ich hatte heute einen Autounfall und brauche einen Rat.
Bei regennasser Strasse ist in der Innenstadt ein Motorrroller gestüzt und ich bin nach Vollbremsung als eines von 3 folgenden Fahrzeugen auf meiner Vordermann aufgefahren. Mir ist klar das ich (meine Versicherung) den Schaden meines Vordermannes aufgedrückt bekomme. Ich frage mich aber ob ich den Verursacher nämlich den gestürzten Fahrer des Motorrollers nicht zumindest für meinen Schaden in Mithaftung bekomme. Ohne seinen Sturz wäre es ja gar nicht zu dem Unfall gekommen. Kann ich da zumindest einen Wertverlust an meinem Fahrzeug (fast neu) durch den Unfall geltend machen?
Danke für einen Rat.
Dazu muß die Eindeutige Unfallursache des Rollerfahrers feststehen, plus die Tatsache, daß es grob fahrlässig
verursacht wurde, was bei den heutzutage gerne nur lasch gesicherten Beweisen der Polizei später nicht mehr
gerichtlich durchzusetzen ist. Polizei und Justiz würgen gerne viel ab, wenn es nur um Sachschaden geht, da
durch die gestigene Zahl der Rechtsschutz versicherten viel unnötig prozessiert wird. Zudem ist bei regennasser
Fahrbahn stets ausreichend Abstand zu halten. Als letztes sagt der Richter: sie wissen doch, daß dieser Sommer
wechselhaft mit starken Regengüssen ist, warum stellen sie sich nicht darauf ein ?
Sehe wenig Chancen !
Viele Grüße
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danke für die schnelle Antwort.
Habe das schon befürchtet das da wenig Aussicht auf Erfolg besteht. Habe zwar auch eine Rechtsschutzversicherung werde sie aber wegen der offensichtlich wenig aussichtsreichen Lage nicht in Anspruch nehmen.
FW
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Hallo Frank W.,
bin leider nach längerer Urlaubsabwesenheit erst heut dazu gekommen, meine Posteingänge zu bearbeiten. Daher diese Verspätung, aber ich hoffe, meine Antwort brigt etwas Klarheit.
Wie Sie richtig feststellen, kommt immer der „Schädiger“ für den von ihm verursachten Schaden auf. In Ihrem Falle ist zwar subjektiv der gestürzte Motorradfahrer Auslöser der Unfallkette. Ein Rechtsstreit aber würde Ihnen vorwerfen, dass Sie ihren objektiven Sicherheitsabstand nicht groß genug gewählt haben, da Sie ja sonst rechtszeitig angehalten hätten und nicht auf den Vordermann aufgefahren wären.
Einzige Möglichkeit, den Schaden am eigenen Kfz ersetzt zu bekommen, wäre über eine bestehende Vollkaskoversicherung, da Sie den Sicherheitsabstand zum Vordermann „nicht vorsätzlich“ unterschritten haben.
Von der Versicherung des Motorradfahrers einen Schadenersatz zu erhalten, halte ich für aussichtslos.
M.f.G.
Catto
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