dieser herauswinkende Polizist eine Warnweste zum Eigenschutz tragen.

Hallo alle zusammen,
wer weiß, ob alle beteiligten Polizisten bei einer
Verkehrskontrolle eine Warnweste
tragen müssen?

Müssen sie nicht. Empfiehlt sich aber zur Eigensicherung. Besser / früher gesehen zu werden vergößert die Chance, nicht überfahren zu werden.

Habe leider schon gesehen, dass einer sich ohne Weste hinter
eine Bushaltestelle mit
Lasergerät versteckt hatte.

Wieso leider?

Ist das so richtig?

Ja, völlig richtig. Aber kann einem das nicht auch völlig Wurscht sein? Fährst Du auf dem Gehweg, oder warum hast Du Angst, ihn zu übersehen? *LOL*

Hallo,

eine interessante Frage…wo sind die Fachleute der Berufsgenossenschaft ??

Denn eine Ausnahmeregelung finde ich ich nicht in der StVO…

Ist das so richtig?

Der Polizist macht alles richtig

Die Polizei macht IMMER alles richtig. Und wenn es im Gesetz anders steht, dann ist das Gesetz falsch!

Aber zum Thema zurück:

Nach meiner Kenntnis ist das Tragen von Warnkleidung den Versicherten der Unfallversicherungen (BG, Landesufallkassen) nur vorgeschrieben, wenn sie außerhalb von Gehwegen oder Absperrungen im Straßenbereich arbeiten.

Das dürfte für den messenden Beamten nicht gelten, wohl aber für den anhaltenden, wie du ganz richtig ausgeführt hast.

Zudem befreit ein (vermeintlicher) Verstoß eines Beamten gegen eine Arbeitsschutzvorschrift nicht den Schnellfahrer vor der Zahlungspflicht. Man bedenke:

„Herr Wachtmeister, das Verwarnungsgeld zahl ich nicht, sie tragen ja gar keine Sicherheitsschuhe!“

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Hi
dass den Polizisten als Beamte die Vorschriften einer Berufsgenossenschaft nicht besonders interessieren, da Beamte nicht als Arbeitnehmer gelten, ist bekannt?
(Unabhängig davon, ob diese Vorschriften analog in irgendwelchen Dienstvorschriften stehen)

Gruß
haWeThie

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Denn eine Ausnahmeregelung finde ich ich nicht in der
StVO…

Stimmt, in der StVO gibt es auch keine Ausnahmeregelung, die vorschreibt das kleine rosa Elefanten auf einem Feldweg Warnwesten tragen müssen. Warum sollte man sich also die Mühe machen, für Polizisten hinter einer Bushaltestelle so etwas durch eine Ausnahmeregelung vorzuschreiben?

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Hallo,

eine interessante Frage…wo sind die Fachleute der Berufsgenossenschaft ??

Muss man kein Fachmann sein, kann man hier http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__4.html nachlesen. Dann noch die Frage, ob Polizei eine Gewerbe ist.

Denn eine Ausnahmeregelung finde ich ich nicht in der StVO…

Welche Ausnahmeregelung sollte hinsichtlich berufsgenossenschaftlicher Vorschriften in der StVO definiert sein? Wo ist da überhaupt irgendwas zu Warnwesten bzw. berufsgenossenschaftlicher Unfallverhütungsvorschriften gesagt? Und wenn, dann wäre u.a. die Polizei davon ggf. nach §35 StVO wieder befreit. Und wo in den UVV ist gesagt, dass jeder der jemals in einem Fahrzeug mitgefahren ist, nach Verlassen deselbigen grundsätzlich eine Warnweste tragen müsste?
Letztlich bliebe es auch ohne Warnweste bei bestehender Warnwestenpflicht bei einer Geschwindigkeitsübertretung, wenn man dabei erwischt würde.

Grüße

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Hallo alle zusammen,
wer weiß, ob alle beteiligten Polizisten bei einer
Verkehrskontrolle eine Warnweste
tragen müssen?

Ich.

„Herr Wachtmeister, schnell, auf der anderen Straßenseite wird grade die Sparkasse überfallen!“
„Da kann ich leider nicht eingreifen, habe meine Warnweste nicht dabei, so könnte der Bankräuber mich übersehen!“

Hallo,
mir ging es ja nicht um ein Bußgeld wegen zu schnelles Fahren, sondern darum,
dass eine Gruppe von Polizisten an einer Verkehrskontrolle beteiligt sind und diese
als ganzes hätten zuerkennen sein müssen.

So hat die ganze Kontrolle mehr den Anschein einer Wegelagerei als einer sinnvollen
Verkehrskontrolle.

Wir wollen uns da mal nichts vormachen, bevor wir merken das wir im Visier stehen,
sind wir schon erkannt.

Auch die Polizei unterliegt den Vorschriften der BG.

Grüße Dietmar

Wiesel im Straßenverkehr
Hallo,

So hat die ganze Kontrolle mehr den Anschein einer Wegelagerei
als einer sinnvollen
Verkehrskontrolle.

und Fragen wie Deine vermitteln den Eindruck, als wolle sich mal wieder jemand aus einer Zahlungsverpflichtung hinauswieseln, die aufgrund eines Verkehrsverstoßes entstanden ist. In die gleiche Kategorie fallen Fragen wie „darf aus einem falschparkenden Zivilfahrzeug der Polizei heraus „geblitzt“ werden“ oder „der Polizist hat nicht geblinkt als er sein Fahrzeug bei 250 in der 30er Zone vor mich setzte“.

Gruß
C.

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Hallo,

mir ging es ja nicht um ein Bußgeld wegen zu schnelles Fahren, sondern darum, dass eine Gruppe von Polizisten an einer Verkehrskontrolle beteiligt sind und diese als ganzes hätten zuerkennen sein müssen.

Warum? Waren die das in diesem Bundesland nicht anhand ihrer Uniform?

So hat die ganze Kontrolle mehr den Anschein einer Wegelagerei als einer sinnvollen Verkehrskontrolle.

Dann hast Du keine Vorstellung von Wegelagerei. Ich nehme an, dass die Polizisten als solche erkennbar waren. Der normale Streifenpolizist läuft doch in der Fussgängerzone auch nicht mit Warnweste und Rundumleuchte auf dem Kopf rum. Ich erkenne die immer an ihrer Uniform.

Wir wollen uns da mal nichts vormachen, bevor wir merken das wir im Visier stehen, sind wir schon erkannt.

Wir wollen uns aber auch nicht vormachen, dass die Regeln nur gelten, wenn sie kontrolliert werden. Wegelagerer haben jeden im Visier und kassieren auch jeden ab. Die Polizisten von denen Du sprichst, hatten wohl nur diejenigen im Visier, die zu schnell unterwegs waren und der Rest durfte unbehelligt passieren?

Auch die Polizei unterliegt den Vorschriften der BG.

Welche BG wäre das? Den § 4 SGB VII hatte ich bereits verlinkt. Hier nochmal die entscheidende Passage: (1) Versicherungsfrei sind 1. Personen, soweit für sie beamten rechtliche Unfallfürsorgevorschriften oder entsprechende Grundsätze gelten (Hervorhebung von mir).
Also müssen wir erstmal prüfen, in welchem Bundesland das passiert ist und dann, ob für sie dort solche Unfallfürsorgevorschriften existieren.
Wenn nicht, wäre noch zu klären, ob der Beamte einem Gewerbe nachging und ob die Bedingungen zum Tragen solcher Westen gemäß des fraglichen § der UVV zutrafen. Dort heißt es:
(5) Werden auf öffentlichen Straßen im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen durchgeführt, muss Warnkleidung nach § 31 Abs. 1 getragen werden.
(6) Bei der Durchführung von Abschlepp- oder Bergungsarbeiten auf öffentlichen Straßen im Gefahrbereich des fließenden Verkehrs muss Warnkleidung nach § 31 Abs. 1 getragen werden.

Beim dem Lasern an der Bushaltestelle wird es sich selbst bei größter Phantasie nicht um Instandsetzungs-, Abschlepp- oder Bergungsarbeiten handeln.

Grüße

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Hi
dass den Polizisten als Beamte die Vorschriften einer
Berufsgenossenschaft nicht besonders interessieren, da Beamte
nicht als Arbeitnehmer gelten, ist bekannt?

Dass Beamte keine Arbeitnehmer sind, weiß ich, seit ich weiß, dass Äpfel keine Brinen sind :smile:

(Unabhängig davon, ob diese Vorschriften analog in
irgendwelchen Dienstvorschriften stehen)

Da ja die Unfallkassen und BGs ihre Vorschriften harmonisiert haben, bin ich jetzt mal einfach davon ausgegangen, dass auch im Beamtenverhältnis zumindest sinngleiche Regeln existieren.

Du hast aber Recht, dass ich das lediglich mutmaße!

Hallo,
mir ging es ja nicht um ein Bußgeld wegen zu schnelles Fahren,
sondern darum,
dass eine Gruppe von Polizisten an einer Verkehrskontrolle
beteiligt sind und diese
als ganzes hätten zuerkennen sein müssen.

Warum?

Selbst Arbeitnehmer, die sich strikt an BG Regeln halten, müssen für Arbeiten auf Gehwegen oder innerhalb von Absperrungen keine Warnkleidung tragen.
Die Regeln der BG könnten auch für Polizeibeamte greifen - ich vermute mal, dass es auch analoge Regeln geben wird, die kenne ich aber nicht.
Aber selbst wenn: Hier egal.

So hat die ganze Kontrolle mehr den Anschein einer Wegelagerei
als einer sinnvollen
Verkehrskontrolle.

Und damit geht die Frage in genau die **unheilvolle und unsinnige Richtung, die ich befürchtet habe.

Ich berfürworte grundsätzlich, dass jederzeit und überall geblitzt wird.
Und das bitte viel mehr, als es zur Zeit geschieht.
Ich fühle mich nämlich als halbwegs regelkonformer Autofahrer ziemlich häufig übel vereimert, wenn man als scheinbar einziger seine GEschwindigkeit innerhalb des Toleranzbereichs hält und wenn Einheimische an bestimmten Stellen, die wohl Messpunkte sind, urplötzlich auf erlaubte Geschwindigkeit minus 10 bremsen.

1/3 aller Messungen an Unfallschwerpunkten
1/3 an schützenswerten Bereichen (Kindergarten, Schule, Altenheim,…)
1/3 völlig randomisiert überall.

Wir wollen uns da mal nichts vormachen, bevor wir merken das
wir im Visier stehen,
sind wir schon erkannt.

Ja, gut so!

Witzig ist, dass ich nach dem letzten NRW-Blitzmarathon in diesem Forum eine Frage gestellt hatte, die deiner entspricht - wenngleich anders herum.
Da war mir nämlich aufgefallen, dass die Polizeibeamten bei einer Kontrolle mit Warnweste „getarnt“ am Lasern waren, was ich _unmöglich_ fand - außer, man wollte nur Fahrer ertappen, die gleichzeitig _blind_ und zu schnell waren…**

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Hallo,

dazu einmal ein paar Anmerkungen…

  1. Tarn-Uniformen

Wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt,war in den 1970er-Jahren eine der Vorgaben
an den Mode-Designer Oestergard,das er die Neuen Polizei-Uniformen auch im Hinblick auf die traditionelle „Unsichtbarkeit“ der damals (und heute wieder)
dunkelblauen Polizei-Uniformen überarbeiten sollte,weil es nämlich oft vorkam,das sich die Gesetzeshüter gegenseitig unter „Feuer“ nahmen" weil sie des Nachts nicht zu erkennen waren…

2.Zunahme des Kfz.Verkehres

Im wsentlichen gilt hier das gleiche wie vorstehend…bei Nacht waren die alten Uniformen wie eine „Tarnkappe“ und die Polizeigewerkschaft sprach schon vom Leichenanzug…

Hallo,
nein ich wurde nicht geblitzt oder gelasert, ist mir nur aufgefallen.

Gruß

Guten Tag,

Wenn die Polizeibeamten Warnwesten tragen müssen, dann nur aufgrund innerdienstlicher Vorschriften. Es gibt keine Berufsgenossenschaft in der Polizei die die Warnwesten vorschreiben könnte (wozu auch, denn eine Genossenschaft ist aufgrund des Alimentationsprinzipes obsolet), Ein Gesetz oder eine gesetzesgleiche Vorschrift, die explizit die Warnweste vorschreibt, gibt es ebenfalls nicht.

Aber selbst, wenn eine Warnweste vorgeschrieben wäre, würde bei einer Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift eine an sich rechtmäßige Amtshandlung nicht automatisch rechtswidrig.

M.E. handelt der Beamte mit der Laserpistole innerhalb seiner Vorschriften.

Gruss

P.

Hallo

Nach meiner Kenntnis ist das Tragen von Warnkleidung den
Versicherten der Unfallversicherungen (BG, Landesufallkassen)
nur vorgeschrieben, wenn sie außerhalb von Gehwegen oder
Absperrungen im Straßenbereich arbeiten.

§ 4 Abs. 1 Nr. 1 SGB 7 schließt Beamte aus dieser Versicherung aus, so dass ggf.vorhandene Vorschriften aus einer Versicherungspflicht nicht anzuwenden sind.

Gruss

P.

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Hallo,

dazu einmal ein paar Anmerkungen…

  1. Tarn-Uniformen
    Wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt,war in den 1970er-Jahren eine der Vorgaben an den Mode-Designer Oestergard,das er die Neuen Polizei-Uniformen auch im Hinblick auf die traditionelle „Unsichtbarkeit“ der damals (und heute wieder) dunkelblauen Polizei-Uniformen überarbeiten sollte,weil es nämlich oft vorkam,das sich die Gesetzeshüter gegenseitig unter „Feuer“ nahmen" weil sie des Nachts nicht zu erkennen waren…

Und das würde den Polizisten hinter der Bushaltestelle mit der Laserpistole jetzt inwieweit gefährden? Die neuen Uniformen sehen doch jetzt auch nicht wie bei den Straßenwärtern aus. Dass die beim Lasern nicht auf 2 km erkannt werden ist wohl auch durchaus beabsichtigt.

2.Zunahme des Kfz.Verkehres
Im wsentlichen gilt hier das gleiche wie vorstehend…bei Nacht waren die alten Uniformen wie eine „Tarnkappe“ und die Polizeigewerkschaft sprach schon vom Leichenanzug…

Weil die sich gegenseitig erschossen haben? Oder weil die beim Lasern hinter einer Bushalestelle regelmäßig überfahren worden sind?
Ansonsten wird die Zunahme des Verkehrs sicher etwas mit den hier angesprochenen UVV hinsichtlich Warnbekleidung im fließenden Straßenverkehr zu tun haben. Hinter einer Bushaltestelle fließt der jedoch in aller Regel nicht. Und der rauswinkende Beamte hat sich dann zum Eigenschutz eine angelegt. Also alles prima.

Grüße

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