Verkehrsrecht

Hallo!!

Also, Person A fährt in einer 30er Zone 30 km/h und nimmt Person B die Vorfahrt. Beide weichen sich aus und kommen mit viel Abstand zum Stehen.
Person B gerät beim Ausweichen auf den Bürgersteig.
Person A und B kennen sich und Person B will sich melden, wenn etwas mit dem Auto nicht in Ordnung ist.

Nach über einer Woche meldet sich Person B bei Person A und teilt ihr mit, dass das Auto nun doch nicht so unbeschadet ist, wie erst gedacht.

Muß Person A für den Schaden aufkommen?

glg *ELLEN*

Hallo!
Und Du willst von uns eine Antwort?
Na gut: JA*!
GLG, Jogi

*: lies: „das kommt darauf an!“

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Hi,

Muß Person A für den Schaden aufkommen?

ja, sofern der Schaden in der beschriebenen Situation entstanden ist. Ob dem so ist, darüber kann man hier nur spekulieren und muß im Zweifel von einem Gericht geklärt werden. Dazu müßte B Klage erheben und seine Behauptungen beweißen.

Gruß Stefan

P.S.: es ist durchaus ratsam, den Schaden seiner Versicherung zu melden.

Hallo!

Ich habe die Frage deshalb gestellt, weil man mir in meinem Bekanntenkreis gesagt hat, dass Person A nicht schuld sei.
So nach dem Motto, Person B hätte Person A ja auch ins Auto fahren können und hätte nicht auszuweichen müssen.
So wie das ja auch bei Rehen ist, die auf die Straße laufen…

Und da ich das nicht so ganz glauben konnte, wollt ich mich hier mal erkundigen.
Aber eure Antworten haben mich ja nun bestätigt!

Also VIELEN DANK!!!

glg *ELLEN*

Hallo!

So nach dem Motto, Person B hätte Person A ja auch ins Auto
fahren können und hätte nicht auszuweichen müssen.
So wie das ja auch bei Rehen ist, die auf die Straße
laufen…

Witzige Idee. Da vermindert jemand den zu erwartenden Schaden, indem er schnell reagiert, und soll aus dem Grunde Schuld sein, weil er ja das Auto des Unfallverursachers nicht beschädigt hat? Interessante These.
Der Unterschied ist wahrscheinlich in erster Linie, was auch immer genau mit dem Reh gemeint ist, dass ein Reh einem zwar die Vorfahrt nehmen, man das Reh aber dafür nur sehr schlecht belangen kann, weil eine ladungsfähige Anschrift meist nicht bekannt ist und ganz nebenbei Tiere sich nicht in rechtlich verantwortlicher Weise verhalten können.

Gruß,

Florian.

Servus!

Aber eure Antworten haben mich ja nun bestätigt!

Hm, ich zähle genau zwei Antworten, und beide sagen: „Man weiß es nicht“. Insofern bist Du natürlcih bestätigt, den Du wußtest es ja auch nicht.

Wäre dies ein realer Fall, würde ich Person A raten, Person B an den Haftpflichtversicherer zu verweisen. Bei so viel Unwägbarkeiten und Eventualitäten kann ich mir gut vorstellen, dass die dortigen Spezialisten dafür sorgen, dass Person B sich die Zähne ausbeißt.