Verkehrsrecht

Hallo!

Folgendes Szenario:
A hat ein Zweirad, B ein Auto. A stellt sein Zweirad mittwochs ab. Am Freitag darauf weht ein sehr starker Wind (Sturm), welcher das Zweirad umwirft. B hat Donnerstag abend sehr eng an A´s Zweirad geparkt, woraufhin das Zweirad beim Umfallen B´s Pkw beschädigt (Beulen, Kratzer). Der Schaden am Zweirad ist vernachlässigbar gering u interessiert A auch nicht wirklich.

A interesseirt nur eines: Wer ist hier ersatzpflichtig? Meiner Meinung nach muss B seinen Schaden selber tragen, da er ja einfach nich so nahe an A´s Zweirad hätte parken müssen/dprfen. Genaue Parkplätze sind nicht markiert, es handelt sich um eine Fläche, die von Anwohnern zum Parken genutzt wird (ca 200 m lang, 5 m breit).

Wer weiss was?

fragt

Mutschy

Hi Mutschy,

den Schaden hat ja eindeutig das Zweirad verursacht. Dafür hat das Moped ja eine Haftpflichtversicherung. Bei Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen gibt es noch nichteinmal einen Schadensfreiheitsrabatt der belastet werden könnte.
Letztlich wäre im Ernstfall zu beweisen wer zuerst dort parkte. Wenn der Autobesitzer nun behauptet er hätte zuerst dort gestanden und
der Zweiradfahrer hätte sein Moped zu dicht am Auto abgestellt?
Aber auch dann wäre der Schaden vom Zweirad ausgegangen.

Gruss Sebastian

Hi Mutschy,

Hi Sebastian!

Letztlich wäre im Ernstfall zu beweisen wer zuerst dort
parkte. Wenn der Autobesitzer nun behauptet er hätte zuerst
dort gestanden und der Zweiradfahrer hätte sein Moped zu dicht am Auto
abgestellt?

Kann er ruhig, es gibt in dem Fall genügend Zeugen.

Aber auch dann wäre der Schaden vom Zweirad ausgegangen.

Mag sein, aber hätte B (Autobesitzer) nich so nahe dran geparkt, wär nichts passiert, abgesehen, vom Schaden am Zweirad.

Gruss Sebastian

Gruss

Mutschy

Hi Mutschy,

Kann er ruhig, es gibt in dem Fall genügend Zeugen.

Ok. Das stand nicht im Ursprungspost, daher die Bemerkung.

Aber auch dann wäre der Schaden vom Zweirad ausgegangen.

Mag sein, aber hätte B (Autobesitzer) nich so nahe dran
geparkt, wär nichts passiert, abgesehen, vom Schaden am
Zweirad.

Klar, aber wäre der Wind nicht gewesen… :wink:
Wäre ist bei rechtlichen Dingen irrelevant. Da zählt was Sachstand ist.

In wie weit hier der Autofahrer die Gefahr im Vorwege hätte erkennen können mag ich nicht beurteilen.
Da gibt es dann so schöne Begriffe wie Sorgfaltspflicht usw.
Aber da möge bitte jenmand Stellung nehmen der rechtlich bewandert ist.
Der Mopedfahrer muss aber jetzt, da Ansprüche gestellt werden, diesen Schaden der Versicherung melden. Die werden den Anspruch dann prüfen und ggf. auch abschmettern oder es kommt eine 50/50 Lösung dabei heraus. Oder 70/30 oder was auch immer. Das kostet den Mopedfahrer erstmal nix, solange der Anspruch des Autofahrers nicht anerkannt wird.

Wenn ein Moped beim Fall gegen ein Auto schlägt, so muss das Auto zumindest sehr dicht am Moped gestanden haben, klar.
Nur wäre mir kein § bekannt, der den Abstand zu benachbarten Fahrzeugen im ruhenden Verkehr regelt. Ausser vielleicht §1StVO.
Oder §14Abs.2StVO. Das könnte aber bei beiden zutreffen und selbst das könnte man so oder so auslegen.
Der Autofahrer wiederum könnte sich auf §12Abs.6StVO berufen.

Gruss Sebastian

Hi Mutschy,

Dies ist keine Frage des Verkehrsrechts, da das Mopped nicht in Betrieb war (siehe StVG §7(1), Haftung des Halters: http://bundesrecht.juris.de/stvg/__7.html ).
Hier geht es allgemein um Schadensersatz nach BGB. Für eine Schadensersatzpflicht des A muß dieser mindestens fahrlässig gehandelt haben. Das kann ich aus der Schilderung aber nicht erkennen, ergo kein Schadenersatz. Die Situation für B ist vergleichbar mit dem Fall, daß ein vom Wind herabgerissener Ast sein Fahrzeug beschädigt hat.

Aber auch wenn ich mich bez. der anzuwendenden Rechtsnorm irre, das StVG also doch einschägig ist, scheidet eine Schadensersatzpflicht aus, da dies wirklich der klassische Fall von höherer Gewalt ist (§7(2) StVG).

Gruß Stefan