Verkehrsmedizinisches Facharztgutachten

wenn bei einer Person 0,3g Amph sichergestellt werden, aber kein Konsumnachweis nur Besitz. diese Person zu dem Zeitpunkt keinen Führerschein hat und 1,5 Jahre später ein verkehrsmedizinisches Gutachten angefordert wird, weil die Person ein zweites mal auffällig geworden ist und keine Angabe zu ihrem Konsum gemacht hatte(Allerdings ist das letzte mal schon 7 Jahre her).
Wenn diese Person auch zum Tatzeitpunkt gar keinen Führerschein hatte und es 1,5 Jahren her ist, darf dann trotzdem so etwas angeordnet werden?

Die Fragestellung, die mit dem Gutachten geklärt werden soll: Nimmt bzw. nahm die Person Drogen ein.
Wie würde aufgrund der Fragestellung das Gutachten ablaufen? Wann wird entschieden Haaranalyse oder Urin?

Danke für die Antworten!

Hallo,

irgendwie scheint mir dein Text ein wenig wirr, oder ich bin einfach nicht fit heute.

Sehe ich dies Richtig… Person X hat MDMA vor 1,5 Jahren (führerscheinlos zu dem Zeitpunkt) bei sich gehabt und wurde akutell wegen eines ähnlichen Vergehens (jetzt mit Führerschein) auffällig?

Die Füfür den Füherschein zuständige Stelle bezweifelt offensichtlich die Eignung der Person bezüglich des Führens eines Fahrzeugs. Daher darf/muss sie das auch anordnen (Führerscheinerlaubnis-Verordnung).

Zum Rest sag ich nichts, da kann man nur raten was die Stelle festgelegt hat.

Hallo,

also erst mal ja, vor 1,5 Jahren (damals FS los), aber kein weiterer Vorfall bis jetzt und nun wird dieses Gutachten angefordert wegen erneutem verstoß…evtl. hat es was mit dem Vorfall vor 7 Jahren zu tun?

Danke für die Antworten