Man nehme folgenden Fall an.
Ein PKW Fahrer war auf der Autobahn mit Anhänger (100er zulassung!)
in einer Geschwindigkeitsbegrenzter Zone (100kmh)unterwegs.
Er wurde bei einem Überholvorgang mit 131kmh (nach Toleranzabzug) dabei geblitzt, also 31kmh zu schnell.
Wäre es rechtens, ein Fahrverbot, 160Euro Strafe, 3 Punkte auszusprechen?
Verletzte Vorschriften: §18 Abs.5, §49StVO, §24, §25StVG, 11.1.7 BKat,
§4 Abs.1BKatV
Laut Bußgeldkatalog 2009 ( Internet ) wäre die Strafe außerorts 120Euro, keine
Punkte und kein Fahrverbot.
Und wer jemals Bilder von herumschlackernden, auf die Gegenfahrbahn fliegenden Anhängern gesehen hat oder sich diese zumindest vorstellen kann, wird das auch ganz vernünftig so finden.
*smile*
da ich gerade ein paar Beiträge weiter unten von Dir einen Tadel bekommen habe…
frage ich mich - da die juristische Frage ja geklärt ist (der Fragende hatte einfach falsch im Bussgeldkatalog nachgesehen) - willst Du hier jetzt plaudern
nix für ungut - aber DAS musste einfach sein!
@MOD . die nicht juristischen Beiträge dürfen gelöscht werden
Ulli - dich sich gerade über den Beitrag von worldwidefab amüsiert!
Das „Problem“ dürfte sein, dass sich der Autofahre nicht bewusst ist, dass es sich bei seiner Konstellation nicht um einen PKW sondernum ein Gespann handelt…
Ich empfehle daher einen anderen Bussgeldrechner zu verweden: