Guten Tag,
ich bitte um Informationen zu folgendem Problem:
Mit dem Geschäftswagen seiner Lebensgefährtin (Halter: ihr Arbeitgeber) fuhr A ich in einer 30-Zone in eine Radarfalle. Da er das Steuer des Wagens in der 30-Zone übernommen hatte (zuvor war die Partnerin gefahren), war ihm gar nicht bewusst, sich in einer solchen aufzuhalten, zudem ließ die breite Straße dies nicht vermuten.
Die Bußgeldbehörde hat vom Fahrzeughalter die Adresse der Partnerin von A erhalten, die nun eine „Anfrage“ erhielt, wer gefahren sei. Das Foto der Radarmessung ist nicht sonderlich gut, doch ist A zu erkennen. Zu erwähnen wäre noch, dass der Wohnsitz von A nicht in der Stadt ist, in der der Vorfall sich ereignete und in der seine Partnerin wohnt. Zwischen der Tat und der Zustellung der Anfrage bei der Partnerin liegen übrigens drei Wochen.
Nun meine Frage: Wie sollten sich A und seine Partnerin gegenüber der Behörde einlassen, um Bußgeldbescheid, Punkte usw. zu vermeiden?
Beste Grüße
Raffael
Hallo!
Da er das Steuer des Wagens in der 30-Zone übernommen hatte
(zuvor war die Partnerin gefahren), war ihm gar nicht bewusst,
sich in einer solchen aufzuhalten, zudem ließ die breite
Straße dies nicht vermuten.
jaja…
…um Bußgeldbescheid, Punkte
usw. zu vermeiden?
Gegenfrage: Ist dies die zu erwartende Verschlechterung im Betriebsklima bei Halter und Lebensgefährtin bei ebenfalls zu erwartender Fahrtenbuchauflage wert?
Beste Grüße
Raffael
Grüße,
BB
Hai!
Gegenfrage: Ist dies die zu erwartende Verschlechterung im
Betriebsklima bei Halter und Lebensgefährtin bei ebenfalls zu
erwartender Fahrtenbuchauflage wert?
Je nach Arbeitgeber dürfte das sowieso ins Haus stehen. Die Frage
ob der Lebensgefährte überhaupt mit dem Fahrzeug fahren durfte wäre
da auch mal interessant.
Der Plem
Das Foto der Radarmessung ist nicht sonderlich
gut, doch ist A zu erkennen.
korrektur: das zugesandte foto ist nicht sonderlich gut. verlass dich drauf: es gibt noch ein besseres.
Zu erwähnen wäre noch, dass der
Wohnsitz von A nicht in der Stadt ist, in der der Vorfall sich
ereignete und in der seine Partnerin wohnt. Zwischen der Tat
und der Zustellung der Anfrage bei der Partnerin liegen
übrigens drei Wochen.
who cares?
Nun meine Frage: Wie sollten sich A und seine Partnerin
gegenüber der Behörde einlassen, um Bußgeldbescheid, Punkte
usw. zu vermeiden?
entweder man fährt zu schnell - und hat die eier sich den konsequenzen zu stellen, oder man sollte es gleich lassen.
solange es keine punkte gibt, wird das bußgeld einfach gezahlt und die sache ist erledigt. muss der halter ermittelt werden, dann wird sich für die partnerin die frage stellen, ob sie aussagen muss (ist ja kein familienmitglied). ok, sie kann sich vielleicht „nicht erinnern“. aber dann droht das fahrtenbuch. zumal, wenn ein foto vorliegt, worauf der fahrer zu erkennen ist. da müsste sie ja eigentlich wissen, wer mit ihrem fahrzeug unterwegs war, oder? wäre also unglaubwürdig. zum thema, ob jemand anderes mit dem wagen fahren darf, wurde ja schon was geschrieben…
Hallo
Mit dem Geschäftswagen seiner Lebensgefährtin (Halter: ihr
Arbeitgeber) fuhr A ich in einer 30-Zone in eine Radarfalle.
Da er das Steuer des Wagens in der 30-Zone übernommen hatte
(zuvor war die Partnerin gefahren), war ihm gar nicht bewusst,
sich in einer solchen aufzuhalten, zudem ließ die breite
Straße dies nicht vermuten.
Na, dann ist er doch aus dem Schneider! Hätte er ja sogar hundert fahren können, denn das Ortsschild hat er ja dann bestimmt auch nicht bemerkt.
Mal Spaß ohne: In jeder 30er Zone gibt es zuhauf entsprechende Fahrbahnmarkierungen. Da braucht man nix zu „vermuten“.
Bei so einer saublöden Ausrede würde ich als Ordnungsbehörde das lumpige OWi-Verfahren direkt an den Staatsanwalt abgeben.
smalbop
Moin!
5 Beiträge, 5 x off topic. Glückwunsch an die Moralfraktion!
Eine mögliche Vorgehensweise könnte sein: LG macht die Pflichtangaben und gibt an, den Fahrer nicht zu kennen.
Die Polizei würde dann emritteln und wenn A in der Nachbarschaft nicht bekannt wäre, könnte das Verfahren eingestellt werden.
Eine mögliche drohende Fahrtenbuchauflage hat A und LG nicht zu interessieren. Es gibt keine Verpflichtung, sich selbst zu belasten.
M.
P.S.: persönliche Meinung: man sollte alles tun, um den in Deutschland größtenteils unsinnigen Tempolimits und deren Durchsetzung zu entgehen, solange sich das in einem vernünftigen Rahmen bewegt.
Eine mögliche drohende Fahrtenbuchauflage hat A und LG nicht
zu interessieren. Es gibt keine Verpflichtung, sich selbst zu
belasten.
Inwiefern würde die LG sich selbst belasten?
Hai!
5 Beiträge, 5 x off topic. Glückwunsch an die Moralfraktion!
Wenn du die möglichen Konsequenzen nicht erfassen kannst können wir
leider nicht helfen.
Weißt du was im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag steht?
Mögliche Arbeitsrechtliche Konsequenzen riskieren weil der LG gar
nicht fahren durfte?
Ich als AG würde übrigens meinem Mitarbeiter mal den Puls fühlen wenn
er mit so einem Scheiß ankommt und ich möglicherweise meine Fahrzeuge
mit Fahrtenbüchern ausrüsten muß wegen so einem Unsinn.
Der Plem
Moin!
Sie würde ihren LG belasten. Das kommt dem gleich.
M.
Servus!
5 Beiträge, 5 x off topic. Glückwunsch an die Moralfraktion!
Wenn du die möglichen Konsequenzen nicht erfassen kannst
können wir
leider nicht helfen.
Welche wirklich realistischen Konsequenzen habe ich denn nicht erfasst?
Weißt du was im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag steht?
Nein, aber ich weiß, wie ein solcher üblicherweise aussieht.
Mögliche Arbeitsrechtliche Konsequenzen riskieren weil der LG
gar
nicht fahren durfte?
Normalerweise sind Verwandte 1. Grades und feste Partner / eheähnliche Gemeinschaft eingeschlossen.
Bevor nun die zwei verschiedenen Wohnsitze angeführt werden: selbstverständlich suchen die beiden bereits nach einer gemeinsamen Wohnung und wollen bald heiraten. Das weiß ich genau…
Ich als AG würde übrigens meinem Mitarbeiter mal den Puls
fühlen wenn
er mit so einem Scheiß ankommt und ich möglicherweise meine
Fahrzeuge
mit Fahrtenbüchern ausrüsten muß wegen so einem Unsinn.
Was Du tun würdest, ist hier wohl eher irrelevant.
Ich als Mensch, ganz unabhängig von meinen verschiedenen Rollen als Abreitnehmer, Vater, Ehemann, Staatsbürger u.s.w. würde mit allen mitteln um meinen Führerschein kämpfen. Dabei juckte es mich nicht, ob ich in Zukunft ein Fahrtenbuch führen müsste.
Eine Fahrtenbuchauflage für alle Firmenwägen des Unternehmens wegen eines solchen Vergehens ist ohnehin vollkommen unrealistisch.
Und dslebst wenn: kein mensch hat den AG gezwungen, ohne Weiteres die Daten der jungen Dame herauszugeben.
„Ich als AG“ würde so etwas erst mal überhaupt nicht weiterleiten.
M.
Sie würde ihren LG belasten. Das kommt dem gleich.
Falls LG für „eingetragene Lebenspartnerschaft“ steht. Bei einem typischen Lebensgefährten ohne Ehe kommt dem das nicht gleich.
DW.
Hai!
Welche wirklich realistischen Konsequenzen habe ich denn nicht
erfasst?
Ob es sich lohnt das Arbeitsklima zu versauen wegen so etwas.
Normalerweise sind Verwandte 1. Grades und feste Partner /
eheähnliche Gemeinschaft eingeschlossen.
Das weist du woher? Wie kommst du zu dem normalerweise?
Was Du tun würdest, ist hier wohl eher irrelevant.
Wenn du das sagst, es spiegelt aber immerhin einen Arbeitgeber wieder
wie dieser sich verhalten würde und zeigt welche Konsequenzen damit
verbunden sein können.
„Ich als AG“ würde so etwas erst mal überhaupt nicht
weiterleiten.
Viel Erfolg!
Der Plem
Er meint wohl Lebensgefährten… aber auch das stellt wohl eher weniger ein Problem dar, da man sich hier ohne weitere Beweise, dass es so ist auf StPO(1) 1 berufen könnte… wie soll das wer widerlegen?
Moin!
Welche wirklich realistischen Konsequenzen habe ich denn nicht
erfasst?
Ob es sich lohnt das Arbeitsklima zu versauen wegen so etwas.
Dass dies passieren würde, ist eine reine Annahme.
Bei uns wäre das kein Thema, wenn auch nur einer von uns 140 Dienstwagennutzern alle Register ziehen würde.
Vielleicht arbeitest Du für das falsche Unternehmen? Keine Ahnung. Dein Argument jedenfalls kannst Du vergessen.
Normalerweise sind Verwandte 1. Grades und feste Partner /
eheähnliche Gemeinschaft eingeschlossen.
Das weist du woher? Wie kommst du zu dem normalerweise?
Aus meiner langjährigen Erfahrung als Nutzer von Dienstwägen bei verschiedenen Firmen.
Was Du tun würdest, ist hier wohl eher irrelevant.
Wenn du das sagst, es spiegelt aber immerhin einen Arbeitgeber
wieder
wie dieser sich verhalten würde und zeigt welche Konsequenzen
damit
verbunden sein können.
Welche denn?
Entlassung oder Mobbing der betreffenden MitarbeiterIn?
In einem guten Team von Dienstwagennutzern steht man zusammen gegen die Willkür der Verkehrskontrollen wie ein Mann.
„Ich als AG“ würde so etwas erst mal überhaupt nicht
weiterleiten.
Viel Erfolg!
Bzgl. meines Erfolges musst Du Dir keine Sorgen machen.
Bzgl. der Praxis in Deiner Firma, sich ohne Not zum Erfüllungsgehilfen der Verkehrsüberwachungsterroristen zu machen, würde ich da eher bei mir selbst anfangen, nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen…
M.
Er meint wohl Lebensgefährten… aber auch das stellt wohl
eher weniger ein Problem dar, da man sich hier ohne weitere
Beweise, dass es so ist auf StPO(1) 1 berufen könnte… wie
soll das wer widerlegen?
Hallo!
Juristisch dürfte das ohnehin klar sein.
Mir ging es aber eher um die moralische Frage. Würde man seine/n Partner/in hinhängen, nur um seine bedingungslose Obrigkeitshörigkeit zu belegen?
Oder würde man in der Realität in einem solchen Fall nicht eher alle Register ziehen, die Sache im Sande veraufen zu lassen?
Meine Antwort auf diese Fragen ist klar und ehrlich. Ob so manch moralinsaurer Regelfreak hier es wirklich durchziehen würde, seine Familie „hinzuhängen“, wage ich ebenfalls zu bezweifeln.
M.
Meine Antwort auf diese Fragen ist klar und ehrlich. Ob so
manch moralinsaurer Regelfreak hier es wirklich durchziehen
würde, seine Familie „hinzuhängen“, wage ich ebenfalls zu
bezweifeln.
vielleicht würden deren familien ja die eier haben und zu dem stehen, was sie angerichtet haben - und nicht abwarten, bis der lebensgefährte in die zwickmühle kommt, einen entweder „verraten“ zu müssen, oder bestenfalls keine aussage zu machen.
Willkür der Verkehrskontrollen
Erfüllungsgehilfen der Verkehrsüberwachungsterroristen
die beiden zitate liefern eigentlich genug gründe, um jegliche diskussion zu beenden. es geht hier scheinbar nicht wirklich um mögliche konsequenzen der tat, sondern darum, wie man sich rausreden kann. schlimm, wenn man nicht mal die eier hat, zu etwas zu stehen, wenn man dabei erwischt wurde.
und zum thema „mit allen mitteln um den führerschein kämpfen“: wie wär’s mit „sich an die regeln halten“? dann tritt das problem gar nicht erst auf. ich weiß, offtopic und einmal löschen bitte…
Hai!
Bzgl. der Praxis in Deiner Firma, sich ohne Not zum
Erfüllungsgehilfen der Verkehrsüberwachungsterroristen zu
machen, würde ich da eher bei mir selbst anfangen, nach
Optimierungsmöglichkeiten zu suchen…
Dann fang mal an zu suchen, man soll die Hoffnung nie aufgeben!
Tschau, der Plem
Hallo!
Zwischen „Eier haben“ und „sich selbst und anderen völlig unnötigerweise Schaden zufügen“ sehe ich einen gewissen Unterschied.
Im Straßenverkehr sehe ich „Eier haben“ eher beim Thema Melden von Parkremplern und Einfädeln Lassen an Engstellen.
Die willfährige Unterstützung der Ordnungsbehörden bei der Durchsetzung meist überflüssiger Speedlimits rechne ich nicht mit dazu.
M.
Hallo,
Zu den „Eiern“ schrieb ich weiter unten.
Was das Einhalten der Regeln betrifft, so bin ich ebenfalls der Ansicht, dass man am wenigsten Ärger hat, wenn man dies einfach tut.
Wer jedoch viel auch ausserhalb seines üblichen Geländes unterwegs ist, wird ab und an auf irgendwelche schwachsinnigen oder der Abzocke dienender Regeln hereinfallen. Hier halte ich es dann durchaus für empfehlenswert, alle Register zu ziehen.
Ich selbst erhalte übrigens 2-3 harmlose Tickets im Jahr trotz 100.000 - 130.000 Km Jahresfahrleistung. Diese bezahle ich dann und fertig.
M.