Verkehrsleitsysteme

Hallo!

[Vorsicht: Doofie-Frage… :wink:)]

Verkehrsleitsysteme sind ja voll in Mode…

Dass es da dauernd wechselnde Angaben gibt (Überholverbot - aufgehoben - Überholverbot - aufgehoben…) kann tierisch nerven, ist rein formal aber ja korrekt…

Mein Frage:

  • Wenn in der Signalbrücke sagen wir 1-3 „100 km/h“ steht
  • und die Bruecke 4 komplett dunkel ist
  • (oder dort nur noch das LKW-Überholverbot angezeigt wird)
  • aber eben in beiden Fällen keine „offiziell Aufhebung“ erfolgt

-> darf man dann wieder schneller fahren?
-> oder gelten die „100 km/h“ bis zum Sanktnimmerleinstag?

cu
kai

Hallo!

[Vorsicht: Doofie-Frage… :wink:)]

Verkehrsleitsysteme sind ja voll in Mode…

Dass es da dauernd wechselnde Angaben gibt (Überholverbot -
aufgehoben - Überholverbot - aufgehoben…) kann tierisch
nerven, ist rein formal aber ja korrekt…

Mein Frage:

  • Wenn in der Signalbrücke sagen wir 1-3 „100 km/h“ steht
  • und die Bruecke 4 komplett dunkel ist
  • (oder dort nur noch das LKW-Überholverbot angezeigt wird)
  • aber eben in beiden Fällen keine „offiziell Aufhebung“
    erfolgt

-> darf man dann wieder schneller fahren?
-> oder gelten die „100 km/h“ bis zum Sanktnimmerleinstag?

Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt bis sie nicht aufgehoben wird (eine defekte/abgeschaltete Brücke hebt hierbei die Beschränkung nicht auf). Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen, jedoch: falls nun zwischen Bruecke 3 und 4 eine Auffahrt ist, sehen die Autofahrer die auffahren ja keine Begrenzung und gehen folglich von einer unbeschränkten Strecke aus. Wird man dabei allerdings geblitzt, gerät man IMHO doch in Erklärungsnotstand…

cu
kai

Gruss
Paul

Hallo!

Mehr ist dazu eigentlich nicht zu
sagen, jedoch: falls nun zwischen Bruecke 3 und 4 eine
Auffahrt ist, sehen die Autofahrer die auffahren ja keine
Begrenzung und gehen folglich von einer unbeschränkten Strecke
aus. Wird man dabei allerdings geblitzt, gerät man IMHO doch
in Erklärungsnotstand…

Wieso ?? Wenn nichts geschrieben steht, oder Schilder schneeverweht sind, gilt es nicht. Es gibt dazu den Sichtbarkeitsgrundsatz in der StVO.

gruß

dennis

Hallo!

Mehr ist dazu eigentlich nicht zu
sagen, jedoch: falls nun zwischen Bruecke 3 und 4 eine
Auffahrt ist, sehen die Autofahrer die auffahren ja keine
Begrenzung und gehen folglich von einer unbeschränkten Strecke
aus. Wird man dabei allerdings geblitzt, gerät man IMHO doch
in Erklärungsnotstand…

Wieso ?? Wenn nichts geschrieben steht, oder Schilder
schneeverweht sind, gilt es nicht. Es gibt dazu den
Sichtbarkeitsgrundsatz in der StVO.

Wieso was? Du wirfst hier IMHO einiges durcheinander.

Situation 1: Wie gehabt, Schilderbruecken mit Vmax sagen wir mal 120, die letzte Schilderbruecke ist defekt und zeigt nichts an. Da ich Kenntnis von vorherigen Beschraenkungen erlangt habe, habe ich mich an diese bis zur Aufhebung zu halten. Eine defekte Schilderbruecke hebt erstmal gar nichts auf.

Situation 2: Ich fahre auf die Autobahn auf und sehe eine ausgeschaltete Schilderbruecke. Hier kann man sich streiten. Einerseits habe ich keine Kenntnis ueber eine Vmax-Beschraenkung, andererseits kann man davon ausgehen, dass eine Beschraenkung existiert und muss sich wenigstens an den Verkehrsfluss anpassen und nicht sofort Vollgas geben. Welche Ansicht hier die richtige ist entscheidet im Zweifel das Gericht. Mit der zweiten Variante faehrt man aber auf Nummer sicher.

Situation 3: Ein rundes Verkehrsschild wird zur Kenntnis genommen, man weiss aber nicht welches genau. Da runde Verkehrsschilder auf der Autobahn zu einem hohen Anteil Vmax-Beschraenkungen sind, hat man davon auszugehen, dass dies auch eine gewesen ist. Man hat seine Geschwindigkeit dem Verkehrsfluss anzupassen, im Zweifel vom „worst case“ ausgehen, also Tempo 60 bei einer Baustelle, bei freier Bahn ohne Baustellen wuerde ich 100-120 fahren. Als ortskundiger hat man im Zweifel vor Gericht relativ schlechte Karten, als ortsunkundiger eher bessere. Ausreden wie „Schild vom LKW verdeckt“ ziehen idR nicht wirklich. Die Rechtssprechung in aehnlichen Faellen innerorts ist uebrigens eindeutig, Tempo 30 gilt auch dann wenn die Schilder durch Baeume verdeckt werden. Ausnahmen werden fast nur bei ortsunkundigen Fahrern gemacht.

Die urspruengliche Frage bezog sich allerdings auf Fall 1, und hier ist die Antwort eindeutig: eine nicht funktionierende Schilderbruecke stellt keine Aufhebung einer Beschraenkung dar.

gruß

dennis

Gruss
Paul

Hallo zusammen,

in der Rechtsprechung ist die Sache mit der Einfahrt in einen von einem Verkehrsleitsystem geregelten Bereich längst abgefrühstückt. Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen muss man sich bis zur ersten selbst wahrnehmbaren Brücke am laufenden Verkehr orientieren. Dies gilt sogar in dem Fall, dass man z.B. bei ausgeschilderten 120 auf einen Rastplatz fährt und von dort nach einer Pause wieder auffährt und zwischenzeitlich die Begrenzung geändert wurde. Gibt ein schönes Urteil (meine mich zu erinnern, dass es vom BayOberstLG war).

Gruß vom Wiz

Hallo!

Bei meiner Frage ging ich nicht von einer defekten Schilderbrücke aus!

Ich habe schon mehrfach beobachtet, dass beim „auf-die-Brücke-zufahren“ die Dinger einfach ausgehen (*) oder z. B. die "120"s verschwinden, während das LKW-Überholverbot stehen bleibt (das Ding also offensichtlich noch funzt…)

(*) nein, ich meine nicht, das „Ausgehen“, wenn man im letzten Moment nix mehr erkennt zwngs Blickwinkel und so… sondern es wird 100 m vor einem ausgeschaltet…

Meist sind ja nach den Brücken irgendwann feste Aufhebeschilder (sollten zumindest), aber da wo ich dran denke, sind es noch Kilometer hin bis dort… und auch kein erkennbarer Grund für Einschränkungen (weder viel Verkehr noch Nebel etc. - schlimm genug, daß es Autofahrer gibt, denen man sagen muß, daß es Nebel hat, oder welchen, daß sie jetzt die Nebelschlußleuchte wieder ausmachen können - aber das ist ne andere Baustelle…)

Danke zwar für Eure bisherigen Antworten, aber so richtig befriedigend kann das ja nicht sein (Fazit is ja „eigentlich müßterts ja scho noch gelten“ bzw. „fahr e weng vorsichtig, bis’te merkst obs wirklich nix mehr gilt…“) -> so stiften die Dinger - die ich an sich prima finde, da wirklich bedarfsgerecht verwendbar - eigentlich mehr Verwirrung…

cu
kai