Also die Konstellation mit 3 verschiedenen Geschwindigkeiten wäre mir neu.
Aber wenn auf der Rechten Spur die Maximalgeschwindigkeit geringer ist als auf der linken Spur, dann darf tatsächlich Links gefahren werden. Außer ein entsprechenden Zusatzschild gibt eine entsprechende andere Vorgabe.
Gabs bei uns mal, rechte Spur 40, links und Mitte 80, dazu Überholverbot für LKW. Da musste LKW mit 40 rechts fahren, PKW durften Mitte und Links 80 fahren. Auch dann wenn rechts kein LKW war.
Nein war bei uns vor der Haustür temporär eingerichtet. Am Ende stand die Polizei mit Laserpistole und hat die LKW rausgewunken auf einen Parkplatz, danach wurde die Begrenzung aufgehoben. War mit den Schilderbrücken so eingestellt. Wurde von Brücke zu Brücke weniger bis es bei 80 80 40 angekommen war, danach Kontrolle und dann Aufhebung…
Ich kann auch bezeugen, dass das Navi nicht bis drei zählen kann. Insofern wirklich eine interessante Heimfahrt gehabt @Frau_Jana_Boemer Schneewittchen kann 260 km/h fahren!
das habe ich mich auch schon mal gefragt und ich weiß es nicht.
Fakt ist, dass dauerhafte Mittelspurbenutzung in D de facto leider oft toleriert und fast nicht sanktioniert wird. Bei „hin und wieder“ langsamen Fahrzeugen rechts ist das ja auch zulässig.
Zurück zur Frage.
Die StVO ist hier tatsächlich wieder mal dämlich und lückenhaft.
Am Elzer Berg, als rechts noch 40 war, wurden rechts schneller fahrende PKW zwar geblitzt, aber die Fotos wurden direkt aus Kulanz aussortiert, wenn die PKW unter 100 (gilt links und mittig) fuhren. Toll, oder?
Ein kleiner Hoffnungsschimmer wäre der §2, wonach „möglichst weit rechts gefahren“ werden soll.
Und, ist es dir möglich, mit 100 dort rechts zu fahren? Nein.
(Ja doch, es wäre sicher möglich, von 100 auf 80 zu bremsen…)
Also zuckelt man nachts mit 100 in der Mitte und darf sich darüber freuen, als Mittelspurschleicher rechts überholt zu werden. Auch doof.
Am Ende bleibt es dir überlassen, was du riskierst. Ich würde vermutlich mittig fahrenmit 100, ein VG wegen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ist billiger als 20km/h zu schnell zu sein.
Aber da das Rechtsfahrgebot praktisch nie kontrolliert wird, dürfte es so am besten passen.
War eine programmierbare Schildertafel und tasächlich höchst merkwürdig. Bis man rausbekommen hat, was die Verkehrsüberwachung von einem will, war man schon drei Kilometer weiter.
Heißt: Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung fahrspurbezogen geschildert ist, muss jeder auf der entsprechenden Spur sich dran halten. Da das Rechtsfahrgebot nicht aufgehoben ist, ist es so, wie es ist: Überholt man nicht, muss man rechts fahren und muss sich dann auch an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Wenn allerdings die Geschwindigkeitsbegrenzung durch Zusatzzeichen auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt ist, dann muss man sich als PKW-Fahrer nicht daran halten.
Das wurde inzwischen geändert. Auch rechts sind inzwischen 80 oder sogar 100 km/h erlaubt. übrigens findet man in den einschlägigen Foren diverse Artikelbäume zum Thema Elzer Berg, ohne daß da zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen worden wäre. Ob das der Grund ist, warum man das irgendwann zwischen 2016 und heute geändert hat, weiß ich natürlich nicht.
Pkw waren auf allen drei Spuren zugelassen, wenn ich mich recht erinnere.
Möglicherweise wird diese Anzeige nur bei einer sehr vollen Autobahn so eingestellt, was mich der Lösung gerade ein Stück näher gebracht haben könnte: Bei dem Verkehr von gestern war es nämlich egal, ob Mitte oder Links … man überholte gewissermaßen immer irgendwas. Das Rechtsfahrgebot griff nur, wenn man zu langsam fuhr. So findet jeder seine Spur und der Verkehr zieht flüssiger ab.
Bei weniger Verkehrsaufkommen sind alle Fahrspuren gleich limitiert; oder offen.