Verkehrsrecht

Hallo, liebe Mitwisser!
Es geht um eine Zusammenführung zweier Autobahnen, dabei läuft über eine weite Strecke eine Doppellinie, links durchgezogen, rechts unterbrochen; also darf man von rechts nach links wechseln, aber nicht von links nach rechts. Soweit, so bekannt.
Nun wurde die Fahrbahn repariert, dabei wurde ein Stück der durchgezogenen Linie überteert (oder -asphaltiert?), vielleicht 50 Meter weit, jedenfalls ist die Fortsetzung der ehemals durchgezogenen Linie nicht gleich in Sicht, die unterbrochene blieb erhalten.
Wenn man nun dieses Stück „nutzt“, um frühzeitig die Spur von links nach rechts zu wechseln, ist das dann -ehm- ordnungs-, rechts- oder sonstwiewidrig?
Würde gerne mal wissen
Anette

Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß es sich analog wie mit zugeschneiten Verkehrszeichen verhält, also die Benutzung dieser Lücke rechtswidrig ist.
Genaueres wird aber sicher bei www.verkehrsportal.de zu finden sein.

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axsimuc, da schau’ ich dann mal 'rein.

Genaueres wird aber sicher bei www.verkehrsportal.de zu finden
sein.

ps: Dein Name ist ganz schön bescheuert zu schreiben auf der Tastatur, soll das extra so?

Grüßli - Anette