Verkehrskontrollen

Hallo,
inzwischen ist es üblich geworden, daß gerade für LKWs die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h nicht mehr gilt; in der Regel preschen die LKWs mit Tempo 95 über Autobahnen und Bundesstraßen.
Bei Baustellen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h werden jedoch Überschreitungen von PKWs und LKWs geahndet, z.B. bei Tempo 90 erfolgt ein Knöllchen.
Ist letzteres noch rechtens?
Freundliche Grüße
Heinz J.

Natürlich ist das rechtens! Wer zu schnell fährt bekommt ein „Knöllchen“ Egal ob Auto, LKW, Motorrad oder wenn sie es schaffen mit dem Fahrrad…

Hallo,
inzwischen ist es üblich geworden, daß gerade für LKW`s die
Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h nicht mehr gilt;

Hi
wer sagt, dass das nicht mehr gilt??
Es wird halt nur immer weniger beachtet.

CU
HaWeThie

wer sagt, dass das nicht mehr gilt??
Es wird halt nur immer weniger beachtet.

Sagen wir mal so: Die Geschwindigkeitsübertretung bewegt sich in einem relativ
kleinen Bereich von max. 10 km/h oder so (nach Abzug der Toleranz), da würde auch
einem PKW-Fahrer nix passieren. Trucker fahren halt so schnell, wie ihr
Speed-Limiter sie läßt, schneller als (echte) 90 km/h geht es sowieso nicht
(zumindest wenn das Fahrzeug in Europa zugelassen ist).

Gruß vom T.

Hi
Es wird halt nur immer weniger beachtet.

CU
HaWeThie

Hallo,
dann liegt doch wohl ein Gewohnheitsrecht vor mit entsprechender Rechtsunsicherheit.
Wird deswegen in AB-Baustellen die Geschwindigkeit auf 60km/h reduziert? Vom baulichen Zustand her ist nicht einzusehen, daß dort nicht auch mit 80km/h gefahren werden dürfte.
Oder wird es den Baufirmen überlassen, ob sie nun Schilder mit 60 oder 80 km aufstellen, je nachdem, welche gerade vorliegen. IN NRW scheint mit hier eine gewisse Willkür vorzuliegen.
Freundliche Grüße
Heinz J.

Hi
Es gibt für die Baustellenbeschilderung Regelpläne.
Dann gibt es Verwaltungsvorschriften, und diverses anderes, was beachtet werden muss.
Außerdem muss (!!) die Beschilderung von der Behörde angeordnet werden.

Wenn du meinst, 60 oder 80 sind kein Unterschied, dann stell dich doch mal in eine Baustelle und arbeite dort ein bischen mit. :frowning:(

Gruß
HaWeThie

Ach ja: Gewohnheitsrecht gibt es in der Hinsicht nicht

Hallo Heinz J.

in der Regel preschen die LKW`s mit Tempo 95 über Autobahnen und
Bundesstraßen.

Wie willst Du die Geschwindigkeit anderer Fahrzeuge feststellen? Anhand des Tachos in deinem eigenen Fahrzeug?

Auf einer langen Busfahrt habe ich mich mal mit dem Busfahrer darüber unterhalten. Für solch einen Menschen ist sein Führerschein lebenswichtig. Der würde den nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Der Busfahrer erklärte mir: Der Tacho in meinem Pivatwagen ist nicht geeicht und zeigt in der Regel eine zu hohe Geschwindigkeit an.
Der Tacho in seinem Bus ist geeicht und zeigt die wahre Geschwindigkeit an.
Gruß
Jochen

"Trucker fahren halt so schnell, wie ihr

Speed-Limiter sie läßt, schneller als (echte) 90 km/h geht es
sowieso nicht (zumindest wenn das Fahrzeug in Europa zugelassen ist)."

Hehe, da liegt ja der Hase im Pfeffer. Seit es kaum noch deutsche
Speditionen gibt bzw. diese fast alle mit ausländischen Fahrern und im
Ausland zugelassenen Fahrzeugen unterwegs sind, sind die Speedlimiter
nicht mehr das, was sie mal waren, vor allem bei osteuropäisch (ich hör
schon die Proteste …) zugeslassenen Fahrzeugen. Die
Geschwindigkeitsrekorde auf der A8 in der Baustelle Flughafen dürften
allerdings die Österreicher halten.
Gelten tun die Geschw.-Beschränkungen aber weiterhin, und gemessen
werden sie meist bei Nkw in der Regel auf dem geeichten
Fahrtenschreiber.