wenn bei einer Person 0,3g Amph sichergestellt werden, aber kein Konsumnachweis nur Besitz. diese Person zu dem Zeitpunkt keinen Führerschein hat und 1,5 Jahre später ein verkehrsmedizinisches Gutachten angefordert wird, weil die Person ein zweites mal auffällig geworden ist und keine Angabe zu ihrem Konsum gemacht hatte(Allerdings ist das letzte mal schon 7 Jahre her).
Wenn diese Person auch zum Tatzeitpunkt gar keinen Führerschein hatte und es 1,5 Jahren her ist, darf dann trotzdem so etwas angeordnet werden?
Die Fragestellung, die mit dem Gutachten geklärt werden soll: Nimmt bzw. nahm die Person Drogen ein.
Wie würde aufgrund der Fragestellung das Gutachten ablaufen? Wann wird entschieden Haaranalyse oder Urin?
Danke für die Antworten!