VerkehrsOWI, Verhalten gegenüber Bußgeldstelle

Liebe/-r Experte/-in,

ich bitte um Informationen zu folgendem Problem:
Mit dem Geschäftswagen seiner Lebensgefährtin (Halter: ihr Arbeitgeber) fuhr A ich in einer 30-Zone in eine Radarfalle. Da er das Steuer des Wagens in der 30-Zone übernommen hatte (zuvor war die Partnerin gefahren), war ihm gar nicht bewusst, sich in einer solchen aufzuhalten, zudem ließ die breite Straße dies nicht vermuten.
Die Bußgeldbehörde hat vom Fahrzeughalter die Adresse der Partnerin von A erhalten, die nun eine „Anfrage“ erhielt, wer gefahren sei. Das Foto der Radarmessung ist nicht sonderlich gut, doch ist A zu erkennen. Zu erwähnen wäre noch, dass der Wohnsitz von A nicht in der Stadt ist, in der der Vorfall sich ereignete und in der seine Partnerin wohnt. Zwischen der Tat und der Zustellung der Anfrage bei der Partnerin liegen übrigens drei Wochen.
Nun meine Frage: Wie sollten sich A und seine Partnerin gegenüber der Behörde einlassen, um Bußgeldbescheid, Punkte usw. zu vermeiden?
Beste Grüße
Raffael

fahrer ist in der regl derjenige der hinter dem steuer sitzt. das bußgeld wird wohl bezahlt werden müssen. geschwindigkeitsübertretungen, mit foto wenn auch schlecht ist durchaus gerichtsverwertbar, selbst dann wenn man sich dort nicht auskennt.

Wer-Weiss-Was dient nicht der Beantwortung individueller Rechtsfragen. Wenden Sie sich bitte vorort an einen Rechtsanwalt.
mfg

Hallo,

einer wird die Schuld wohl tragen müssen…

Dass der Fahrer unbekannt sei, ist wohl nicht sehr glaubwürdig…

Gruss Uwe
http://www.Lkw-Fahrschule-Siegen.de

gar nichts sagen oder schreiben.
Hoffentlich Rechtsschutzversicherung und dann zum Anwalt damit.

Grüße Robert