Hallo zusammen,
auf einer schriftlichen Verwarnung/Anhörung für ein Verwarnungsgeld ist in der Vorwurfsformulierung -nachweislich- ein falsches Datum angegeben. Das Kfz-Kennzeichen stimmt, der Fahrer auf dem Foto ist auch der Halter. Ein Vergehen also, wird nicht abgestritten, jedoch der „Tattag“.
Muss dieser -trotz falschem Datum- das Verwarnungsgeld zahlen, oder ist er ungültig. Und dem Bescheid muss einfach nur widersprochen werden…?
Danke und Gruß,
rollifern